Neuheim (Transkription Nr. 2028)

Schulort Neuheim
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 57-58v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Menzingen
Kirchgemeinde 1799: Neuheim
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Neuheim
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Neuheim (Niedere Schule, katholisch)

Neüheim den 14 Februar 1799
Beantworthung
Der Fragen die Schule betreffend

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Des Ortes Namen Neüheim.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein kleines Dorf von 13 Häusern.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Gemeine Mentzingen.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirchengemeine Neüheim (Agentschaft Mentzingen)

I.1.dIn welchem Distrikt?

District zug.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Waldstätten.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstund liegen 9 häuser, innerhalb des Umkreises der zweiten 4 hauser; und innerhalb des Umkreises der dritten 8 hauser, und noch darzu gehören zerstreüte höffe.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen. Hinderburg, Barburg, Sarbach, zerstreute höffe.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

diese drey obige sind vom schulorte entfernet jedes eine eine viertelstund; die Höffe eine halbe stund und noch mehr.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schulkinder kommen daher etwan 10.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Eine stund im Umkreise sind benachbarte Schulen

I.4.aIhre Namen.

Mentzingen und Baar.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt lessen und schreiben, auch die Anfangs-Gründe zur Lateinischen Sprache.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Winter und Sommer gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind eigendlich keine eingeführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden vom Schullehrer verfertiget.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wird in Neüheim durch Antrettung seines Beneficiums Schule zu halten pflichtig.

III.11.bWie heißt er?

Bonifacius zürcher.

III.11.cWo ist er her?

von Neüheim.

III.11.dWie alt?

50 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

18 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher studierte ich in Franckreich und Jtalien.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die Seelsorge, predigen, der Pfaar verhilflich seyn.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im winter 15 bis 20 Knaben
im Winter 8 bis 10 Mädchen

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer weniger.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulstiftung ist mit dem Beneficium vereiniget, und das Beneficium betragt an einzuziehenden zinsen 170 gl.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist das nemliche mit dem pfrund-haus.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

nicht gut und gar ausgebauet,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine schulstube ist darinn.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Schul und Pfrundbewohnung wird aus der Kirchen-Gemeine erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Einkommen: wie Numero 13. berichtet.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anm. Da mein Wunsch dahin gehet dem vaterland auf alle mir mögliche weise nützlich zu seyn, und an meinem Wohnorte den zweck nicht erreichen kan, weil meine Obliegenheit allzu ausgedehnt ist; so wurde auf erhaltene Anzeige nebst französischer Sprache auch Arithmetic, Geometrie oder andere mathematische wissenschaften zu lehren bereitwillig mich finden lassen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: