Stadel (Transkription Nr. 1332)

Schulort: Stadel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 108-109v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Stadel
Kirchgemeinde 1799: Stadel
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Stadel
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

22.02.1799

BEANTWORTUNG. DER FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULL ZU STADEL.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist Stadel.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine eigne Gemeinde aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst das Haubt dorf der Kirchgemeind U: Agentschaft Stadel.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikt Bülach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das Kirchdorf Stadel selbst, wo die Schule ist, Enthält: 52. Firsten, 86. Haushaltungen
Außert dem Dorf ligen innerthalb des Umkreises nicht gar einer ViertelStunde 8. Firsten: 14. Haushaltungen, die zu dieser Schul gehören.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

A. Stadel: das Haubt dorf. wo die Schul ist daher Tägliche Schüller: Knaben 31. Töcht: 28
B. Gibisüt. Ein Haus, noch zum Dorf und Gemeind Stadel gehörig, am Berg gelegen. 1/2 Viertel Stund Entfernt. von da diesmal keine Schüller.
C. Schüpfen. ein klein Dörfgen oder Hoff. Eine kleine Viertel Stund von Stadel Enfernt. daher Tägliche Schüller Knaben — Töchteren: 6.
Repitierschüller. Knaben: 2. Töcht: 5.
Anmerkung. Rath. ein Dörflein zur Kirchgemeind Stadel gehörig. hat ehmals noch zur Schulle Stadel gehört: weil es aber fast eine Halbe Stunde von Stadel Entfernt, wurde schon 1746. von dem Examinator-Convent bewilliget, ihre Kinder in die nur 1/4. Stunde von Rath entlegene Schule zu Windlach (Hiesiger Pfargemeinde) zu schiken.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

A. Stadel: das Haubt dorf. wo die Schul ist daher Tägliche Schüller: Knaben 31. Töcht: 28
B. Gibisüt. Ein Haus, noch zum Dorf und Gemeind Stadel gehörig, am Berg gelegen. 1/2 Viertel Stund Entfernt. von da diesmal keine Schüller.
C. Schüpfen. ein klein Dörfgen oder Hoff. Eine kleine Viertel Stund von Stadel Enfernt. daher Tägliche Schüller Knaben — Töchteren: 6.
Repitierschüller. Knaben: 2. Töcht: 5.
Anmerkung. Rath. ein Dörflein zur Kirchgemeind Stadel gehörig. hat ehmals noch zur Schulle Stadel gehört: weil es aber fast eine Halbe Stunde von Stadel Entfernt, wurde schon 1746. von dem Examinator-Convent bewilliget, ihre Kinder in die nur 1/4. Stunde von Rath entlegene Schule zu Windlach (Hiesiger Pfargemeinde) zu schiken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Täglichen Schule wird gelehrt: Buchstabieren — Lesen — Schreiben Geschriebnes lesen — Singen.
Es Schreiben alle Knaben: aber von den Töchteren die wenigeren.
Auswendig lernen die Kinder den Katechismus: Gebäter — Lieder — Psalmen Sprüche, Aus dem Waserischen Schulbüchlein.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Tägliche Schule wird nur im Winter gehalten vom Martini bis gegen dem End des Merzen.
Jm Sommer wird nur Montag — Dienstag. und Mitwochen, die Schul gehalten: wird aber im Heüet-Ernd U: Herbst Unterbrochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlein — Lehrmeister. Zeügnus — Testament — Psalmenbuch Christlichs Gesang buch. zum Auswendig Lernen, neben den Katechismus das Waserische Schulbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Es wird von dem Schulmeister einem jeden Schreiber eine eigene Vorschrift zu gestelt. Auch werden die gestochenen Vorschriften von Zürich gebrucht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Winter-Altags schul währet des Tags 6. Stund. Morgens von 8. Uhr bis 11 Uhr. Nachmittag von 1. Uhr bis 4. Uhr.
Nebst dem werden von Anfang des Christmonats bis in die Mitte des Hornungs Samstags U: Sonntags abends von 6. bis 8. Uhr, Nachtschulen zur Üebung. im Lesen und Gesang im Psalmenbuch, und Christlichen GesangBuch, für Minderjährige und Erwachsne gehalten
Die Sommerschule wird an obgemelten Tagen gehalten, Nachmittags von 1. Uhr bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 4. Haubt Klaßen eingetheilt
1. Jm Namenbüchli.
2. Buchstabieren, Lesen und Auswendig Lernen im Lehrmeister.
3. Lesen in der Zeügnuß
4. Lesen im Testament, und abwechslungs weise im Psalmenbuch, und Christlichen Gesangbuch:
Anmerkung. Neben der Täglichen Schule ist wochentlich auch eine RepetierSchul für die der Täglichen Schule Entlaßenen, oder aus derselben weggenommenen Kinder.
Jn derselben wird jedes mahl ein Theil von dem Katechismus, und Auswendig gelernten Gebätter, Lieder. u: Psalmen, Aus dem Schulbüchlein aufgesagt, ein oder Zwey Kapitel aus dem Testament; oder einige Lieder aus dem Christlichen Gesangbuch gelesen, das Aufgesagte oder gelesene. wird zu weilen vom B: Pahrer Erklärt.
Die Schreiber aber werden im Auswendig Schreiben geüebt: und die Repetierschule jedes mahl mit Gesang U: Gebät Angefangen und Geendet.
Jm Winter wird die Repetierschul, jeden Gehalten Montags-Morgens Um 8. Uhr bis 11. Uhr
Jm Sommer, Sonntags zwischen der Morgen und Abend oder Mittags Predigt, Ungefehr 1. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jist bey Ereigneter Vakanz bisher vom B: Pfahrer bestelt worden ohne weiteren vorschlag.
der jezige Schulmstr. ist vom dem verstorbenen B: Pfahrer Blunschli Bestelt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Albrecht.

