Niederhünigen (Transkription Nr. 881)

Schulort Niederhünigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 20-21v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Gysenstein
Kirchgemeinde 1799: Münsingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Niederhünigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederhünigen (Niedere Schule, reformiert)
27.02.1799

Bericht:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bericht:
Ueber den Zustand der Schule der zweien Gemeinden Niederheünigen und Stalden, der Krichgemeind Münsingen, Ahgentschaft Geisenstein, Districktge, Großhöchstetten, Kanton Bern

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu Niederheünigen Gehort:
Unter und ober Weiller. Heüser 7. Stund. 1/4. bis 2/4. Knab: 9. Madchen 4.
Schwendlen. Heüser 1. Stund. 2/4. Knab: 3. Madchen 2.
Holz. Heüser 16. Stund. 2/4-3/4. Knab: 21. Madchen 13.
Breitstein. Heüser 2. Stund. 2/4. Knab: 3. Madchen 4.
Niederheünigen. Heüser 31. Stund. 1/4. Knab: 31. Madchen 25.
Stalden. Heüser 18. Stund. 1/4-2/4. Knab: 19. Madchen 13.
Lochenberg. Heüser 4. Stund. 2/4.-3/4. Knab: 4. Madchen 1.
Von der Gemeind Freimettigen Heüser 2. Stund. 1/4. Madchen 3.
Knab: 90. Madchen 65.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Konolfingen. 1/2. Stund.
Gmeis. 1/2. Stund.
Oberheünigen 3/4. Stund.
Diesbach. 1. Stund
Eisenmoos. 1. Stund.
Geisenstein. 1. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst nichts vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Meine Einkünfte kommen: Theils aus dem Armen Guth, der Kirchgemeind Münsingen; Theils aus dem Schulgelt; Theils werden dieselbe, von den Güthern, den Jucharten nach zusammen gelegt; wie hienächst angezeigt wird.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst 2450 lb: Kapital, von der ehemaligen Herrschaft Heünigen Testamentlich vergabet; worvon der Zins jährlich den Kindern vertheilt wird.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus, ist Anno 1781. Neü erbauen. Es bestehet, in einer geräümigen Schulstuben. Wohnstuben, Kuchi und Käller. die Gemeinden erhalten daßelbe.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Mein Einkommen:
1. Aus dem Kirchenarmenguth zu Münsingen, an Getreit 7 1/2. Korn, an Gelt kr: 2. bz: 5. xr: 2
2. Aus dem Schulgelt kr: 2. bz: 10.
3. Die Behausung ist angeschlagen für kr: 12.
4. Die Gemeind Niederheünigen, zahlt v: b. Güthern kr: 14. bz: 10. xr: 10.
5. Die Gemeind Stalden von 4. dito kr: 9. bz: 15.
Summa kr: 40. bz: 15. xr: 2.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

||[Seite 3] Mein Einkommen:
1. Aus dem Kirchenarmenguth zu Münsingen, an Getreit 7 1/2. Korn, an Gelt kr: 2. bz: 5. xr: 2
2. Aus dem Schulgelt kr: 2. bz: 10.
3. Die Behausung ist angeschlagen für kr: 12.
4. Die Gemeind Niederheünigen, zahlt v: b. Güthern kr: 14. bz: 10. xr: 10.
5. Die Gemeind Stalden von 4. dito kr: 9. bz: 15.
Summa kr: 40. bz: 15. xr: 2.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

||[Seite 3] Mein Einkommen:
1. Aus dem Kirchenarmenguth zu Münsingen, an Getreit 7 1/2. Korn, an Gelt kr: 2. bz: 5. xr: 2
2. Aus dem Schulgelt kr: 2. bz: 10.
3. Die Behausung ist angeschlagen für kr: 12.
4. Die Gemeind Niederheünigen, zahlt v: b. Güthern kr: 14. bz: 10. xr: 10.
5. Die Gemeind Stalden von 4. dito kr: 9. bz: 15.
Summa kr: 40. bz: 15. xr: 2.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

||[Seite 3] Mein Einkommen:
1. Aus dem Kirchenarmenguth zu Münsingen, an Getreit 7 1/2. Korn, an Gelt kr: 2. bz: 5. xr: 2
2. Aus dem Schulgelt kr: 2. bz: 10.
3. Die Behausung ist angeschlagen für kr: 12.
4. Die Gemeind Niederheünigen, zahlt v: b. Güthern kr: 14. bz: 10. xr: 10.
5. Die Gemeind Stalden von 4. dito kr: 9. bz: 15.
Summa kr: 40. bz: 15. xr: 2.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Personal

Die Vorgesezten, und der Pfarrer haben mich bestelt, — und der Präsidänt an der ehemahligen Ehrbarkeit bestätiget. Mein Nahme ist: Niklaus Jenni, gebührtig aus dem Eggenweil; gebohren Anno 1743. Meine Haushaltung ist gegenwärtig: Ein Weib, ein Sohn und Sohns-Weib mit zweyen Kindern. Jn diesem Dienst bin ich gestanden Das erste Mahl, von von Anno 1766. bis Anno 1776. das zweite von Anno 1784. bis dato. Vor diesem war ich ein Zimmermann, und gegenwärtig bediene mich nebst der Feldarbeit, des Wäberhandwerks. Jch bin zu Niederheünigen gebohren und auferzogen, und habe mein Wohnohrt niemahls verändert.

Unterricht

Schullbücher sind: 1. Nahmenbüchli. 2. Heidelberger Katteschismuß. 3. Katteschismuß mit Randfragen, und Zeügnißen aus der Heiligen Schrift.
Es wird gelehrnt: Buchstabieren, Lesen, der Katteschismuß; Sprüch, etwelche Psalmen und Festgesäng Außwendig, Schreiben und Singen. Jn den kürzesten. Tagen ||[Seite 2] kürzesten Tagen, daurt die Schule 4. in den längern Aber 5. Stund. Die Kinder sind in 6. Klaßen eingetheilt Man Schreibt ihnen vor: 1. Mit Bleistift. 2. Buchstaben die sie nachmachen. 3. Worte. 4. auf Zedel die sie abschreiben. 5. Man Diktiert ihnen etwas.
{sind in 6. Klaßen eingetheilt. Jm Winter ist Schchul: von Martini bis ausgehnts März in Sommer alle Wochen ein halben Tag,}

Unterschrift

Niederheunigen den 27:ten Hornung 1799.
Niklaus Jenni Schuldr:

Zitierempfehlung: