Heidbühl (Transkription Nr. 706)

Schulort: Heidbühl
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 93-94v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Eggiwil
Kirchgemeinde 1799: Eggiwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Eggiwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Heidbühl (Niedere Schule, reformiert)

10.03.1799

Beantwortung
Der Fragen, über den Zustand der Hauptschul im Eggiwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heiset Heidbühl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Stehet einzeln, und sind einiche Verstreüte Häüser Rings Herum.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zur Kirchgemeinde und agent-schaft Eggiwyl

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Ober Emmenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Erste Viertelstund. Häüser 64. Kinder 63.
1 /2 Stund. Häüser 53. Kinder 40.
Ein ganze stund Häüser 16. Kinder 17.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kein dorf. außert bey der Kirchen sind 9. Häüser Bezirken wo die Häüser verstreüt einzeln stehen. Bergen, Senggen, Leber, Knubel, Zihlmat, Luchsmat, Schweis berg, Krumbach, Glashütten, und a. M. Sommerzeit auch die Alpen, die von 1. bis 2. Stund von dem Schulohrt entlegen die übrigen von ein bis 2. Viertelstunden.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

deren sind zwey.

I.4.a Ihre Namen.

Horbenschuhl, und die Bergschul.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Jede eine Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, außwendig Lehrnen, Singen, Schreiben, Rechnen Chatechisieren, U. so. w.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter bey 20. Wochen, im Sommer wochentlich 1. tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen und fragen bücher, Psalm bücher, Bachofens- Haleluja, Historien, vornehmlich das alte und Neue Testament zum lesen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man schreibt vor was dem lernenden beliebig, sonderheit nemmen Sie ihnen Schöne Handschriften zum Model.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

bey gutem Weter bey 5. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Freylich, Nachdem Sie geschikt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] der Pfarrer Examiniert und schlagt vor, der ober amts mann Bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Ullrich Bärtschi.

III.11.c Wo ist er her?

Von Eggiwyl.

III.11.d Wie alt?

Bald Siebenzig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, zwey Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit 1749.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinen Elteren. Feldarbeit und allerley schefel- Arbeit, Schreiner, Wagner, Küefer, etc.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Bey Müßigen Stunden, Eben das Nemliche.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Weilen dieser Schulbezirk meistes in Bergen Bestehet, und seer verstreüt ist, auch gar viel auf das Wetter ankomt. Jst die Zahl der Kinder gar ungleich, Von 5. bis 70. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Bald sind die Knaben, bald die Mädchen in größerer anzahl.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ein Legat von kr. 200. davon der Jährliche Zins armen Kinderen für Für Bücher und Kleider anzuschaffen gewidmet ist, in alle 3. Schulen noch ein Legat von kr. 60. der Zins gehört vorzüglich den Jungen angehenden Singeren.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Wie Jezt gesagt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein, es wird absonderlich besorget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Bei den Examen wird den Kinderen etwas ausgetheilt, Welches ein jeweiliger Sekelmeister Beyschießt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Anno 1782. erbauet. Groß mit genugsamen Stuben Versehen, da im Winter alle Sontag Von dem Schulmeister Kinderlehr gehalten wird.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Einzig in gelt. Für die Winter schul kr. 22. Für die Sommerschul pr. tag 3 1/2 bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

der Zins Vom Kirchengut, Wird für Kirchen und Schulen Verwendet. Weilen aber diß nicht im 6ten theil Hinlangt mus {das} Manglende Zusamen getället werden, ab dem herd.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Von dem So weit es gehen mag.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts als was getället werden mus.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

So viel Zur Beantwortung. Jn der Langenzeit der 50. Jahren, die ich in Verrichtung des Schuldiensts hingebracht, habe aus der Erfahrung erlehrnt, daß Religion und Christenthum (ach Leider) Jn höchsten Verfahl gerathen. Augenscheinlich sichet Man, daß die Strafe Gottes, Bey dem hause Gottes und Gottesdienst angefangen! Wo, wan und woran sich dieselbe Enden wird, Stecht Zu erwarten. — Auf den alle, denen Religion, Gottesdienst, Himel und Seligkeit Lieb ist, Vertreibet die Finsterniß die die Erde Bedekt, Reket das Liecht wieder auf, das in unsrem Vatterland wieder Hehle werden Möge!

Unterschrift

Datum den 10. Martz. 1799. Bärtschi der Schulmeister an diesem ohrt

Zitierempfehlung: