Chalchtaren (Transkription Nr. 123)

Schulort: Chalchtaren
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 32-33
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Horgen
Agentschaft 1799: Wädenswil
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wädenswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen Über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Beantwortungen Dieser Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kalchtharen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Hof.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Gemeinde Wädensch:

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft Wädenschweil.

I.1.d In welchem Distrikt?

Horgen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb nächsten viertelstunde ligen 18. Häüser 1/2 viertelstunde und näher 22. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Straß, Burstel, Bachgaaden, Sännhaus, Muggeren, Gißibach, Allen Winden, 1/4. Stunde, Reüti, Schründlen, Küffer, Kotten, Äpli, Ahalten, Hessen, Waggenthal, eine 1/8. Stunde, Ödeschwend, unter und Ober Kalchtharen, Stoken, u: Luggenbühl, zunächst.
Dieses alles Weiler u: Höfe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

aus diesen allen Repetierschühler 26. u: Tägliche Schüler 44.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Horgen 1. Stunde. Käpfnen 1. Stunde Arn 3/4 Stunde, Hirzel 1. Stunde Schönenberg 3/4. St: Wädenschweil 1/2. St: Mittlerberg 1/2. St: Ort 1/2 Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren Syllabieren, lesen Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja.
von Martini bis Mäyen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen büchli Lehr mstr: Zeügniße Testament, das vortrefliche, und mit Nuzen Gebrauchte Waßerische Schul u: Haus Büchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

von den ersten Anfangs gründen bis zu dem Schönschreiben, besonders wird auf das Recht schreiben gesehen, vorschriften bestehen aus Sitten Sprüchen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ehmalige Kirchen und Schul Rath in Zürich, nach vorhergegangner Prüfung, Theils des Kirchen stands der Gemeine, theils der verortnetten des Schul Raths in Zürich.

III.11.b Wie heißt er?

Hs: Jacob Pfister.

III.11.c Wo ist er her?

aus dem ort, wo er wohnt.

III.11.d Wie alt?

59. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Eine Tochter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

28. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War beständig in seim Hauß. Hatte von Jugend auf, da sein Seliger Vater Schulmstr: war sich immer dem Schulunterricht gewiedmet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er arbeitet auf den Gütteren.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Repetier u: Tägliche Schule 70.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35.
Mädchen 9.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 28.
Mädchen 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja. Zum Theil.

IV.13.b Wie stark ist er?

fl. 900.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus dem Gemein gut 30. fl. aus dem Armen gut 12. fl. NB: p: Sommer Schul jeder Woche 2. Tage. 36. fl. aus dem Stiftungen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

der Schul Fond von fl. 900. ist in keiner verbindung mit diesen. Jst ein eigner Verwalter darüber gesezt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schon sint 1750.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

war in dem gleichen Haus, das Eigenthum des Schulmeisters u: seinen Brüderen ist, Schul gehalten, Sie hatten die Stube in ihren Kosten erbaut, und unterhalten selbige auch in ihren Kösten, Darfür erhält der Lehrer keinen Zins.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nur an Gelt 78. fl. Sonst an allem nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Nichts.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

fl. 36.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

fl. 42.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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