Breite (Transkription Nr. 70)
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- Breite (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen betrefende hiesige Schul zu Breiti
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Namme des Orts heißt Breiti. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dörfli. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehort zur Kirchengemeinde Basserstorf. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum District Basserstorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Gelegen im Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu dieser Schule gehört das Dörfli Breiti. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Und der Hof Hakab. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Von Breiti eine. 4.tel Stunde. entfehrnt. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Daher kommen Kinder an der Zal 6. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Schul zu Nürenstorf ist von hier entfehrnt eine kleine halbe Stunde. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn hiesiger Schul wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen Betten, Schreiben, Singen, U. Rechnen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird gehalten im Winter Täglich und im Sommer Wochentlich. 2. Mal. jedes mal. 2 Stund. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind das Nammenbüchli, der Lehrmeister, die Zeügnuß, das Psalmenbuch Testament und das Waserische Schulbüchli von Gebetten. Lieder Psalmen und Sprüchen aus heiliger Schrift. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften zum Schreiben werden den Kindern gegeben und sie hernach zum auswendig schreiben angehalten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule daurt Täglich 4. Stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in. 3. Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Dieser Schullehrer, der auch schon im Examen bey der Vakanz auf die Schul zu Nürenstorf, gewesen, ist jetz bey der Errichtung dieser neüen Schul von der Gemeinde erwehlt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Eberhard Keller. |
III.11.c | Wo ist er her? |
||[Seite 2] Burger zu Breiti. |
III.11.d | Wie alt? |
Gebohren Anno 1753. also im 46ten Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat ein Weib und Kinder an der Zal. 6. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Sinth Anno 1797. xbr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War immer zu Breyti, und ist ein Absäzmacher. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Eben bemelte Arbeit |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 8. Töchtern. 8. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 4. Töchtern. 5. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist eingeführt Wochentlich Von jedem Kind ab Breiti. 2 ß. von Hakab. 1.ß. 6. hlr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schul-Haus ist keines. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulmeister hält die Schul in seinem eigen Hause. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld Jährlich 20. fl. — Holtz 1 Fuder. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Das bezieht er aus. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Wie oben benant von den Kindern. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Aus der Gemeinds Kassen bemelte. 20 fl. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
An ligenden Gründen hat er 1 1/2 Vr. Wiesen. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |