Schaffhausen (Transkription Nr. 1026)

Schulort: Schaffhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 67c-67f
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Schaffhausen
Agentschaft 1799: Schaffhausen
Kirchgemeinde 1799: Münster, Schaffhausen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schaffhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schaffhausen, Collegium Humanitatis, sechste Klasse (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

Des Rektors am Gymnasium in Schafhausen Beantwortung der Fragen an Schullehrer, insofern dieselbigen Jhn angehen können.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Da sich das Gymnasium in dem Hauptort des Cantons befindet; so habe ich auf den ersten Artikul der Fragen, die Lokal-Verhältnisse dieser Schule betreffend, nichts zu antworten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Da sich das Gymnasium in dem Hauptort des Cantons befindet; so habe ich auf den ersten Artikul der Fragen, die Lokal-Verhältnisse dieser Schule betreffend, nichts zu antworten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der obersten oder VIten. Classe des Gymnasiums, in welcher der Rektor Unterricht giebt, besteht derselbe überhaupt in der fortsetzung dessen, was schon in den 5 untern Classen gelehrt worden. Die Gegenstände desselben sind also nach der biesherigen Einrichtung; Religion, lateinische u. griechische Sprache, Geographie und Geschichte.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zum Unterricht in der Religion wird gebraucht die Bibel mit Auswahl nebst dem heidelbergischen Katechismus, und zwar so, wie bereits in der al-||[Seite 2] gemeinen Beschreibung dieser Schulanstalt gesagt worden. — Zum Unterricht in der lateinischen Sprache ist auch dieser Classe ein Pensum aus Chompre Selectis latini Sermonis Exemplaribus angewiesen; an dessen statt aber der Lehrer die Freyheit hat, deren er sich auch meistens bedient, irgend einen classischen Autor zum Übersezen zu wählen. — Zur Unterweisung in der griechischen Sprache wird gebraucht theils das N. Testament, theils als Einleitung zu den Classischen Autoren: Stroth`s Chrestomathia graeca. — Die Geographie, sowohl alte, als neuere u: die Historie, wird jene gröstentheils vermittelst geographischer Charten und diese vermittelst einer algemeinen u. speciellen tabellen gelehrt, und zum eigen vorbereiten und Wiederholen werden die Schüler zum Gebrauch von Fabris Abriss der Geographie und Schröckh`s algemeiner Weltgeschichte für die Jugend angewiesen; welches leztere, nebst andern von dem Lehrer auszu wählenden Büchern zu öfteren Lese-Übungen gebraucht wird; bey denen man immer volständigere Kenntniss der Muttersprache, richtige Deklamation und Cultur des verstandes zur Absicht hat. ||[Seite 3] Zur Bildung des Styls müssen die Schüler abwechselnd bey Haus schriftliche Übersetzungen lateinischer Stellen und eigene Aufsätze verfertigen; endlich werden ihnen zur Übung des Gedächtnisses und der richtigen deklamation von dem Lehrer ausgewählte lateinische und deütsche Stellen aus Prosaikern und dichtern zum Auswendiglernen aufgegeben.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die täglichen Schulstunden der obersten Classe sind: Am Montag und Mitwoch 2 vormittag u: 2 Nachmittag; am dienstag u. Freytag 2 Vor- u. 3 Nachmittag; am donnerstag Eine und am Sonnabend 2 Stunden Vormittag. — Überhaupt besuchen die Schüler das Gymnasium täglich 5 Stunden; von denen aber einige zu Lektionen im Schreiben und Rechnen und Singen unter besondern Lehrern angewendet werden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Rektor am Gymnasium ist bisher eben so wie alle Kirchen- u. Schullehrer, auf einen drejfachen vorschlag des Schulraths von dem Kleinen-Rath durch Stimmen-Mehrheit zu seinem Amt ernennt worden; ||[Seite 4] gemeiniglich durch vorrüken aus der 5ten, in die 6te, Class.

III.11.b Wie heißt er?

der Name des jezigen Rektors ist: Johann Jakob Altdorffer von Schaffhausen.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Er ist gegenwärtig gerade 58 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

derselbe hat 6 Kinder nämlich 4 Söhne und 2 Töchtern. der älteste ist Candidat der Theologie u. wohnt seit seiner Zurükkunft von der Universität Göttingen bey seinen Eltern; der zweite befindet sich als Handlungers-Commis in dem: Bösnerschen Haus in Brody, der dritte als drechslerGesell in Nurenberg, und der vierte steht noch als Kaufmanns-Lehrjunge in einem hiesigen Handlungs-Haus. die beyden Töchtem, ebenfals noch unverheyrathet, sind in der Eltern Haus.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

der diesmalige Rektor ist im ganzen seit 20 Jahren Lehrer an dem Gymnasium u. ohngefehr seit 17 Jahren Rektor an demselben.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war vorher 4 Jahre lang Pfarrer bey einer unserer kleinsten Landgemeinden; wurde hierauf als Lehrer der Philosophie bey dem hiessigen Collegio Humanitatis ||[Seite 5] Humanitatis nach der Stadt beruffen u. ungefehr zwey Jahre später zum Lehrer der 2ten. Classe des Gymnasii ernennt, aus welcher er bey bald aufeinander folgenden Erledigungen almählich durch die andern Classen bis in die oberste befordert wurde.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seiner Schullehrer-Stelle hat er abwechselnd mit dreyen seiner Collegen alle 4 Wochen die Abendpredigt in der Münster-Kirche zu versehen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Anzahl der Schüler seiner Classe wechselt jährlich ab; in dem eben verflossenen Schuljahr hatte er derselben 12.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Ein besonderer Schulfond zur Besoldung der Lehrer am Gymnasium existiert nicht; aber durch freywillige Geschenke wohlthätiger Schulfreunde an Büchern u. Geld ist seit einigen Jahren eine noch kleine Schulbibliothek zum Gebrauch der Lehrer u: Schüler entstanden, die jährlich, sogut es der Fond erlaubt, in etwas vermehrt wird.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 6] das jezige Schulhaus, welches erst vor etwas mehr als 3 Jahren zu diesem Gebrauch bestimmt worden, ist ein schönes, geräumiges u. neues Gebäude; in welchem zugleich der Rektor nebst noch einem andern seiner Collegen seine Wohnung hat, und in dem auch die offentliche BürgerBibliothek sich befindet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Unterhaltung desselben ist bisher von dem Sekel-Amt durch das Stadt-Bauamt gesorgt worden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

An Geld aus zwey Ämtern fl. 104. 36 xr. dito unter verschiedenen Tituln aus dem Closter u. Spithal fl. 4. 24 xr. Sizgelder für beyde jährliche Examina fl. 4. 48 xr. An Korn aus dem Closter allerheiligen 21 Mütt. Roggen eben daher 5 Mütt. Haber eben daher 4 Mütt. Korn aus dem Agnesen-Amt 5. Mütt. Wein aus dem Closter allerhei. 14. Saum. Brennholz eben daher 12. Klafter. Wohnung nebst Garten.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 7] der grösste Theil dieser Besoldung wurde also aus dem Closter allerheiligen bezogen, welches durch die abgeschaften Lehngefälle allerdings die beträchtlichste Zufluss-Quellen verlohren hat.

IV.16.B.b Schulgeldern?

da der Unterricht in der lateinischen Schule ganz unentgeldlich ist, so werden von den Schülern keine Schulgelder bezahlt.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

J. Jakob Altdorffer Rektor am Gymnas:

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