Büren zum Hof (Transkription Nr. 756)

Schulort: Büren zum Hof
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 134-135v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Limpach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Fraubrunnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Büren zum Hof (Niedere Schule, reformiert)

28.02.1799

Beantwortung
Der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bürenzumhoof.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf, und

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Kirchgemeind Limpach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikts Büren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Cantons Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle Zur Schul gehörigen Häüser liegen im Dorf nahe an einander.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen sind Zu.
Limpach 1. Viertelstunde entfernt.
Schalunen 2 Viertelstunde entfernt.
Fraubrunnen 1 Viertelstunde entfernt.
Graffenried 1. Starke. Viertelstunde entfernt.
Ezelkoffen 2. Viertelstunde entfernt.
Zauggenried 2. Viertelstunde entfernt.
Bätterkinden 1. Stund.
Äetigen 3. Viertelst:
Ramseren 2. Viertelst:
Mühlheim 2. Viertelst:

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt. Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen der Psallmen Auswendig gelernt, der Berner und Heidelberger Catechismus und Stellen des N: Testament vom B. Pfarrer vorgeschrieben, Erklärt Geschichten des N: Testament und HeidelbergerCatechismus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter ungefehr 5. Monat lang gehalten, im Sommer alle Wochen einen Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: das Berner-Namenbüchlein die obgemelten Catechismen Psallmenbuch und das N: Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Alle Vorschrifften für kleinere und größere Kinder werden vom B: Pfarrer verfertiget und gegeben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 4 Claßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ward sonst nach einer Prüfung vom Pfarrer gewählt, und vom Amtmann bestätigt, ausgenohmen der Gegenwärtige, welcher von den Dor Vorgesezten dem Pfarrer für den Fall des Tüchtig befindes Vorgeschlagen und von demselben darauf hin geprüfft und bestelt wurde.

III.11.b Wie heißt er?

Der jezige heißt Jakob Vögeli.

III.11.c Wo ist er her?

Ist gebürtig von Graffenried; Distrikts Burgdorf.

III.11.d Wie alt?

Alt 20. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Unverheürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst seit dem Herbst 1798. Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher, und wohnt noch bey seinem Vatter, der Schulmeister zu Gr: ist. lernte das Schuster handwerk.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gegenwärtigen Winter hat er neben dem Lehramt keine andern Verrichtungen, Aber wegen seiner Geringen Besoldung wird er im Sommer seinen Unterhalt durch sein Handwerk suchen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Jm Winter, Knaben. 29. — Mädchen 29.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer, war gegenwärtiger Lehrer noch nicht bestelt. der B. Pfarrer, der in Ermanglung eines Schulmeisters selbige zu Limpach selbst unterrichtete, bezeügte daß die Sommerschule besonders von den größern Kindern recht fleißig seye besucht worden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ebenfals keines

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist zwar blos etwa 25. Jahre alt und doch baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde erhaltet selbiges.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A An Geld und Holz, lezteres nach Nothdurfft.
B Aus Tellen. kr. 22.
Aus einer Spend von Fraubrunnen, welche sonst den Armmen gehörte aber der Gemeind ist bewilliget worden kr. 4. bz. 20.
Aus liegenten Gründen kr. 1 bz. 15.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Also nach bestem Wißen Ausgefertiget den 28ten Hornung 1799 Durch Jakob Vögeli Schullehrer zu Büren zum hoof.

Zitierempfehlung: