Robank, Heusberg, Sack (Transkription Nr. 567)

Schulorte: Robank, Heusberg, Sack
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 144-144v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster, Grüningen
Agentschaft 1799: Wetzikon
Kirchgemeinde 1799: Wetzikon, Mönchaltorf, Seegräben
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wetzikon, Mönchaltorf, Seegräben
In dieser Quelle werden folgende 5 Schulen erwähnt:

10.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Robank. Nebenschule von Oberwezikon.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Weiler, macht mit Oberwezikon und mehrern Orten eine Feuersprizengemeine aus.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemeine u. Agentschaft Wezikon.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikt Uster

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Robank, Häuser 14 Alltagschüler 9.
Linkenberg 4-7. min. nw. Häuser 13. Alltagschüler 6.
Sünggeln 3-5. min S. Häuser 3. Alltagschüler 4.
Neubruch 4-8 min. S. Häuser 8. Alltagschüler 6.
[Summa] Häuser 38. Alltagschüler 25.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Oberwezikon 37-45. min. o.
Robenhausen 18. min. o.
Unterwezikon 28. min. So.
Seegräben 35. min. n.
Häusberg u. Sak 20. min. W.
Bertschikon u. g. 20. min. Sw. Pf. Goßau.
Greut 25. min. S. Pf. Goßau.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winterschule von Martini bis Ende Märzens. Sommerschule wöchentlich 2 Tage.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli. Katechismus. Zeugnißbuch. Psalter, Psalmenbuch. Testament. etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach Schulmeisters Vorschriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

5 Klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Pfarrer u. Schulgemeine mit Vorwißen des Examinator-Convents.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Heinrich Frey, auf Robank.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Geb. d. 1. Nov. 1750.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ehe weib, 2 Knaben, 2. Mädchen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Hat erst diesen Winter die Schule zu halten übernommen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn seiner Jugend zu Hermatschweil; Einkäufer hier seit 11 Jahren.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jmmer Landwirth.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Alltagsschüler im Winter Knaben 16. Mädchen 9. Summa 25.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommer c 1/5 weniger
Repetierschüler Kn. 27. Töcht. 33. Summa 60.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Wezikon. d. 10. März. 99. J. Nägeli Decan u. Schul Jnspector. ||[Seite 2] Robank: Nebenschule, i. distr. Uster, Kant. Zürich. ii. Sak u. Häusberg.

Fliesstextantworten
Oekonomie

Wöchentlich für Winter: Tag- u. Repetirschule 1 fl. 20. ß. vormals 2 fl. werden von den Hausvätern, nach Proportion ihrer die Schule besuchenden Kindern, bezalt.
Wöchentlich für 2 Tage Sommerschule 1 fl. in vorigen Jahren.
Für Sonntagschule vormals halbjährlich 7 ß. von jedem Kind. Diesen Winter vermutlich etwas weniger.
Die Hausväter in diesem bezirke sind zu wenig bemittelt, um einen Schulfond errichten zu können. Das Weziker-Kirchengut wird unvermögend, ihnen zu helfen. Hier eine nöthige Schule zu gründen könnte das Seegräber-Kirchengut beystehen, u. die dorthin pfärrigen Kinder aus dem Sak würden mit dieser Schule vereiniget werden; vielleicht auch die ab Häusberg. Ein kleines, entlegenes, schlecht kultivirtes, zum national- oder Kirchenlehnhofe zu Seegräben gehörendes Weidli auf Linkenberg möchte dazu nüzlich verwendet werden.
Sak, hat 11. Häuser u. c. 14 Alltagschüler

Häusberg 9 Häuser u. c. 12. Alltagschüler
in vorigem Winter wurde die Schule im Sak gehalten: diesen Winter auf Häusberg, so zur Pfarre Mönchaltorf, distr. Grüningen gehört; weßwegen diese Nebenschule auch unter denen der distr. Grün. vorkommen wird. Sak ist von Seegräben 30. Min. Südwestwerts;
Häusberg übbernächst bey Sak von Mönchaltorf 45. o. isolirt; zwischen den Pfarren Uster, Goßau, Wezikon u. Seegräben in Mitten.

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