Bubikon (Transkription Nr. 557)

Schulort: Bubikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 120-121
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799: Bubikon
Kirchgemeinde 1799: Bubikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bubikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung Der Fragen über den Zustand der Schulle von

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bubikon ist der Orth allwo die Haubtschule ist,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigne Gemeinde,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde u: Agentschaft,

I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikt Grüningen,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

dem Canton Zürich zugehorig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehorigen Ortschaften, a. Jnnerthalb der 1.sten Viertelstund liegen 34., b. jnnerthalb der 2ten. 2.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulunterricht gehören folgende Ortschaften.
DORFF. Bubikon 9. Alltagschüler. 12. Repetierschüller
WEILER. Büehl. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund 3. Alltagschüler. 6. Repetierschüller
Bösch. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 4. Alltagschüler. 6. Repetierschüller
Tafleten. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 7. Alltagschüler. 4. Repetierschüller
Feißte. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 6. Alltagschüler. 2. Repetierschüller
Geißberg Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 4. Alltagschüler. 4. Repetierschüller
Häußli. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 5. Alltagschüler. 5. 2. Repetierschüller
Landsaker Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 7. Alltagschüler. 4. Repetierschüller
Lauffenriedt Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Repetierschüller
Neüguth. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 4. Alltagschüler. 1. Repetierschüller
Rutsperg. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 3. Alltagschüler. 2. Repetierschüller
Sennschür. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 3. Alltagschüler. 3. Repetierschüller
Widenschwil. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 3. Alltagschüler. 7. Repetierschüller
Barrenberg. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 7. Alltagschüler. 6. Repetierschüller
HÖFE. Brandlen. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 3. Repetierschüller
Brach. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund.
Bergli Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Alltagschüler. 1. Repetierschüller
Fuchsbühl. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 3. Repetierschüller
Krähenriedt. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 1. Repetierschüller
Knebel. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Repetierschüller
Dietspach. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Alltagschüler. 1. Repetierschüller
Gstein. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 3. Alltagschüler. 2. Repetierschüller
Engelberg. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund.
Homburg. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Repetierschüller 2.
Haagwies. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 1. Alltagschüler.
Kammas. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund.
Kloster. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Alltagschüler. 2.
Mürg. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund.
Neühaus Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund.
Wechsel. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Alltagschüler. 1. Repetierschüller
Wannen. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Alltagschüler. 2 Repetierschüller
Zell. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 1 Alltagschüler. 2 Repetierschüller
Widerzel. Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 2. Repetierschüller
Wendhaüslen Entfernung vom Schulorte. 1/4. Stund. 5. Alltagschüler. 2 Repetierschüller
Unterbosch. Entfernung vom Schulorte. 2/4. Stund. 2. Alltagschüler. 1 Repetierschüller
Angst u. Noth. Entfernung vom Schulorte. 2/4. Stund. 2. Alltagschüler. 2 Repetierschüller
Suma. Ortschaften 36. 89. ALTASCHÜLER 88 Repetierschüler

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Rennweg Kirchgemeinde. Bubikon Entfernung. 3/4 Stund.
Wolfhausen Kirchgemeinde. Dürnten Entfernung. 1/2 Stund.
Herrschmetlen Kirchgemeinde. Goßau Entfernung. 1/2 Stund.
Tann. Kirchgemeinde. Dürnten Entfernung. 1/2 Stund.
Dürnten Kirchgemeinde. Dürnten Entfernung. 1/2. Stund.
Rüti Kirchgemeinde. Rüti Entfernung. 3/4 Stund.
Hinweil. Kirchgemeinde. Hinweil. Entfernung. 1 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrnt, Buchstabieren, Lesen, schreiben, rechnen, u: singen, Auswendig wird gelehrnt, Bätter, Psalmen, Sprüche aus der Heiligen Schrift, u den Lehrmeister.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird Sommer u: Winterszeit gehalten, im Sommer wird sie vom 1.sten May: bis zum Herbstmonat wochentlich 2 Halbe Tage gehalten. Winterszeit von Martini bis miten {im} Merzen, alle Tage.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zürcherisches A b c Buch, Lehrmster, Zeügnuß, Psalmbuch, u. Testament, zum Memorisieren Samlung von Gebetern für die Landschulen vom Kyburger Capitel verfertiget.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfangs erhalten sie Vorschriften, worinen enthalten die anfangs gründe u: Buchstaben: nachher werden sie an Schriftstellen u: an Aufsäze aus dem Gedächtnis gewont zu schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich 5 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 6 Claßen {eingeteilt} die 1. im Abc Buch, die 2te im Lehrmster, die 3te in der Zeügnuß, die 4te im Psalmbuch, die 5te im Brief lesen — die 6te im Testament

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist bisher vom Colegie Examinatorium in Zürich nach vorgenohmnem Exammen erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Jooß Hotinger,

III.11.c Wo ist er her?

aus dem Wechsel.

III.11.d Wie alt?

Alters 28 Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist unverhürathet,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ward Anno 1793. zum Schullehrer erwält,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher hab ich dem Vatter in eben dem Beruffe Hilfe geleistet, welchen er sint Anno 1756. bis 1793 versehen hat.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Somerszeit neben dem Lehramt beschäftige ich mich mit den Gütern.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schulle wird Winterszeit von 46. Knaben. u. 43 Mädchen besucht
Somerszeit 10. Knaben. u. 10. Mädchen
Jn der Repetierschule befinden sich. 47 Knaben. u. 69. Mädchen
wobey zubemerken daß 28. Kinder aus dem Rennweg Schulbezirk sich unter den Repetierschüleren befinden, welche auch daher in die Schule gehören.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schülgeld bezahlen die Kinder, über Winter jedes 16 ß.
Für die Sommerschul wird aus Kirchen u: Armenguth 15. lb. bezalt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus betreffend, so ist selbiges nach nicht alt u: in einem guten stand, die Stube ist Heiter, luftig, geräumig und gesund. kann aber nicht von dem Schullehrer bewohnt werden, weilen es nur zur Schulhaltung {eingericht} ist, gehört also der also der ganzen Kirchgemeind, wird auch von der Gemeind in Ehren gehalten, den Brand betreffend, so wird er von der Gemeind u: aus dem Kirchenguth angeschaft

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus betreffend, so ist selbiges nach nicht alt u: in einem guten stand, die Stube ist Heiter, luftig, geräumig und gesund. kann aber nicht von dem Schullehrer bewohnt werden, weilen es nur zur Schulhaltung {eingericht} ist, gehört also der also der ganzen Kirchgemeind, wird auch von der Gemeind in Ehren gehalten, den Brand betreffend, so wird er von der Gemeind u: aus dem Kirchenguth angeschaft

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht in 45. lb. Geld, 5 Müt Kernen u 2 Müt Haber

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

selbiges kommt her

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Aus dem Ammt Rüti 2 Müt Kernen

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

aus dem Kirchenguth 3 Müt Kernen, u: 2 Müt Haber, u 45 lb. an Geld, worunter 1. Müt Kernen bestimt für das Vorsingen in der Kirchen

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNGEN
NB Die Repetierschüler sind solche, Die bereits fertig lesen können. den Lehrmster, einiche Gebetter und Psalmen wohl auswendig gelehrnt haben. diße sind also der Täglichen schule entlaßen, u: müsen jede wochen einen Tage die Schule besuchen, um sich widerum im lesen, schreiben u: in dem vorher gelehrnten zu üben.
Der Sommerschul betreffend, weilen in dem 12 Artikel angemerkt, daß eine so geringe Anzahl Kinder die Sommerschule besuchen, sind die Oekonomischen Umstände die meisten Ursachen, weilen die meisten Kinder auf den Gütern, theils zum Hüeten des sv: Viehs, theils zu anderen nöthigen Sachen verbraucht werden.
NB. Nun ist oben im 16. Artikel bemerkt, daß dem Schullehrer 5 Müt Kernen u 2 Müt Haber bestimmt, als Jährliches Einkommen, so folgt also, weilen durch die Umänderung der Dingen unserer Kirchen der Grundzinß Kernen u: Haber weggefallen: Daß der Schullehrer anstat den 5 Müt Kernen {u.} Haber halben, noch nicht bezalt.

Unterschrift

Zitierempfehlung: