Eisenmoos (Transkription Nr. 878)

Schulort: Eisenmoos
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 17-19v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Gysenstein
Kirchgemeinde 1799: Münsingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Tägertschi
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Eisenmoos (Niedere Schule, reformiert)

28.02.1799

BEANTWORTUNG der FRAGEN.
Über den Zustand der Schule für die zwo Dorfgemeinden TÄGERTSCHJ, HÖÜTLIGEN, und die darzu gehörigen HÄÜSER, in der Kirchgemeind Münsingen:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts wo die Schule ist, heißt EISENMOOS.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein einzelnes Haus, in Anno 1798. neü erbauen: zu welchem die Ortschaften, für Hausplaz und Garten circa 1/2 Jucharten Erdrich, um 60. kr: erkauft- auch von der alten Regierung eine gleiche Summe als Beysteuer zum bauen, erhalten haben. der Bau kostete ohne Holz, Läden, Steine, und fuhrungen — circa kr: 450.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört zur Dorfschaft Tägertschi.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeind Münsingen — und in die Agentschaft Gysenstein.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Höchstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb 1/4. Stund, und 4. Häüser
Jnnerthalb 2/4. Stund 37. Dito
Jnnerthalb 3/4. Stund 4. Dito
15 Häüser.
Der Ort ist ohngefähr der Mittelpunkt zwischen den beyden Dorfschaften, Tägertschi, und Höütligen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Tägertschi Dorf 2/4 Stunden 20 Kinder.
Höütligen Dorf 2/4 Stunden 39 Kinder.
Ämlingen 4 Häüser 2/4 Stunden 6 Kinder.
Eisenmoos 1. Haus 1/4 Stunden
Tandli 1. Haus 1/4 Stunden
Hagmatt 1. Haus 1/4. Stunden 1. Kinder.
Grundmatt 1. Haus 1/4. Stunden
Unterste Weinhalden 2/4. Stunden 1. Kinder.
hinter Ällisbrunnen 2. Häüser 2/4. Stunden
Fählmatt 2/4 Stunden.
Wolfmatt 3/4 Stunden 1. Kinder.
68 Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] 1. Münsingen.
2. Gysenstein.
3. Heünigen.
4. Niderwichtrach.
5. Oberwichtrach.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Zu diesem Ort sind schlechte Nebendwegen, die oftmahlen im Winter — wegen Eiß und Schnee — vast nicht zu bewandern sind.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. das a. b. c.
b. das buchstabieren.
c. das Lesen.
d. das auswendig lehrnen.
e. das Schreiben.
f. das Unterweisen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

a. Jm Winter von Martini bis End Merzens.
b. Jm Sommer, in der Mitte Brachmonats 8. Tage.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt:
a. das a. b. c. Büchli.
b. der sogenannte Bieler Katekismuß.
c. das neue Testament.
d. das Psalmenbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften; sind keine, der Lehrer schreibt den Kindern vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 4. im Sommer 6. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein! Hingegen werden diejenigen, welche sich am besten beflißen, im Rodul Oben angeschrieben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] wird von den Ortschaften vorgeschlagen, vom Bürger Pfarrer examiniert, sodann auf seine Einwilligung angestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Heißt Johannes Gosteli.

III.11.c Wo ist er her?

ist von Bolligen, im Distrikt Bern.

III.11.d Wie alt?

31. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, aber keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst drey Jahre hierorts Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher in der unteren Weinhalden, und auf dem Gehristein, Arbeitete auf seinen Besizungen, hat aber kein Beruf!

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat neben dem Lehramt, keine andere Verrichtungen; geht außert der Schulzeit, zur Arbeit aufs Feld, um den Taglohn.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 34. Madchen 34.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

circa die gleichen.
dieses ändert aber zuweillen; je nachdem Kinder in die Unterweisung, aus der Schule, komen, und zum Heil. Abendmahl admitiert werden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist keiner!

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es befindet von einem Bürger kr: 120. vergabet; von welchem Jährlich der Zins, unter die Schulkinder auszutheillen ist; welches jeweillen am Examen im Merz geschiehet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] ist neü wie vorangezeigt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist nichts zu beantworten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Bauersame der vorgemelten Ortschaften, und Haüser.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an GELD kr: 13. 2. bz. 2. xr.
GETRÄYD vor diesem DINKEL 10. Ms. 2. Ji.
Holz und Heizi. zum Schulhaus gelifert, für den Haus Gebrauch genug; von der Baursamme.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

a. von der Bauersamme wird zusamen geschoßen in Geld kr. 10.
b. Aus dem Krichengut Münsingen in Geld kr. 3 bz. 2 xr. 2
c. Aus gleichem Gut Dinkel 10. Ms. 2. Ji. die wegen dem nunmehrigen Abgang der Grundzinse, dem Schullehrer durch die Bauersamme zuvergüten versprochen sind.
d. Jn der Benuzung des Schulhauses; und des angezeigt, erkauften Erdrichs.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

a. von der Bauersamme wird zusamen geschoßen in Geld kr. 10.
b. Aus dem Krichengut Münsingen in Geld kr. 3 bz. 2 xr. 2
c. Aus gleichem Gut Dinkel 10. Ms. 2. Ji. die wegen dem nunmehrigen Abgang der Grundzinse, dem Schullehrer durch die Bauersamme zuvergüten versprochen sind.
d. Jn der Benuzung des Schulhauses; und des angezeigt, erkauften Erdrichs.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Also hat der unterschriebene Schullehrer, diese Beantwortung doppelt abfaßen laßen, um das eine Doppel dem Bürger Agent G'feller, zu Gysenstein- und das andere dem Disrict Jnspector zustellen zukönnen.

Unterschrift

Actum der empfangenen Fragen, den 26ten der Ausfertigung aber, den 28ten beydes Hornung 1799.
Johannes Gosteli Schulmeister

Zitierempfehlung: