Münsingen (Transkription Nr. 873)

Schulort: Münsingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 7-8v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Münsingen
Kirchgemeinde 1799: Münsingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Münsingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Münsingen (Niedere Schule, reformiert)

05.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Canton Bern, Distrikt Gericht Höchstetten, Kirche Gemeind Münsigen, dorf Münsigen; darinnen die Schull ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eygene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Münsigen; dorfgemeind,und Agertschafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikts Gericht Höchstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zestreüte Hüser sind in Allem 14. Welche Zu der Schuele Münsigen Gehören, sind Sambtlich bey einer Viertel Stund Von dem dorf entpfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Münsigen, Häüser 78. davon 21. dopplet. Knäblin 57 Mägten 61
Hunzigen. 1/4. Stund, Ein Hauß. Knäblin 1. Mägten 1.
Schwand, 1/4. Stund, Ein Hauß, Ein Stok. Knäblin 2.
Undre Bächlen 1/4 Stund, Ein Stok, Knäblin 1.
Obre Bächlen 1/4 stund, Ein Haus. Knäblin 1.
Üllisbrunnen 1/4. Stund. Ein Hauß, Ein Stok. Knäblin 1. Mägten 2.
Stuz 1/4. Stund, Ein Haus. Mägten 4.
Saurbrunnen 1/4. Stund, Ein Haus
dürlen 1/4. Stund, Zwey Hüser, Knäblin 1. Mägten 2.
Jn der Auw 1/4 Stund, Ein Haus.
Saagi 1/4. Stund, Ein Hauß. Knäblin 3.
Summa. Knäblin 67. Mägten 70.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Nächts gelägene Schuellen sind.
Tandli 1. Stund.
Gisenstein 1. Stund.
Trimstein 1. Stund.
Kleinhöchstetten 1. Stund.
Wichdorf 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Kinder Lehrnen Buchstabieren, Läsen, Uswendig Lehrnen, Heidelbärger und bieler Kattekismus, Psallmen, Bätten, Singen, Schriben, Geschribenes läßen, Und Schribt ihen der Schullmeister Selbsten Vor.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schuelen werden im Winter Vom 11.ten Wintermonat bis den 25.ten Merz gehalten.
Jm Sommer zwey Wuchen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bibel, Alt und Neüe Testament, Kinder Bibel, Fragen und Psallmen Büher, Namen Büher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Daß der Schullmeister die ihme Anvertraute Schulle wohl Besorge.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schullen werden Gehalten, Vormitags Von 8. Bis 11. Uhr. Nachmitags Von 1. Bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 4. Claßen Eingetheilt, je nach ihrem Fleiß und Wisenschafft.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullmeister ist Von dasigem Ganzen Corgricht Erwelt.

III.11.b Wie heißt er?

Christen Bigler

III.11.c Wo ist er her?

Von Allmendingen.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 65. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, ein Sohn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

den Schulldienst Hat er 39. Jahr Besorget.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist Alle Zeit Zu Münsigen Gewesen, und ist ein Landarbeiter.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Schulldinst Verrichtet er seine Land- Arbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schull Kinder sind Überhaupt 137.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knäblin. 67.
Mägtlein 70.
gehen Somer und Winter.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Eigentliches Schullgelt ist keines Verhanden, Als daß bevor die Ganze Kirchgemeind den Schullmeister Besoldet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Wahre ein Schullhauß, welches der Ganzen KirchGemeind Münsigen Zugehörte, ist aber im Monet Merz 1798. Abgebrant.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Für diesen Winter Hat die Gemeind Münsigen Für sich eine Schullstuben Empfangen für 12. kr.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Bevor Hatte der Schullmeister noch Zunuzen die Behausung im Schullhauß und Nuzung eines Gärtlins und Haußrütti

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Für diesen Winter Bestehet daß Einkomen des Schullmeisters Von Kirchenguth Münsigen Auß Boden Zinsen 4. Mütt dinkel.
Von der Kirchgemeind 12. kr. 9. bz. in Gelt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Für diesen Winter Bestehet daß Einkomen des Schullmeisters Von Kirchenguth Münsigen Auß Boden Zinsen 4. Mütt dinkel.
Von der Kirchgemeind 12. kr. 9. bz. in Gelt.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 5.ten Merz 1799.
Beschint Christen Bigler zu Münsigen Schullmeister.

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