Unterwetzikon (Transkription Nr. 581)

Schulort: Unterwetzikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 151-154v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Wetzikon
Kirchgemeinde 1799: Wetzikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wetzikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Antwort. über den Zustand der Schule, an meinem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Unterwezikon ist die Schule.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf, und 61. Behausungen

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemeine, u. Agentschaft Wezik.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Uster,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

in Kanton Zürich,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Mattaker ein Haus, die Entfernug 8. M.
Schöneich, zwey Häuser die Entfernung, 8 M.
Breiti ein Haus, die Entfernung 10. M.
Weidli ein Haus, die Entfernung 12. M.
diese fünf Häuser gehören zur Gemeine, Und kommen dermal aus denselben 10. Kinder zur Schule.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

||[Seite 2] Obermedikon, gehört zum Schulbezirk, sind 13. Behausungen, kommen dermalen 14. Kinder aus denselbigen die Entf. 10 M.
Ringetshalden 1. Haus 1. Kind zur Schul die Entfernung 5. Minuten.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Schul Wezikon, 1. viert. Stund die Entf.
b. Schul Greut, 1. viert. Stund Entfernt.
c. Schul Erlosen u. Boßikon, 2 1/2 viert Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Lehr ist buchstabieren, lesen Singen, und schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden im Sommer, u. Wint. gehaltn im Winter, vom Martinis Tag an bis des 1. Tags Aprill. im Sommer, Dienst. u. Samst.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die eingeführten Schulbücher,
Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeugniß, Psalmenbuch, und Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Vorschriften sind von Schulmeisters Hand

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

im Winter dauret die Schul täglich 6. St im Sommer täglich, 5 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 5. Klaßen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinatorkonvent, auf Zeugniß von Pfarrer, und Stillstand.

III.11.b Wie heißt er?

Konrad Suter,

III.11.c Wo ist er her?

von Unterwezikon,

III.11.d Wie alt?

Gebohren den 17. Tag Merz. 1748.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eheweib, 2. Sohn, 1. Mädchen

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

23. Jahr Schullehrer,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allezeit in der Gemeine,
auch dem Vater, schon vorher in der Schu zur Hülfe.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch hab neben dem Lehramte, noch Landwirthschaftliche Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es besuchen überhaupt die Schule. 155. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] Es besuchen im Winter die Schul 40. Knaben, und 28 Mädchen,

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommer, 34. Knaben, 23. Mädchen
Repetier-Schüller, 37. Knaben, 50. Mädchen
Sonntagschüler, Ditto.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist nichts dergleichen verhanden,

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist Schulgelt eingeführt,

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist kein Schulhaus,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schule wird in Schulmeisters eigner Stube gehalten, wofür er keinen Hauszins. bekommt, und die im baulichen Stande erhalt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkomen, an Geld, und Getreide, so auch an Turben,
a. 8. lb. Geld, von der Kirchen Wezikon von der Sonntagschule
||[Seite 5] 10. viert. Kernen vom Amt Reüti,
Ein Dorfs und Gemeindgerechtigkeits Turbentheil, ungefärd 5. Fuder, welchen ich in meinen eignen Kösten Einsammeln, Und sich der Kosten auf, 13. fl. belauft,

c. Aus Quelle der Gemeine,
im Winter für jedes Kind 20. ß.
im Sommer für jedes Kind, 10 ß.
Sonntag Schullohn für jedes kind Jahrlich 8. ß.
Repetier Schullohn ist nicht bestimmt, auch bis jezt wenig erhalten.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Einkomen, an Geld, und Getreide, so auch an Turben,
a. 8. lb. Geld, von der Kirchen Wezikon von der Sonntagschule
||[Seite 5] 10. viert. Kernen vom Amt Reüti,
Ein Dorfs und Gemeindgerechtigkeits Turbentheil, ungefärd 5. Fuder, welchen ich in meinen eignen Kösten Einsammeln, Und sich der Kosten auf, 13. fl. belauft,

c. Aus Quelle der Gemeine,
im Winter für jedes Kind 20. ß.
im Sommer für jedes Kind, 10 ß.
Sonntag Schullohn für jedes kind Jahrlich 8. ß.
Repetier Schullohn ist nicht bestimmt, auch bis jezt wenig erhalten.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Einkomen, an Geld, und Getreide, so auch an Turben,
a. 8. lb. Geld, von der Kirchen Wezikon von der Sonntagschule
||[Seite 5] 10. viert. Kernen vom Amt Reüti,
Ein Dorfs und Gemeindgerechtigkeits Turbentheil, ungefärd 5. Fuder, welchen ich in meinen eignen Kösten Einsammeln, Und sich der Kosten auf, 13. fl. belauft,

c. Aus Quelle der Gemeine,
im Winter für jedes Kind 20. ß.
im Sommer für jedes Kind, 10 ß.
Sonntag Schullohn für jedes kind Jahrlich 8. ß.
Repetier Schullohn ist nicht bestimmt, auch bis jezt wenig erhalten.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, Es wäre sehr gut, wenn durch neue Verfassung, der Schulgesezen die so genanten Nebenschulen, gänzlich abgeschaft würden, weil durch dieselben Zucht und Ehrbarkeit unterdrükt wird, Und das Wort, Freyheit und Gleichheit im Schulwesen, wie in vielen andern ||[Seite 6] Dingen mißbraucht, und die Arbeit an der jugend vielmal um denselben willen, ganz Fruchtloß gemachet wird.
2. Wäre zuwünschen, daß die Belohnung von einem dazu verordneten Vorgesezten, Eingefordert, und zuhanden des Schulmeisters gegeben würde, damit nicht nach Verdienst desselben, zwischen Eltern Und Schulmeister, durch langsammes zuwarten und Einziehung dessen, von Verdruß und Schaden entledigt, und gänzlich befreyt würden.

Unterschrift

Zitierempfehlung: