Zürich (Transkription Nr. 250)
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- Zürich (Niedere Schule, Armenschule/Waisenhausschule, reformiert)
BEANTWORTUNG der FRAGEN über den ZUSTAND, der so genannten ARMENSCHULE in Zürich.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Zürich |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Eine Stadt. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Eine eigene Gemeinde |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Zu den 4. Kirchengemeinden, Groß- und Frau münster, St. Peter, und Predigern |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Zum distrikt Zürich. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Hat keinen eigenen Schul bezirk, sondern nimmt je die dürftigsten, gebrechlichsten, versaümtesten Kinder aus dem ganzen Umfang der Stadt auf, ||[Seite 2] welche entweder zu unvermögend sind so wohl den Schullohn und die Accidenzen, als die Schulbücher und Schreibmaterialien zu bezahlen oder eine ganz eigene Sorgfalt und Mühe bedörfen; trifft also mit allen ordtlichen Schul bezirken der Stadt zusammen |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | können wegen der ganz eigenen Natur dieses Jnstituts nicht anders beantwortet werden, als das jenige schon mit bringt, was unter Nummero 2. angemerkt worden ist. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | können wegen der ganz eigenen Natur dieses Jnstituts nicht anders beantwortet werden, als das jenige schon mit bringt, was unter Nummero 2. angemerkt worden ist. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Jn 2. Klassen, deren eine aus Buchstabierenden und Syllabierenden, die andere aus Lesenden und Schreibenden besteht. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Buchstabieren, Syllabieren Lesen, Schreiben, etwas Orthographie, Rechnen, Singen Catechismus, Lieder, Gebetter. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | ||[Seite 3] im Sommer und Winter ununterbrochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Büls A B C Buch, Catechismus und Zeügniß-buch, das Waserische Schulbüchlin, Neüe Testament mit Osterwalds Erklärungen, das neüe Zürcherische Gesang buch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | die Winterthurer-Vorschriften von Germann, und Junkers Handbuch der gemeinnützigsten Kenntnisse für Volksschulen zu Vorschriften abgetheilt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Vormittags 3. Stund: |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | der Schullehrer wird von einer aus lauter Stadtbürgeren bestehenden Gesellschafft, ||[Seite 4] welche sich die Gesellschaft zur Beförderung der Häüslichen und Sittlichen Glückseligkeit nennt, wie besoldet, so auch ernennt, und durch einige Mitglider aus gesucht und geprüfft. |
III.11.b | Wie heißt er? | Jakob Aeppli. |
III.11.c | Wo ist er her? | von Nossikon dem Kirchspiel Uster. |
III.11.d | Wie alt? | alt 58. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | ohn Verheürathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 10 1/2 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | vorher 21 Jahr Schulmeister in ob bemeldter Gemeind |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | gibt des Tags nach 4 Stund Unterricht, in Burgers Häusern — im Lesen, Schreiben u. Rechnen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Kinder 42. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 5] die Schule ist bisher theils von der Casse der oben genannten Gesellschaft, theils durch Particular-Beyträge unterhalten worden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld wird keines verlangt noch bezahlt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | die Schule wird in einer von der Gesellschafft gemietheten Stube gehalten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | das Einkommen des Schullehrers ist im Ganzen 150. Gulden — und wird aus den oben genannten Quellen geschöpft. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Zürich den 25ten. Februar 1799. Schulmeister Jakob Aeppli. |