Rumentikon (Transkription Nr. 1522)

Schulort Rumentikon
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 47-48v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Cham
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Cham
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rumentikon (Niedere Schule, katholisch)

Antwort
Auf die fragen über den zustand Der schuhle allhier

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rumendiken ist der Eigendliche Orth wo die schuhl ist.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorf von 14 Heüsseren

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jedoch einige gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Stehet under agentschaft chaam

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jm distrikt Zug

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton waldstädten.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entpfernung des schuhls bezirks Gehörige Heüser folget 3. behöff
Eine Halbe stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

von stadelmath eine Halbestund zehen Heüser, Eine viertel Stund auf Niderwill, eine Halbe stund auf komau, und Goldhüseren.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der schuhlkinder 40. Jedoch Nuhr im Zweyten Jahr ||[Seite 2] Weilen Nur Alle Andere Jahr Hier die schuhl gehalten wird.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Auf Cham ein Stund, auf Hünen berg Eine Halbe stund, Eine viertel Stund auf Niderwill

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der schuhle lehret Man schreiben und lessen sanbt Religions underricht.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die schuhll wird nur winterszeit Gehalten
von der gantzen wuchen vor wienacht biss den 15.ten Mertzen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

schuhlbüöcher seind keine bestimbt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschriften Macht Jeder lehrer selbst.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die schuhl dauret Täglich 4. stund zwey stund vor: und zwey stund Nachmittag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der schuhllehrer wird von der Gemeind bestelt.

III.11.bWie heißt er?

Mein Nahmen Caspar baumgartner

III.11.cWo ist er her?

zu Rumendicken, pfar chaam.

III.11.dWie alt?

Alt zwantzig Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ich bin bey Meinen votter und Muotter und bruder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

vertrit das anbt eines schullehrers

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war im Hauß Meines vatters Diesen winter Mit der schuhl beschäftiget

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

schuhlhauß Haben wihr keines, es wird von der gemeind Eine Stuben dem schuhlmeister bezalt durch zusahmen steürung

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jn welchem ich für lohn Habe, von der gemeind 18 gl: 30 ß: für alles
die kinder bezahlen Nichts

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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