Kyburg (Transkription Nr. 320)

Schulort: Kyburg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 213-214v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Kyburg
Kirchgemeinde 1799: Kyburg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Kyburg
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU KYBURG

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Flecken oder Dorf, und

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine, (und Agentschafft.)

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

wo selbst die Kirche steht.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm District Fehr Altdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Zürich gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfehrnung der zum Schulbezirck gehörigen Häuser sind theils starke Viertelstunden, theils näher gelegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der Höfe, sind Brünggen, Ettenhausen, Billikon, Sennscheür.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Wie schon bemerkt, Ettenhausen ist das nächst gelegne Ort — die übrigen sind etwas mehr als ein Viertelstündchen vom Schulort entfehrnt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die täglichen Schueler von Ettenhausen sind an der Zahl, 3. von Brünggen 3. — von Billikon 2. — aus der Sennscheür 4.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

sind diese. Seen. Jllnau. Töß, Weislingen,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

NB. Ottikon ist eine halbe Stunde Wegs entfehrnt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Man lehrt Lesen, Schreiben, Rechnen, Music, Singen; nach der Theorie, Conforme aux principes (maximes) und Blatweg. Religion. Man giebt auch Unterricht für einzelne in der Französischen Sprache. Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen zu halten sind auch Sommerszeit Vormittag eingeführt; werden aber zu der Zeit schlecht besucht. Zur Zeit des Winters täglich 6 Stunden lang, und von Martini bis auf den ersten Aprill. Jm Sommer 3 Stunden. Zu Einsammlungs-Zeiten giebt man Ferien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament, Psalter, Zeügniß-Buch, Biblische Geschichten. — Fragen an Kinder, von der Ascetischen Gesellschafft in Zürich. — Erster Unterricht der Religion. Sulzers Voruebungen. ||[Seite 2] Sittenlehrende Erzählungen von Rochow. — Schriften von der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich. Grundsäze der christlichen Religion. Das Leben Jesu von Feddersen. Christliches Gesangbuch etc. — und andere Chorale. Schmidlins Gesangbuch. — Die Anfangsgründe der Rechenkunst. etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Schuelern werden Vorschriften zum SchönSchreiben vorgelegt. — Bisweilen schreiben sie aus einem guten Schriftsteller ab. und zu gewißen Stunden werden sie im Auswendig- Schreiben geuebt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6, Stunden. — und dann Dienstag, Donstag, und Samstag zu Nacht, im Singen Uebungen, von 6, bis 8 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Der Besuch dieser Stunden hat um ein merkliches abgenohmen — sonderheitlich bey gegenwärtigen Zeiten Die Kinder sind in drey Claßen eingetheilt. Die Repetier-Schueler machen eine Claße aus.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst von Loblichen Confent in Zürich bestellt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Schullehrer, Salomon Brändli

III.11.c Wo ist er her?

Er ist ein gebohrner Kyburger.

III.11.d Wie alt?

Jst 48. Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 5 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 24 Jahre Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst vorher schon im 14ten Jahr seines Alters in Loblicher Stadt Genf gewesen, um die Französische Sprache zu lernen weilen er als Kaufmanns-Bedienter eintretten sollte: und war in dieser Stadt bey einem bekannten Schuhster am Tisch; um zugleich dieses Handwerk zu lernen. Da die Handelschaft sank, und keine neüen Kaufmannsbedienten begehrt wurden, arbeitete er einige Zeit auf dem Handwerk, auch selbst bey Hause. Bald hernach war er als Schullehrer beruffen; und da er neben der Schule, in Privat-Häusern zu lehren begehrt wurde, so mußte dem Handwerk Abschied gegeben werden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat jezt neben dem Lehramt noch die Distrikts-Richter-Stelle; da dann in seiner Abwesenheit ein Gehülfe an seinem Posten steht; der von hießiger Gemeind für einmal, ist bestimmt worden; der aber sehr nöthig hätte sich selbst unterweisen zu laßen, wenn er es glauben will: Übrigens aber guter Gemüthsart ist. usw.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Es sind dermalen Vier und Vierzig.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Dreißig. Knaben und Mädchen fast gleich viel

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jn Zürich ist ein solcher vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

Wie stark er sey, weiß ich nicht zu beantworten.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fließen, so viel mir bekannt, von großmüthigen Personen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Hier in Kyburg ist etwas, das mit dem Kirchen und Armenguth vereiniget ist.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Winterszeit ist eingeführt, daß jedes Schulkind, wöchentlich ein halber Bazen bezalen sollte. Zur Sommerszeit 1 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst noch neü.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hat nur eine Stube, die auch für die Gemeinds- Angelegenheiten gebraucht wird. Ober Stockwerk,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Es wäre zu wünschen u. zu begehren, daß der Lehrer auch zugleich Wohnung haben könnte.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gmeind muß für die Schulwohnung sorgen, u: selbige im baulichen Stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 20 fl. Getreide 4 Mütt, 1. Viertel, Wein, noch niemals kein Tropfen, etc.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Theils vom Amt Töß, — von der Gemeind Kyburg, und Theils ab Privatgüteren.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

1 Vrtl: Grundzins ab der Höhi zu Kyburg.
2 Vrtl: vom Hof Brünggen — streitig.
1/2 Mütt von der Gemeind Kyburg.
3 Mütt Grundzins, odr: Xden vom Amt Töß.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgeld, wöchentlich wanns eingeht, 22 Bazen,

IV.16.B.c Stiftungen?

Von der Stiftung in Zürich 5 fl. ohngewiß wie lang.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Von der Kirche zu Kyburg 23 lb.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Von der Gemeind für das Vorsingen 14 lb.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammen gelegtes Geld von Hausvätern, nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

An ligenden Gründen, nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Fonds od: Stiftungen wie oben gemeldt.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Jch kann fürwahr sagen, daß ich bey dieser schlechten Besoldung, immer von meinem Eigenthum aufopfern mußte.

Unterschrift

||[Seite 4] ANTWORTEN ZUR EINSICHT. Anno 1799. HERAUSGEGEBEN von Salomon Brändli Schullehrer zu Kyburg.

Zitierempfehlung: