Kappel am Albis (Transkription Nr. 1319)

Schulort: Kappel am Albis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 314-315
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Kappel am Albis
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Kappel am Albis
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Antwort der Fragen über den Zustand der Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Cappel,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es Sind 6. Höfe,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemein Cappel,

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Mettmenstetten,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert einer halben stund sind 9. Haüser zu Ebertschweil.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Cappel, und die Hälfte von Ebertschweil,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Diß Jst ein Halbe stund von Cappel,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Es kommen daher 40 Schulkinder, von Cappel,
Und 24. Schulkinder von Ebertschweil.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Ürzliken, Husen und Ryfferschweil,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die erste ist eine Halbe stund
Die zweite eine kleine Halbe stund,
Die 3.te eine ganze Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt Buchstabieren, Sillabieren, lesen Schreiben Rechnen Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul dauret 38. Wochen nach einander, und die übrigen 14. Wochen des Somers alle Samstag vor Mittag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, Lehrmstr. Zeügnuß, Psalmen- ||[Seite 2] Buch, Testament, Erster Unterricht, Festbücher. Donnstagsblat, Zeitungen, Geschriebnes, u. sonst noch alte Schriften.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmstr. macht Jhnen Vorschriften, und etliche schreiben aus Bücheren, und Auch aus Jhrem Gedächtniß.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vor Mittag 2. Stund, und Nachmittag 2. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja Freylich.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmstr wird von dem Schulrath bestellt auf dise weise Wann die stelle ledig geworden, Jsts von dem Pfarrer ab der Kanzel verkündet worden, sich, wer die stelle begehre beym Pfarrer anzumelden, und so diß geschehen, hat er der Pfarrer, den Stillstand zusamen berüft, um nach dem Zeügnuß der gemelten und Jhres guten wandels zufragen und darauf den Antistes zuberichten, und so auch dises geschehen, sind die Pädententen nach der Examinatoren bestimmung vor das Examen berüft worden, nachher ist die erwehlung geschehen.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Müller,

III.11.c Wo ist er her?

Von Cappel,

III.11.d Wie alt?

52. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja 8. kinder, 4. Söhn, und 4. Töchteren, und noch ein Sohns Töchterli.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint Anno 65.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist zu Cappel auf einem oberkeitlichen Lehen Haus erzogen worden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Er hat auch etwas güter zuarbeiten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 65. namlich 34. Knaben, und 31. Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 30. namlich 15. Knaben und 15. Töchteren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Hier ist keine eigentliche stifftung.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn dem Oberkeitlichen Lehenhaus ist die Schulstube

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein,

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Sie wird von dem Amt unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An geld 97. lb. aus dem Säkli oder Armengut.
Der Schulmstr. ist zugleich Sigrist, bekomt aus dem Oberkeitlichen Amt Kernen 4. 1/2. Mütt, 1. Er. u. 1/2. Zürich Mäß, Wein Wie viel kernen darvon für den Schullohn zu rechnen seye Jst Jhm nit bekant.
Für die Schulstube wird Holz oder Turben ausm Amt gegeben.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Zu bemerken ist, daß die Täglichen Schulkinder den Winter durch Wochentlich nur 5. Tag die Schul besuchen können, Weil die Repetier Schuler über den Winter alle Wochen auch einen Tag Jn die Schul gehen müßen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: