Uesslingen (Transkription Nr. 244)

Schulort Uesslingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 355-356
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Üsslingen
Kirchgemeinde 1799: Uesslingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Priors von Ittingen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Uesslingen-Buch
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uesslingen (Niedere Schule, reformiert)
28.02.1799

Antwort, der, über den zustand der Schullen Erhaltene Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schullohrt — Üßlingen Kinder 30.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein — Dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Einne — Gemein

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemein Üßlingen und Agentschaft

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt — Steckbohren

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton — Thurgaü

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Buch — ein Hoff — Schullkinder 8 und ist ein Halbstund vom Schullohrt
b. Horben ein Hoff ein ein Halbstund
C. Dietingen ein Hoff eine Viertelstund die Anzahl der Schullkinder sind 10. und von Horben 4.
Diesere 3 Ohrschaften sind vermischter Relligion, wie auch das Schullohrt
D. Jselisberg ein Hoff 1/2 Viertelstund Schullkinder — 10
Jnnert diesen Ohrten Liegen keine Häüser mehr desnahen die 1te. Frage unbeantwortet gelaßen

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

1. Stund a. Weiningen b. Nidernenforn C. Hütweillen D. Straaß
Ellickon 1/2 Stund im Canton Zürich

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind nicht in Klaßen eingetheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn dieser Schulle wird Gelehrnt. Alls, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Relligions-Unterricht

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wird die Schulle im Winter von Martiny bieß gegen osteren gehalten

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Außert Catechismus, Zeügnußen, und Psallmenbuch, auch Testament, sind Hier keinne bestimmten Schullbücher Eingeführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wird den Schreibenden, auß obangeregten Bücheren Etwaß vorgeschrieben, welches sie den ganzen {winter} Copieren. müsen

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schulle wird Täglich 6. Stunden Gehalten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wird von der Bürgerschaft, durch die Mehrheit der Stimmen Erwehlt

III.11.bWie heißt er?

Namme des Lehrers — Jacob Dickenman, Evangelisch

III.11.cWo ist er her?

Gebürtig im Schullohrt

III.11.dWie alt?

41. Jahr Alt

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau nebst 2. Kinderen

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Zu eim Schullehrer Erwählt den 24. 9br. 1798.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher ein Bürger und Bewohner der Schullohrts und Hate nebst etwaß Güter daß GlaserhandWerk

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nichts als etwaß Güter

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30. Mädchen 32 Jm WInter 62.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12 Mädchen 12 Jm Sommer 24.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schullfond, von einner Bachmänischen Famillien. 100 fl. welche an einne 4tels Jüchert Reben gegeben worden. Dieseres Stück Reben, also Hat ein Schulllehrer Zunuzen, so lang er Schullehrer ist. Er muß aber, weill es 120 fl. Kostete, Jährlich nach 2. fl. in das Armen-Gut erlegen

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind muß auß seinem eignen Sacke bezahlen, Wochenlich 3. xr. Außgenohmen von der Bachmänischen Famillien diese bezahlen nur 1 1/2 xr.

IV.15Schulhaus.

keins

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein Schullehrer Hat aber daß Recht, in einner zwahr nicht in allen Theillen Gut eingerichtete Stube, die Schulle zu halten

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ein Schullehrer bezieht auß der Gemeind Cassen Jährlich 2. fl. und jedes Kind soll Täglich etwas Holz mit sich bringen, die Bachmänische Famillien davon außgenohmen Dieseres ist aber wegen einnem Hier Allgemein Herschenden Holz-Mangell, auch bey der Höchsten Anzahl Kinder nicht Hinlänglich einne Stube einzuheizen

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Ein Schullehrer bezieht auß der Gemeind Cassen Jährlich 2. fl. und jedes Kind soll Täglich etwas Holz mit sich bringen, die Bachmänische Famillien davon außgenohmen Dieseres ist aber wegen einnem Hier Allgemein Herschenden Holz-Mangell, auch bey der Höchsten Anzahl Kinder nicht Hinlänglich einne Stube einzuheizen

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Üßlingen amm 28. ten. Febr. 1799. Jakob Dickenman Schullmstr.

Zitierempfehlung: