Mättenwil (Transkription Nr. 645)

Schulort: Mättenwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 24-25v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Mättenwil
Kirchgemeinde 1799: Mättenwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Brittnau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mättenwil (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der vorgelegten Fragen über Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schule Zu Mättenweil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Weiler.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zur gemeinde Brittnau.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Pfaarey und Agentschaft gleiches Namens:

I.1.d In welchem Distrikt?

distrikt Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

etwann 10. häüser sind biß auf 1/4 stund entfernt:
etwan 40. von 1/4 stund biß 1/2. stunde
etwann 17. von 1/2 stund biß 3/4. stunden

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zur Schule gehörige Örter:
* Mättenweil Haüser. 6. Entfernung: 0 Kinder. 6.
Bötschishalden Haüser. 5. Entfernung: 1/2 stund Kinder: 8.
Sennhöfe Haüser. 7. Entfernung: 3/4 Kinder: 9.
Venneren Haüser. 5. Entfernung: 1/2. Kinder. 8.
Leidenberg Haüser. 4. Entfernung: 1/2. Kinder. 3. ||[Seite 2] geißbach Haüser. 7 Entfernung: 1/2. Kinder. 9.
Bösenweil Haüser. 10. Entfernung: 1/4 Kinder. 13.
Roßweid Haüser. 8. Entfernung: 1/2. Kinder. 17.
grood Haüser. 10. Entfernung: 3/4. Kinder. 10.
Liebigen Haüser. 11. Entfernung: 1/2. Kinder. 14.
Summa. Haüser. 73. Kinder. 97 **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Brittnau.
Strengelbach.
Vor dem Wald.
Balzenweil.
Pfaffnau.
alle 1 Stunde weit von Mätten weil entfernt:
die 4 ersten ligen im Canton Bern, die lezten im Canton Luzern,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren und Lesen. auswendig lernen von Religions büchern Schreiben. Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] die Winterschulen von der Mitte deß Wintermonads biß etwann Zum Ende Merzens: Sommerschul ist wöchentlich 1 Tag, ausgenommen in der Ernde zeiten und andern zeiten viller arbeit auf dem Lande:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: Ein buchstabierbuch, der Heidelb: Catechismus, Hübners biblische Historien, Psalmbuch:

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind Vorschrifften vorhanden auf besondern zedlen, welche Sittensprüche, Klugheitsreglen und dergleichen enthalten oder wenn hier die Schulordnungen gemeint sind, so dienet zur antwort, das man sich an der von der ehmaligen Regierung eingeführten zu halten hatte:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6 Stunden, am Samstag 5:

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Keine Klaßen bißher:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ist von den alten Vorgesezten {und} nebst dem Pfaarer erwählt, vom Amtsman bestätigt.

III.11.b Wie heißt er?

Namens Hans Jakob Lerch:

III.11.c Wo ist er her?

von Brittnau.

III.11.d Wie alt?

alt 64 Jahr. gebohrn 1735:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

lebt in 2ter Ehe, hat einen erwachsenen sohn, von ihm 2. groß Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist jezt 46: Jahr lang Schulmeister:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 4] hielt sich vorher in der gemeinde auf, ist ein Weber

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

verrichtet neben seinem Lehramt so viel sein alter zuläßt Landarbeit, und webt zum Hausgebrauch:

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder Knaben 43. Mädchen 54. Summa 97. Jm sommer sellten sie alle kommen, was aber nachläßig geschieht:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Keine Schulstiftung

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Kein Schulgeld üblich:

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus, neü, von Steinen, noch nicht ganz Vollendet jnnwendig, noch nicht zur Wohnung deß Schulmeisters eingerichtet, da {er} aber keinen Hauszinß hat, die gemeind erhällt das haus:

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Schulhaus, neü, von Steinen, noch nicht ganz Vollendet jnnwendig, noch nicht zur Wohnung deß Schulmeisters eingerichtet, da {er} aber keinen Hauszinß hat, die gemeind erhällt das haus:

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen an gelt 45. Franken. 1 1/2 Malter korn. 1/8 Jucharten Land.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Kommt alles aus dem Kirchengut der gemeind Brittnau

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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