Breite (Transkription Nr. 70)

Schulort: Breite
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 7-8v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bassersdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Nürensdorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Breite (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen betrefende hiesige Schul zu Breiti

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namme des Orts heißt Breiti.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dörfli.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehort zur Kirchengemeinde Basserstorf.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum District Basserstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gelegen im Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehört das Dörfli Breiti.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Und der Hof Hakab.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Von Breiti eine. 4.tel Stunde. entfehrnt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Daher kommen Kinder an der Zal 6.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Schul zu Nürenstorf ist von hier entfehrnt eine kleine halbe Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn hiesiger Schul wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen Betten, Schreiben, Singen, U. Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird gehalten im Winter Täglich und im Sommer Wochentlich. 2. Mal. jedes mal. 2 Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind das Nammenbüchli, der Lehrmeister, die Zeügnuß, das Psalmenbuch Testament und das Waserische Schulbüchli von Gebetten. Lieder Psalmen und Sprüchen aus heiliger Schrift.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften zum Schreiben werden den Kindern gegeben und sie hernach zum auswendig schreiben angehalten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Täglich 4. Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in. 3. Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieser Schullehrer, der auch schon im Examen bey der Vakanz auf die Schul zu Nürenstorf, gewesen, ist jetz bey der Errichtung dieser neüen Schul von der Gemeinde erwehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Eberhard Keller.

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 2] Burger zu Breiti.

III.11.d Wie alt?

Gebohren Anno 1753. also im 46ten Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat ein Weib und Kinder an der Zal. 6.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sinth Anno 1797. xbr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War immer zu Breyti, und ist ein Absäzmacher.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Eben bemelte Arbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 8. Töchtern. 8.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 4. Töchtern. 5.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt Wochentlich Von jedem Kind ab Breiti. 2 ß. von Hakab. 1.ß. 6. hlr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul-Haus ist keines.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulmeister hält die Schul in seinem eigen Hause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld Jährlich 20. fl. — Holtz 1 Fuder.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das bezieht er aus.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Wie oben benant von den Kindern.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Gemeinds Kassen bemelte. 20 fl.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

An ligenden Gründen hat er 1 1/2 Vr. Wiesen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: