Russikon (Transkription Nr. 561)

Schulort: Russikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 296-299v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

21.02.1799

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schul Rusikon.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rusikon.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Hauptdorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rusikon.

I.1.d In welchem Distrikt?

Fehraltorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Bezirk von einer Viertelstunde liegen 51 Häuser, die zur Schule gehören.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Keine außer Rusikon.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Rumlikon. eine halbe Stunde.
Ludetschweil. eine halbe Stunde.
Madetschweil. eine halbe Stunde.
Gündisau. eine halbe Stunde.
Sennhof. eine halbe Stunde.
Weilhof eine halbe Stunde.
||[Seite 2] Fehraltorf. eine halbe Stunde.
Jllau eine Stunde.
Theiling. eine Stunde.
Wyßling. eine Stunde.
Pfeffikon. eine Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Gedrukts und Geschriebnes lesen, schreiben und singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winter und Sommer. Jm Winter, vom 1ten Tag Martini an ununterbrochen bis zu dem 1ten Tag Aprill. Jm Sommer, Samstag u. Sonntag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli, Lehrmeister, Zeugnußbuch, Waserbüchli, Testament, geistliche Lieder aus dem neuen Gesangbuch, u. Bibliche Geschichten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Vorschriften vom Schulmeister selbst geschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. I. Claß. die im Abe u. Lehrmstr. II. Claß. die im Waserbüchli u Zeugnuß. III. Claß. die im Testament u Geschriebnes lesen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinator Convend. Nach vorhergegangenem Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Furrer.

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem Hauptdorf Rusikon.

III.11.d Wie alt?

||[Seite 4] 59 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Sechse.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit 1759.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jm Dorf Rusikon. Dem Vater geholfen im Schulunterricht.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Werchspinnen. u.s.w. u.s.w.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

156.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 74. Mädchen? 82.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 34. Mädchen? 43.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] Nichts: die Einkünfte des Schullehrers in deßen Hauptschul fließen aus dem Kirchengut u. Gemeind.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nichts.

IV.15 Schulhaus.

Es ist eins da.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Neu.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dorfgemeind Rusikon.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld in allem 42 lb. 4 ß. An Getreide, fünf Mütt, und zwey Viertel Kernen: Hafer, ein Malter, groß Mäß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 6] Aus dem Kirchengut u. Gemeind.
Dann bezahlen die Hausväter im Sennhof, Weilhof u. Rumlikon, einem jeweiligen Schulmeister u. Vorsänger alljährlich für das Vorsingen, an Geld 6 lb.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

an Geld? 20 lb.

IV.16.B.e Kirchengütern?

an Geld? 22 lb. 4 ß. an Getreide? fünf Mütt, u. zwey Viertel Kernen: Hafer, ein Malter, wie oben schon gemelt ist: aber für dis Jahr noch nichts empfangen.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 7] Anmerkung. Über den Zustand des Schullehrers in Rusikon.
Jch bin genöthiget, einiche Anmerkungen zu machen, hierinn ist erstlich zu sehen, des Lehrers seine geringe Besoldung, in ansehung des Vorsingens, u der Winter u Sommerschule, der Repetierschul, u. der sing oder so genanten Nachtschule winterszeit, u. dann bezahlen die Hausväter von ihren Kindern keinen Schull oder Wochenschilling wie sonst an vielen Orten gebräuchlich. Jch habe mich viel mal bey der alten Regierung um Verbeßerung gemelt, mann hat mich mit der Schulordnung des 2ten od 3ten Artickels so darinn steht getröstet, wann der Sigrist mit Tod abgehe, sie mir Verbeßerung schaffen wollen.
Allein: dieser Fall ist vergangnen Herbst geschehen, ich mich in Zürich bey der Verwahltungs-Kammer gemelt u. der Fall angezeigt; die Verwahltungs Kammer macht eine gute Empfehlung an die Gemeinde, aber damit nichts ausgericht, warum? Daß der wo jezt Sigrist ist eine große Familie u. Freundschaft hat, u. dieses durch die Volksmänge hat bezwingen können, aber nur provisorisch auf ein Jahr.
Jezt hat der Sigristdienst zweymal mehrere Besoldung als ||[Seite 8] als der Schuldienst, der Sigrist hat der Lohn, u der Schulmeister die Arbeit, das drükt mich sehr. Der Sigristdienst hat Kirchengüter, nämlich: zwey gute Wisen, zwey gute Äcker, u. dann noch Frucht u. Geld von der Kirchen, u.s.w.
Jch hoffe: und bitte demüthigst, man werde mir in ansehung meinen beschwerlichen u mühsammen Beruffsgeschäften, auch trachten meine Besoldung zu verbeßern, auf Art. u. Weis wie Sie wollen, wie Sie es gut befinden; damit es mir in meinem alter desto größere Lust u. Freude zur Sch{u}lArbeit bringe. Jch habe die beßte Hoffnung und Zutrauen zu Jhnen.

Unterschrift

Den 21ten Februar. 1799. Bescheint, Schulmeister Furrer in Rusikon.

Zitierempfehlung: