Gfenn (Transkription Nr. 116)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Gfenn (Niedere Schule, reformiert)
- Gfenn (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
13.02.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE. JM GFENN
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gfenn heißt der Ort, wo diese Schule ist; es ist ein kleines, aus. 14. Haüser bestehendes Dorf, das keine eigene Kirche hat, sonder zu der Kirchgemeind Dübendorf gehört; in Hinsicht auf die Agentschaft Wangen: und in den DISSTRICKTE BASSERSTORF IM KANTON ZÜRICH: |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gfenn heißt der Ort, wo diese Schule ist; es ist ein kleines, aus. 14. Haüser bestehendes Dorf, das keine eigene Kirche hat, sonder zu der Kirchgemeind Dübendorf gehört; in Hinsicht auf die Agentschaft Wangen: und in den DISSTRICKTE BASSERSTORF IM KANTON ZÜRICH: |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die Haüser stehen alle nahe bey einander, nur das Wirths Haus stehet etwas, aber nur sehr wenig von dort ab |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gehören aber weiters keine Höffe zu dieser Gemeind |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
die auf eine Stunde im umkreise gelegene Schule sind diese |
I.4.a | Ihre Namen. |
a. Dübendorf. 1/2. Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
der Schulmeister giebt Unterricht im Lesen Schreiben, Rechnen und Singen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schule wird im Winter täglich von Martini bis May, und im Sommer wöchentlich zwey halbe Tage gehalten: |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
die eingeführten Schulbücher sind a. Namenbüchli. b. Lehrmeister. c. Zeügnusbü d. Psalmenbuch. e. Bischofzeller Schulbüchli. f. Erster Religions Unterricht g. Testament. h. Hübnerische Biblische Geschichten. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schreibt deren die schreiben lernen, vor, Und wöchentlich übt er die Repitier schüler ein paar mahl im Aus wendig Schreibenn |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule dauret täglich. 6. Stunden, 3. Vor. Mitag. und. 3. Nachmittags |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in drey Klaßen eingetheilt, Die von der Ersten lernen die Buchstaben kennen und buchstabieren — die von der Zweyten lernen lesen Und fangen an Memorieren die von der der driten lesen schreiben, Merorierenn |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bisher war der Schulmeister von Examinator Collegium in Zürich auf vorher gegangenes Examen bestellt. der jezige Schulmeister heist Hs Jakob Pfister aus dem Gfenn gebührtig, getauft den. 14. Hornung. 1768: und ||[Seite 2] Verheüratet: seit. April. 1793., Und hat. 3. Kinder am Leben. Jm May. 1796. ward er vom Examinator Collegium an stat seinens verstorbenen Schwehrvaters zum Schulmeister erwählt. Vorher erwarb er sich seinen Unterhalt mit Seiden weberey. Jzt hat er neben dem Lehr Amt im Winter. keine anderen Verrichtungen, im Sommer bearbeitet er sein kleines Gütchen |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Anzahl. der Schulkinder ist. Sum: 49. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben ist Sum: 22. Mächden ist Sum: 27. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben ist Sum: 20. Mächden ist Sum: 24. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Einen Schulfond hat diese Schule nicht: und also fällt die Beantwortung der darauf Bezug habenden Fragen für die Schule im Gfenn selbst weg. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ein Schulgelt von wöchentlich. 1. ß. 3. hlr. ist freylich eingeführt. allein da nur drey Väter sind, die den Schulon für ihre Kinder bezahlen, so ist dies Unbedeüteüd |
IV.15 | Schulhaus. |
Jm Gfenn ist weder ein Schul Haus noch eine Schulstube, sonder der Schulmeister mus sich selbst um eine Lehre Stube umsehen, wofür ihm auch weder Zins nach Brand gegeben wirdt: |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jm Gfenn ist weder ein Schul Haus noch eine Schulstube, sonder der Schulmeister mus sich selbst um eine Lehre Stube umsehen, wofür ihm auch weder Zins nach Brand gegeben wirdt: |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
das Einkommen des Schulmeisters im Gfenn, bestuhnde von Martini. 1797 bis Martini. 1798. An geld aus. 66. lb. 10. ß. nämlich aus dem Korn Amt in Zürich, 39. lb. und aus dem Allmosen Amt 27. lb. 10 ß. ferner mit May aus dem Allmosen Amt, wie gewöhnlich, 1. Müt Kernen Und. 2. lb. geld Und von einem Landoltischen Legat, das vor etwa 100: Jahren für die Schule im Gfenn war gegeben worden; den jährlichen Zins. von 4. Guldi |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
REBUBLIKANISCHER GRUSS: SCHULMEISTER HANS JAKOB PFISTER: AUS DEM GFENN: KANTON ZÜRICH: DEN. 15.TEN. HORNUNG: 1799 |