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem Dorf Stadel selbst.

III.11.d Wie alt?

Alt 41. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau, und 2. Kleine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 8. Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher immer bey Hause gewesen und hat bey seinem Vatter, oder auch bey anderen {auf} Güteren Gearbeitet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seiner Schulstelle Bearbeitet er sein klein Güter Gewerblein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben: 31.
Mädchen: 34.
Es ist aber diese zahl nicht den Ganzen Winter vollständig. Jn den Ersten und lezteren Wochen der Winterschul ist die zahl meist kleiner.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 15.
Mädchen. 15. Ungefehr.
Wegen Geschäften auf dem Feld. Grasen — zu Akertreiben — zu Weidfahren: bleiben die Gröseren von den Altagschüler meistens weg.
Repetier-schüler: Knaben: 19. Töcht: 20.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ein solcher ist für die ganze Pfargemeid vorhanden aus Legaten, die Gemacht worden, um den Schullohn für Arme Kinder zu bezahlen.

IV.13.b Wie stark ist er?

lb. 932. Zürich valuta.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Hat keine anderen Einkünfte als die Zinse von dem aus geleihenen Kapitalien, und möchten dieselben allein nicht hinreichen zu Bezahlung des Schullohns für Arme Kinder.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist mit dem Armen Gut vereint. und hat die ganze Pfarrgemeinde, folglich auch die Schul zu Windlach, daran Theil.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für die Winter Schul ist ein Schulgelt eingeführt, nämlich von jedem Altag Schüller Wochentlich 2. ß:
Die Repetierschüler und Sommer Schüler Bezahlen kein Schulgelt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schulhaus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur Eine Schulstube im Pfarhaus. Da sie aber auf der Mitternächtlichen Seite des Hauses angebracht, und ein Alter diker Ofen darin, der nicht zu Erheizen, so ist sie bey Kaltem Wetter unmöglich zu erwärmen.Es ist nur Eine Schulstube im Pfarhaus. Da sie aber auf der Mitternächtlichen Seite des Hauses angebracht, und ein Alter diker Ofen darin, der nicht zu Erheizen, so ist sie bey Kaltem Wetter unmöglich zu erwärmen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Kirche und Gemeinde muß sie Bauen und unterhalten, und so ist diese Stube zugleich die Gemeindstuben. zur zeit des Schulhaltens aber werden die Gemeinds versammlungen sehr selten darin Gehalten.
Anmerkung. zum Heizen der Schulstuben bringt jedes Altagsschüler Kind aus Dem Dorf Stadel Täglich 1. Scheit Holz. Die Kinder von Schüpfen aber bringen kein Holz: sonder jedes bezahlt Wochentlich 6 Hlr: welches dato, wegen Theürrem Preiß des Holzes nicht hinlänglich ist. es Geschiehet auch oft, daß wegen großer Kälte, oder Stürmischem Wetter oder wegen Krankheiten, fast die Hälfte der Kinder zu Hause Bleibt, Da dann auch das Holz zuruk bleibt, und dann die Schulstuben nicht behörig Geheizt werden kan, weil die Gemeid sonst kein Holz zur Schule giebt. so daß der Schulmeister Gerade diesen Kalten Winter, mehrere mahle Genöthiget war. die Schulkinder in seine eigne Wohnstube Kommen zu laßen.
Anmerkung. Auch für das Heizen der Schulstuben, ist für den Schulmstr. Keine Entgeltung.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen für die Winterschul bestehet einzig aus ob gemeltem Schulgelt, für jedes Kind von jeder Woche, so es die Schul besucht: 2 ß: Welches Schulgelt für die Armen aus Dem Armen {u.} Gut und Schulgut Bezahlt wird.
Für den Ersten Winter. so Ein Kind die Schul besucht, hat der Schulmstr: 1. Brodt. für Arme wird statt des Brodts: 10. ß: Aus dem Armengut, bezaht
Für die Sommerschul — 17. lb: Zürich Valuta. aus dem Armengut.
Für die Repetierschul 5. lb aus dem Armengut, 5. lb. aus dem Gemeindsgut.
Muß diese aber mit seinen Nebenvorsingen der ihm in der Nachtschul hilft, Theilen.
Für das Vorsingen in der Kirche hat Schulmstr mit einem Gehülfen zu Theilen:
An Gelt: 2. fl: 28. ß: Aus dem Kirchen Gut.
An Kernen: 6. Vrlt: von dem Kirchgemeinds Pfrund Kernen; welcher aber, da ihn die Gemeinden für grundzins ansehen wollen, für Leztes Jahr noch nicht Bezahlt ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Beantwortet, von Johannes Albrecht Schulmst. zu Stadel. den 22.Ten Hornung: 1799.

Zitierempfehlung: