Mättenwil (Transkription Nr. 645)

Schulort Mättenwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 24-25v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Mättenwil
Kirchgemeinde 1799: Mättenwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Brittnau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mättenwil (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der vorgelegten Fragen über Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schule Zu Mättenweil.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Weiler.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zur gemeinde Brittnau.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Pfaarey und Agentschaft gleiches Namens:

I.1.dIn welchem Distrikt?

distrikt Langenthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

etwann 10. häüser sind biß auf 1/4 stund entfernt:
etwan 40. von 1/4 stund biß 1/2. stunde
etwann 17. von 1/2 stund biß 3/4. stunden

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zur Schule gehörige Örter:
* Mättenweil Haüser. 6. Entfernung: 0 Kinder. 6.
Bötschishalden Haüser. 5. Entfernung: 1/2 stund Kinder: 8.
Sennhöfe Haüser. 7. Entfernung: 3/4 Kinder: 9.
Venneren Haüser. 5. Entfernung: 1/2. Kinder. 8.
Leidenberg Haüser. 4. Entfernung: 1/2. Kinder. 3. ||[Seite 2] geißbach Haüser. 7 Entfernung: 1/2. Kinder. 9.
Bösenweil Haüser. 10. Entfernung: 1/4 Kinder. 13.
Roßweid Haüser. 8. Entfernung: 1/2. Kinder. 17.
grood Haüser. 10. Entfernung: 3/4. Kinder. 10.
Liebigen Haüser. 11. Entfernung: 1/2. Kinder. 14.
Summa. Haüser. 73. Kinder. 97 **

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Brittnau.
Strengelbach.
Vor dem Wald.
Balzenweil.
Pfaffnau.
alle 1 Stunde weit von Mätten weil entfernt:
die 4 ersten ligen im Canton Bern, die lezten im Canton Luzern,

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Keine Klaßen bißher:

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren und Lesen. auswendig lernen von Religions büchern Schreiben. Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] die Winterschulen von der Mitte deß Wintermonads biß etwann Zum Ende Merzens: Sommerschul ist wöchentlich 1 Tag, ausgenommen in der Ernde zeiten und andern zeiten viller arbeit auf dem Lande:

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: Ein buchstabierbuch, der Heidelb: Catechismus, Hübners biblische Historien, Psalmbuch:

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind Vorschrifften vorhanden auf besondern zedlen, welche Sittensprüche, Klugheitsreglen und dergleichen enthalten oder wenn hier die Schulordnungen gemeint sind, so dienet zur antwort, das man sich an der von der ehmaligen Regierung eingeführten zu halten hatte:

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6 Stunden, am Samstag 5:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister ist von den alten Vorgesezten {und} nebst dem Pfaarer erwählt, vom Amtsman bestätigt.

III.11.bWie heißt er?

Namens Hans Jakob Lerch:

III.11.cWo ist er her?

von Brittnau.

III.11.dWie alt?

alt 64 Jahr. gebohrn 1735:

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

lebt in 2ter Ehe, hat einen erwachsenen sohn, von ihm 2. groß Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist jezt 46: Jahr lang Schulmeister:

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 4] hielt sich vorher in der gemeinde auf, ist ein Weber

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

verrichtet neben seinem Lehramt so viel sein alter zuläßt Landarbeit, und webt zum Hausgebrauch:

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder Knaben 43. Mädchen 54. Summa 97. Jm sommer sellten sie alle kommen, was aber nachläßig geschieht:

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Keine Schulstiftung

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Kein Schulgeld üblich:

IV.15Schulhaus.

Schulhaus, neü, von Steinen, noch nicht ganz Vollendet jnnwendig, noch nicht zur Wohnung deß Schulmeisters eingerichtet, da {er} aber keinen Hauszinß hat, die gemeind erhällt das haus:

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Schulhaus, neü, von Steinen, noch nicht ganz Vollendet jnnwendig, noch nicht zur Wohnung deß Schulmeisters eingerichtet, da {er} aber keinen Hauszinß hat, die gemeind erhällt das haus:

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen an gelt 45. Franken. 1 1/2 Malter korn. 1/8 Jucharten Land.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Kommt alles aus dem Kirchengut der gemeind Brittnau

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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