Greifensee (Transkription Nr. 610)
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- Greifensee (Niedere Schule, reformiert)
- Greifensee (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
27.02.1799
BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN, DER ZUSTAND DER SCHULE!
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
GREIFFENSEE. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf und eine eigne Gemeinde, wo die KIRCHE stehet. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Gehört zu dem DISTRIKT USTER. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
CANTON ZÜRICH. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zum Schul gehörigen Häuser, sind im Umkreiß ein halbviertel stund weit. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu diesem SCHULBEZIRKE gehöret nach 4. Häuser. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
WILDSPERG genamt, ein Viertel stund weit, und kommend dermahlen Täglich 3. Knaben, u. 2. Mädchen, Jn die REPEDIER SCHUL, aber kommend von daher 3. Knaben u: 4. Mädchen |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
JN DIESER KIRCH-GEMEINDE IST NUR EIN SCHUL. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schul lehrer ist von den EXAMINATOREN der Stadt ZÜRICH erwehlt worden |
III.11.b | Wie heißt er? |
HEINRICH PFISTER von GREIFFEN SEE, |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
gb: den 17ten: 9bris 1765. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat sich erst vor einem Jahr verheürathet, hat noch keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ZUM SCHULLEHRER ERWEHLT den 18ten MEY 1785. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Der beruf ist vorher gewesen, dem Vatter selig im SCHUL-DIENST, weil er auch dieß Amt verrichtet, u: auch in der CANTZLEY etwann geschrieben |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jetz neben dem LEHRAMTE sind die verrichtungen auf dem Güeter Gewerb. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
JM WINTER KNABEN 20 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
JM SOMMER KNABEN 15 |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
SCHUL fond oder Schulstiftung sind keine |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
SCHUL GELD — von der Wochen im Winter ist von einem SCHULERKIND 1 ß. 3. Hlr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhauß — ist baufällig, ist nicht mehr darinn als eine Stuben wo die Kinder lehrnen, Ehdem hat der Schullehrer darinn gewohnt, dermahlen aber könte er nicht mehr darinn wohnen, wegen baufälligkeit, weil daran nichts mehr gut ist, als die Stuben |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
FÜR DIESE SCHULWOHNUNG MUSS DIE GEMEINDE BESORGT SEYN, und wäre dem SCHULLEHRER schuldig plaz darinn zu geben, daß er mit der HAUSSHALTUNG darinn wohnen ? könte |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
||[Seite 3] EINKOMMEN DES SCHULLEHRES, Aber unter diesem EINKOMMEN sind alle 3. DIENSTE begriffen, weil es zu allen Zeiten beyeinanderen gewesen ist, SCHULLEHRER — VORSINGER U — SIGERIST. Und ist auf folgende Art eingegangen |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
GELT — KERNEN U: HOLZ. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
GREIFFEN SEE. den: 27ten Febr: 1799. |
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Fliesstextantworten | ||
Unterricht |
WAS IN DEE ALL-TAG SCHUL GELEHRT ist folgendes BUCHSTABIEREN — SILLABIEREN — LESEN, Jm Jnnwenig lehrnen |