Weiningen (Transkription Nr. 1123)

Schulort Weiningen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 168-169
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Weiningen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Weiningen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
18.02.1799

Beantwortung der Fragen, so hießige Schul betreffen d .

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Haupt-Schule befindet sich zu Weinigen, so das Haupt-Dorf ist, und eine eigne Gemeine ausmacht, die einen Agenten hat, sie liget in dem Distrikt Regenstorf, und ist zum Kanton Zürich gehörig.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezirk gehörigen Haüser sind im dorfe eingeschloßen: außer der Bruderberg, ein Hauß, so rechts auf dem Berge oben ligt, ein Viertel-Stund von Weinigen entfernt ist, drey Haußhaltungen beherberget, von deren eine 8. Kinder in sich hält, von denen, drey noch die Schule besuchen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die benachbarten Schulen auf eine Stunde im Unkreiß, {sind} Unter Engstringen 1/4. Ober Engstringen 1/2. Geroldschweil 1/2 Stund, diese gehören in die Kirch-gemeind. Unter Öetweil 3/4. dann Regenstorf 3/4. Dällikon 3/4 Höngg 1. Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in drey Klaßen getheilt 1) die das a.b.c. 2.) Buchstabiren, u den Catechismum lernen. 3) die sich im Lesen üeben, u auch im Schreiben.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrnt, Buchstabieren Syllabieren, Lesen, Schreiben, Catechißmus, Bethen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden die Schulen gehalten alle Tage vom Martini bis zur Ostern. Jm Sommer zweymal in der Wochen — Mitwochen u: Samstag. Morgens 3. u Nachmittags auch 3 2 Stund.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Als Schul Bücher, sind eingeführt, Nammen Büchli, Lehrmeister, Zeügniße, Waser-Bettbüchli Psalmen Bücher u Testamenter.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jn Ansehung der Vorschrifften, die der Schulmeister verfertiget, wird es so gehalten, daß die Kinder selbige müßen abschreiben, aber auch zun Zeiten ohne Vorschrifft außen, aus dem Kopf schreiben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Winterschule dauret täglich 6. Stund, am Morgen drey u Nachmittag drey Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hatte die hießige aufgehobene Herrschafft JKR Meyere v. Knonau die Schulmeister bestellt, u: etwa das gewesene Examinator Convent davon benachrichtiget.

III.11.bWie heißt er?

Der jezige Schulmeister heißt Hs Jacob Schaufelberger von Weiningen get: den 23. Brachmonat 1743.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verheürathet aber hat keine Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

versiehet die Schule sint May 1776.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher war er ein Strumpfweber, u hat den alten Schulmeister Selig 1/2. Jahr versehen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte, hat er noch den Sigristen oder Meßmer dienst, ist auch Vorsinger in der Kirche. hat auch etwas Güter, sonderlich Räben, die er bearbeitet.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Zu Weiningen besuchen die Schule, in den Monaten Christm. Jenner, u auch noch Hornung.
Über Haupt Knaben 36.
Mädchen 28.
64

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer — Knaben 12.
Mädchen 11.
23

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Kein Schulfond ist verhanden, weder absonderlich, noch mit Kirchen oder Armen Gut vereiniget.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Kein Schulfond ist verhanden, weder absonderlich, noch mit Kirchen oder Armen Gut vereiniget.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für Schul gelt im Winter, sol ein jedes Kind, wochentlich ein Halben Bazen bezahlen, u. täglich ein Scheit Holz bringen. Für die Sommerschul, erhalt er 15. fl. theils von Kindern. theils aus dem Armen u Säkli Gut.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Zur Schule dienet nur eine Stube, in dem GmeindHauße, allwo auch noch zwey Partheyen mit ihren Haußhaltungen wohnen. Jn diese Schulstuben muß der Schulmeister täglich zweymal gehen.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dieselbe in Baulichen Stande zu erhalten, ligt den Gmeindsvorgesezten, oder jetzt der Municipalität ob — bisher dienete sie zur Wacht-Stube, den Canonier von der reitenden Artillerie 13. Wochen lang, hat Reparierens bedörfen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommens des Schullehrers. Jst bereits in den vorigen Fragen Beantwortet worden — außert dem Schulgelt und Scheit von den Kindern erhalt er nichts, weder an Frucht, noch Wein, noch Holtz — ¢1511¢¢ außert für die Nachtschule im Singen zweymal der Wochen erhalt er 5. fl. 20. ß. aus dem Armen Gut ¢/1511¢¢

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Solches Besch: Hs Jacob Schaufelberger Schulmstr
WEININGEN DEN 18. HORNUNG 1799.

Zitierempfehlung: