Büren an der Aare (Transkription Nr. 757)

Schulort: Büren an der Aare
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 136-137v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799: Büren an der Aare
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Büren an der Aare
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Büren an der Aare, Obere Schule (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

07.03.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der obern Knaben Schule Zu Büren

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Büren eine kleine Stadt liegt an dem rechten Ufer der Aare, macht eine eigene Gemeinde aus; ist der Hauptort des Distrikts Büren, zum Kanton Bern gehörig; ist der Wohnsiz des Unterstatthalters, und hat eine eigene Agentschaft.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sie liegen bis an eines, das Mooshaus genant innert dem Burgern-Ziel, das blos 1/8 Stund von der Stadt entfernt ist.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörfer keine. Weiler, Höfe etc. Oberbüren, Scheüren, Trappeten, Multen Mühle, Graben innert dem Burgern Ziel Mooshaus, und Siechenhauß, aber außert demselben.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Meyenried und Dotzigen, zwey von einander durch die Aare abgeschnittene Dörfer 1/2 Stund; Büetigen und Bußweil eine gemeinsame Schule 1. Stund; Oberweil und Rüthi, zwey große dörfer, jedes eine Schule 1/2. Stund — Arch ein beträchtlichs dorf 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Religion, Sittenlehre, Geschichte, Erdbeschreibung, Schreiben, Rechnen, Übung in Verfertigung eigner Aufsätzen, Latein und Französisch.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Absicht der Aufrichtung der hiesigen Schulen, und der, deswegen getroffenen Anstalten, ware, daß die Kinder nicht blos im Winter, sondern auch den ganzen Sommer die Schulen besuchen solten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn der Religion, wird "das N. Testament mit Osterwalds Betrachtungen." gebraucht. Zur Abhandlung der Sittenlehre, und Geschichte, wie auch zu andern Lese Übungen "Seilers Lesebuch für den Bürger und Landmann." für die Erdbeschreibung wird Osterwalds größere Geographie zum Grund gelegt; darneben wiederholen Sie noch den Heidelberger Catech: nebst Siegfrieds Büchlin — wochentlich 3. Stund.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

da es nicht möglich ware zu verhütten, daß die von Roschi angeschaften Schreib Vorschriften nicht beschädigt würden so macht der untere Schul Lehrer, der eine saubere Handschrift hat, den Anfängern die Vorschriften, wornach sie denn ihre Handschrift bilden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

des Morgens von 8-11. Nachmittags von 12-3.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in Vier; die obere die größern Knaben; die 2ten die größern Töchtern; die 3te die kleinern Knaben und Töchtern, vermischt; die 4te die Kinder von 5 Jahren, welche buchstabieren und lesen lernen.
Von der 2ten 3ten und 4ten Klaße werden von den Lehrinnen besondere Antworten eingereicht werden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] der ehmalige Magistrat, auf vorhergegangene Prüfung in Gegenwart des Pfarrers — der jezige obere Schullehrer ist nur einstweilen angestelt, ohne vorhergegangene Prüfung; und heißt, Sigmund Stooß, von Bern, seines Alters 42. Jahr, seit 1787. verheirathet; ohne Kinder versihet diese Stelle seit dem 26. Nov. 1798. ist Candid: des Predigtamts seit 1783. und Helfer zu Büren seit 1787. da er in der Woche keine Amtsverrichtungen als Helfer hat, so hat er diese Schule gerne über sich genommen

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jn der obern Klaße zwanzig Knaben.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Höchstens Sechs. Da die andern wegen Feldarbeiten Gelegenheit nemmen, sich von der Schule zu entfernen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

keine.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Vor ungefehr 20. Jahren neü erbauen worden — hat Schulstube, und bequeme Wohnung für den Schullehrer welches die Gemeinde Büren in baulichem Stande erhalten muß.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Vor ungefehr 20. Jahren neü erbauen worden — hat Schulstube, und bequeme Wohnung für den Schullehrer welches die Gemeinde Büren in baulichem Stande erhalten muß.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

in Getreide und Geld hatten die vorigen Schullehrer 260. kr. nebst Wohnung und Holz und Genuß burgerlicher Rechtsamme, darunter begriffen zwey Stük Mattland und eine Beündten nach der Revolution aber hat die Gemeinde das Einkommen auf 230 kr. Herabgesezt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeind Gut.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts von allem dem.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

beyde sind oben beantwortet.

IV.16.B.e Kirchengütern?

nichts von allem dem.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

beyde sind oben beantwortet.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

nichts von allem dem.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Also eigenhändig aufgesezt und geschrieben durch Sigmund Stooß, Helfer zu Büren, und auch einstweilen Ober-Schullehrer daselbst Büren den 7ten Merz 1799.

Zitierempfehlung: