Berg am Irchel (Transkription Nr. 164)

Schulort: Berg am Irchel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 51-52v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Berg am Irchel
Kirchgemeinde 1799: Berg am Irchel
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Berg am Irchel
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

16.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU BERG AM JRCHEL. Eingegeben — den 16.ten Hornung 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

das Schulort nent sich Berg Am Jrchel.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine Bürger Gemeinde aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

die Kirch gemeine Trägt den Namme des Schulorts. und hat eine Eigne Agent Schafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

gehört in distrikt Andelfingen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jn Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Zum Schul Bezirk gehörigen Häußer Ligen alle im Umkreiß 1/4. stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn diesen Schulbezirk gehören, neben dem dorff Berg daß Schloß u. die Müllj Eigenthal, auch der Hoff Schollenberg.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eigenthal ist vom Schulort, 1/4. Stund — und gleichfalls so der Hoff Schollen Berg entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Eigenthal kommen, zwey — u. Von Schollenberg 3. Kinder in die Schule.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] a. Flaach ist 1/4. Stund von Berg.
Gräßliken 2/4. Stund.
c. Folken — 3/4. Stund.
d. Buch 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. b. c. — Buchstabieren — Leßen — Schreiben — Rechnen singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird im Winter, gehalten Von Martini Bis Osteren

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchlj — Lehrmeister — Zeügnußen Psalmen buch Testament — Wasers Schulbüchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vor Schrifften werden Vom Schulmeister Gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule wird Morgens Von 8. Bis 11. Uhr. u. Nachmittags von 1. Bis 3. Uhr gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind in drey Klaßen ge Theilt. a. b. c. Schüler, Buchstabier-Schüler, Leße-Schüler.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ward Von dem Ehmahligen Examinater Konvent in Zürich Erwehlt.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Conrad Vaterlaus.

III.11.c Wo ist er her?

Von Berg am Jrchel.

III.11.d Wie alt?

Jst alt. 68. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 8. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

42. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er war stets zu Hauße, u. ein Land Bauer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem Lehr beruff arbeitet er auf seinem Gütergewerb.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Schulkinder sind 55. Welche die Schul im Winter a. Besuchen, Nemlich: 26. Knaben. 29. Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Kein absönderlicher Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine einkünffte Fließen vom Amt Embrach, und dem Kirchen Gut Zu Berg.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist von jedem Kind 1. ß. Wochentlich des Winters

IV.15 Schulhaus.

Schulhauß ist vorhanden; aber nur zum Schulhalten; und nicht zur Wohnung des Schulmeisters.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jm Jahr 1786. Neü erbauen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind Muß selbiges im stand er Halten, und dasselbe mit Holz Besorgen, so vil man Braucht.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Kernen 2 1/2. Müt. Winterthurer Mäß
Nämlich 1. Mt. Vom Ehmahligen Amt Embrach.
1 1/2 Mt Von der Kirchen Berg.
auch 1/2 Mt. Haber, eben daher.
Geld lb. 8. 10. ß. Für Haltung der Sommer Schul.
lb. 8. Für die Sontags Schul.
lb. 55. Von 55. Schüleren, wochentlich 1. ß. Von jedem Kind
Für Ungefehr 20. wochen Winter Schulzeit. Wird von der Kirchen Bezalt.
||[Seite 4] Ferner.
10 lb. ungefehr Neben verdienst, von einer privat NachtSchul. Kertzen werden von der Kirchen bezalt.
81. lb. 10. ß. Summariumm Jm Gantzen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Kernen 2 1/2. Müt. Winterthurer Mäß
Nämlich 1. Mt. Vom Ehmahligen Amt Embrach.
1 1/2 Mt Von der Kirchen Berg.
auch 1/2 Mt. Haber, eben daher.
Geld lb. 8. 10. ß. Für Haltung der Sommer Schul.
lb. 8. Für die Sontags Schul.
lb. 55. Von 55. Schüleren, wochentlich 1. ß. Von jedem Kind
Für Ungefehr 20. wochen Winter Schulzeit. Wird von der Kirchen Bezalt.
||[Seite 4] Ferner.
10 lb. ungefehr Neben verdienst, von einer privat NachtSchul. Kertzen werden von der Kirchen bezalt.
81. lb. 10. ß. Summariumm Jm Gantzen.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: Laut vorstehendem Verzeichniß hat der Schulmeister zu Berg, ein Einkommen von Ungefehr, 50. fl. — durch VerBindung aber des Meßmerdiensts mit dem Schuldienst gewint er noch eine Verbeßerung, gleichfalls Von Ungefehr, 50. fl. — dieser Meßmer dienst aber War bis her nur zufällig mit dem Schuldienst verbunden, zumal jenner ein Lehen des Schloßes Berg zu allen Zeiten gewesen ist, u. also der Schulmeister nur auf den Fall seine Ordentliche Besoldung Findet, wann Von gesezlicher Stelle ver Fügt würde daß Beyde Stellen, Schul- u. Meßmer-dienst, unzertrent Beysammen bleiben sollen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: