Ludetswil (Transkription Nr. 564)

Schulort: Ludetswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 305-306v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Russikon
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

Beantwortung Ueber die, den Schulmeistern vorgelegten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts der Schule, Heißt Ludetschweil

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dörfgen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst Kein eigene Gemeine,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeine, oder agenschaft Rusikon

I.1.d In welchem Distrikt?

zum Distrikt Fehr-Altorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schulbezierk gehörigen Häuser ist bis auf eine halb Viertel stund und Liegen 9. Häuser in disem Umkreiß,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Das dörfgen Ludetschweil, und Reite sind entfernt 1./2. Viertelstund Das dörfgen Ludetschweil hat 22. Kinder der Hof Reite hat. 5. Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] 1) von der Schule Madetschweil entfernt. 1/4. stund
2) von der Schule Gündisau entfernt 1/2. stund
3) von der Schule Rusikon 3/4. Stund
4) von der Schule Rumlikon 3/4. Stund
5) von der Schule Senhof 3/4. Stund
6) von der Schule Weilhof 3/4. Stund Gehören in die Kichrgmid Rusikon
7) von der Schule Neschweil 1/4. Stund
8) von der Schule Wilbeg 1/2. Stund
9) von der Schule Salchen 1/2. Stund
10) von. der Schule Weislingen 1 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schulle wird gelehrt, gedruktes auch geschriebenes Schreiben wer Lust dazu hat,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden vom 1.sten Tag April Martinj an den, Winter durch un auf hörlich gehalten bis zum 1.sten Tag April, und dann den Sommer durch, Samstags und Sonntags,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind bey uns, die Nammenbüchlj Lehrmeister, Zeügnus Psalmbuch, Neü Testament, Waserbuchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Den Schreiben-Lernenden, wird von den Schulmeister Vorgeschrieben nach dem ein jedes Fähigkeiten dazu hat,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle dauret Täglich 4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt. Die erste Klaße enthält, Namenbüchli und Lehrmeister, die 2te Klaß Zeügnus und Psalenbuch, Die 3te Klaß enthält, das Neüe Testament, Waserbuchli,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher Hat das Ehmalige, Examinater Konfent in Zürich den Schulleher, nach Ausgestandenem Examen bestellt

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Hs Heinrich Müller,

III.11.c Wo ist er her?

und ist von Ludetschweil,

III.11.d Wie alt?

25. Jahr Alt,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat Keine Famillie

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 2. Jahr Schullmeister gewesen,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sein Beruf besteht im Landbau

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Besuchen überhaupt, Kinder, die Schulle Ludetschweil Reppendier Schüller sind 11. Alt Tag Schüller sind 16.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben Reppendier Schüller 3. Knaben Altag. Schüller 6. Mädchen Reppendier Schlr 8. Mädchen Altag Schlr 10.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Suma 24. Kinder

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Von Schulfund ist zu samen gelegt Worden, 400. fl. Kabidal dan die Haus Vätter haben es zu samengelägt

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, welches die Vätter alljährlich noch von jedem Kind bezahlen. 20. ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstueben hat der Schulmeister bisher ohne Zins gegeben

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht Jährlich aus 24. fl. 12. ß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint den 20.ten Hornung 1799

Zitierempfehlung: