Basel (Transkription Nr. 2453)

Schulort: Basel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 90-91v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Basel
Kirchgemeinde 1799: Basel, St. Albankirche, Basel, Münster, Basel, St. Peterskirche, Basel, St. Martinskirche, Basel, St. Leonhardskirche, Basel, St. Theodorskirche
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Basel
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Basel, Barfüsser, 1. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
  • Basel, Barfüsser (Niedere Schule, Armenschule/Waisenhausschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)

13.02.1799

BEANTWORTUNG
DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

vom Ober-Lehrer der Knabenschule bey den Baarfüssern.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Basel.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

St. Leonhards Gemeine.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, schreiben, rechnen, die Anfänge im Latein, und Französischen; Anweisung im Briefschreiben und dictieren.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird bey uns, ausser den gesäzmässigen Ferien (laut der Basler Schulordnung von 1766) im Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Neue Testament, Hübners Biblische Historien, BaslerNachtmahlbüchlein und Gesangbuch, Gellerts Oden und Lieder, Corderii Colloquia nebst dem Wörterbuch darüber, Chr. Cellarii Grammat. Lat. & ejusd. Liber memorial. und Esmarchs Speccius emendat. und Val. Meidingers Franz. Sprachlehre für diejenigen Schüler so Französisch lernen, und Ebendesselben deutsche Sprachlehre für die Französischen Helvetier.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch schreibe denen Schülern selbst vor, und zwar alle üblichen SchriftArten, als: Current, Canzley, Fraktur, Latein und Französisch, je nach ihren Fähigkeiten und Fortschritten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich des Morgens von 8 bis 10 Uhr, und Mittags von 1 bis 3 Uhr; aussert Donnerstags und Samstags, da man des Nachmittags nie in die Schule gehet, und Dienstag Morgens, da die Schule erst um 9 Uhr anfängt.
Es wird aber noch eine extra Stunde von 10 bis 11 Uhr gehalten, welche von den Eltern extra bezahlt wird. Auch ||[Seite 2] Auch von 11 bis 12 Uhr täglich ist die Obrigkeitliche Armen- oder Frey-Schule, worinnen arme Knaben ud Mädchen, welche in Fabriquen oder andre Arbeits-Anstalten gehen, im Lesen, schreiben, rechnen und der Religion Unterricht erhalten; welche auch extra von dem Verwalter des Kirchen- und Schulguts mit 120 Schweizer Franken bezahlt wird.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Alle Kinder werden in zwo Haubt-Klassen geteilt, I. in die so lesen, die der Oberlehrer über sich nimmt, und II. in die so noch nicht lesen können, die alsdenn unter der Aufsicht des Unterlehrers stehen. Dann habe die Meinigen wider in 5 Ordnungen abgeteilt, nemlich in zwo Deutsche, zwo Lateinische und Eine DeutschFranzosisch und Französisch und Deutsche.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Zu der Stelle eines Ober-Lehrers diser Schule wurden bisher von den ehemaligen Standes-Häubtern, den Deputierten zu den Kirchen und Schulen, mit Zuziehung eines jeweiligen Br-Antistitis, des Br-Pfarrers und Br-Diaconi der St. Leonhards Gemeine, wie auch des Br-Pfarrers bey den Baarfüssern und im Spittahl, unter denen Candidaten durch die Mehrheit der Stimmen SECHS in die Vorwahl gezogen woraus der Kleine Raht DREY in die Haubt-Wahl nahm, und unter disen das Loos zog.

III.11.b Wie heißt er?

Joh. Jakob Sulger.

III.11.c Wo ist er her?

Bürger von Basel.

III.11.d Wie alt?

Acht und Vierzig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheyrathet, hat aber keine Kinder mehr am Leben, aber eine {Enkelin.}

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jn diser Schule bald 8 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

1.? Vorher war ich 16 Jahr lang Unterlehrer in der Knabenschule bey St. Peter.
2.? Jch widmete mich den Studien, bis ich 1768. den Gradum et L. Magistri auf hiesiger Universität erlangt hatte, und dann dem Privat Unterricht der Jugend.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die von der Schule noch übrigen Stunden wende ebenfalls noch zum Privat Unterricht der Jugend an.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, meine des Oberlehrers ohngefehr 40 bis 50 welche Summer aber bald steigt bald fällt; im Sommer ist ihre Anzahl gemeiniglich stärker.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Hab nichts zu verwalten.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jeder Schüler bezahlt Fronfastentlich 26 Rappen, wovon der OberLehrer 3/4 und der Unter-Lehrer 1/4 bezieht.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist nur eine Schulstube da, die sich in der Wohnung des OberLehrers befindet. Die Wohnung ist in ziemlich gutem Stand.
Aber die Schulstube im untern Stockwerk, bedarf einiger Reparationen, wofür bey der Verwaltungs-Kammer angehalten wurde.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die ganze Wohnung sorgt ein jeweiliger Verwalter des Kirchen- und Schulguts.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an GELD. Von obiger Verwaltung als Schul-Lohn, Fronfastentlich Schweizer Franken 32, 2 bz. thut jährlich 128 Schweizerfranken 8 bz.
Dito von Dito für die Armen Schul [fr.] 30 thut jährlich 120 Schweizerfranken
Dito von den Schul-Kindern ca. [fr.] 21, 6 {bz.} bis 24 fr. 86, 4 à 96 Schweizerfranken
Und endlich von einem jeweiligen Br-Pfarrer zu St. Leonhard auf I. Maii. 8 Schweizerfranken
Mehr von Demselben beym Wettlauff der Schüler 6 Schweizerfranken
Summa an Fixem Einkommen in Geld — Schwzfr. 358, 8 bz.
Accedentien.
Meß-NeuJahrs-Namenstag und andre Geschenke der Schüler belaufen sich jährlich ohngef. auf Frk. 172, 8 bz. à 180 Schweizerfranken
Und von oben angeführter extra STUND, wovon jeder Schüler monatlich 6 bz. bezahlt, jährlich wenigstens 360 Schweizerfranken
Total. an GELD — Schweizerfranken 898, 8 bz.
an KORN. Vierzehn Vierzel jährlich von der Verw. des Kirchen u. Schulguts. Anmerkung. — Hatte noch alljährlich von ebendiser Verwaltung 3 Sk. Korn zu beziehen; zum Behuf beym jährlichen Bücher-Wettlauf der sämmtlichen Schüler, welcher ihnen zur Freude und Vergnügen und als eine Entschädigung der öffentlichen Promotionen, welche die Schüler des Gymnasii haben, gestattet wurde; bey diessjähriger Haltung desselben hiess es aber: DISE DREY SÄCK KORN FALLEN WEG.
an WEIN. — Keinen.
an HOLZ. — Vier Klafter von obiger Verwaltung.
Und von der Verwaltungs-Kammer des Kantons 600 Competenz Wellen zur Wärmung der Schulstube.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

an GELD. Von obiger Verwaltung als Schul-Lohn, Fronfastentlich Schweizer Franken 32, 2 bz. thut jährlich 128 Schweizerfranken 8 bz.
Dito von Dito für die Armen Schul 30 bz. thut jährlich 120 Schweizerfranken
Dito von den Schul-Kindern ca. 21,6 {bz.} bis 24 fr. 86, 4 à 96 Schweizerfranken
Und endlich von einem jeweiligen Br-Pfarrer zu St. Leonhard auf I. Maji. 8 Schweizerfranken
Mehr von Demselben beym Wettlauff der Schüler 6 Schweizerfranken
Summa an Fixem Einkommen in Geld — Schwzfr. 358, 8 bz.
Accedentien.
Meß-NeuJahrs-Namenstag und andre Geschenke der Schüler belaufen sich jährlich ohngef. auf Frk. 172, 8 bz. à 180 Schweizerfranken
Und von oben angeführter extra STUND, wovon jeder Schüler monatlich 6 bz. bezahlt, jährlich wenigstens 360 Schweizerfranken
Total. an GELD — Schweizerfranken 898, 8 bz.
an KORN. Vierzehn Vierzel jährlich von der Verw. des Kirchen u. Schulguts. Anmerkung. — Hatte noch alljährlich von ebendiser Verwaltung 3 Sk. Korn zu beziehen; zum Behuf beym jährlichen Bücher-Wettlauf der sämmtlichen Schüler, welcher ihnen zur Freude und Vergnügen und als eine Entschädigung der öffentlichen Promotionen, welche die Schüler des Gymnasii haben, gestattet wurde; bey diessjähriger Haltung desselben hiess es aber: DISE DREY SÄCK KORN FALLEN WEG.
an WEIN. — Keinen.
an HOLZ. — Vier Klafter von obiger Verwaltung.
Und von der Verwaltungs-Kammer des Kantons 600 Competenz Wellen zur Wärmung der Schulstube.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Basel den 13.ten Hornung 1799. Joh. Jakob Sulger Oberlehrer.

Zitierempfehlung: