Wilhof (Transkription Nr. 562)

Schulort: Wilhof
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 301-302v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

Schull Schrift vom Wilhoff Pfarrey Rusiken distrikes Feraltdorf: Kanton Zürich

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Wilhoff

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rußikon

I.1.d In welchem Distrikt?

Fehraltdorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein viertel Stund im Umkreis und sind 15 Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

gentenwis: es ist ein viertel Stund: und von da kommen acht Kinder

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Sennhoff: 2 Wallikon: 3 Pfäffikon 4 Rußikon:

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Ein viertel Stund Sennhoff Ein Halb Stund Wallikon Ein Halb Stund Pfäffikon Ein viertel Stund Rußikon

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Getruktes und geschriebenes

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Martiny bis zum Aprill alle Tag: und im Sommer: 1 Tag in der Wochen: und am Sonn Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament Psalmbuch Zeügnus Lehrmeister namenbuchli und Waßer büchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch schreib ihnen vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stund des Tags

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 3] in drey Klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

vom vorigen Examinatoren Examiniert und vom Erziehungs Raht erwählt

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Hädelei.

III.11.c Wo ist er her?

vom Wilhoff

III.11.d Wie alt?

sechs und dreysig Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

verheürahtet vier Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

dreü viertel Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am gleichen orth Spinnen an der baumwollen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

auch Spinnen an der baumwollen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

acht und füchszig 58

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben: 27 Mädchen 31

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

36: Knaben: 15 Mädchen: 21

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

von Diesen kan ich nichts melden in diese Tabällen:

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schullehrer Hat die Schulle in seinem eigenem Hauße; und wird vom den Hausväteren Belöhnet;

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: vor altes Hat diese Schul-Ortschaft in die gemelte Schul Rußikon gehört; da es eine Freyschull war; So ist sie durch vemehrung Der Jugend vom Wilhoff; Sennhoff; und gentenwiß in Hiesig Ort kommen aber von der Stiftung nichts; und vor 17 Jahren ist sie von uns in den ob gemelten Sennhoff Kommen; und vor dreyviertel Jahren: in oben ge ||[Seite 4] gemelte Orts Wilhoff; Selbe Bürger Haben um eine eigne Schule gebätten; ist also Jhnen verwilliget worden; aber von keinem der Stiftung noch fond; Kirchen; noch Armengut; Amthaus Zehnden. noch grundzins noch gemeind-gut; ist noch nichts zu gegeben Worden; wie genante ohrts Tabällen auch zeigen werden

Unterschrift

Beschein Bürger Schulmeister Heinrich Häderli im Weilhoff; den 19 Tag Hornung 1799

Zitierempfehlung: