Trogen, Bernbrugg (Transkription Nr. 502)

Schulorte: Trogen, Bernbrugg
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 77-78v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Teufen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Trogen
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

25.02.1799

ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN IN TROGEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Trogen hat zwey Frey Schulen, und zwey Privat Schulen.
Eine öffentliche Frey-Schule ist im Dorf, die erste Privat-Schule ist im Dorf und die zweyte dießmal nächst beim Dorf. Die zweyte öffentliche Frey-Schule in Bernbrugg einem 1/2 Stunde vom Dorf gelegenen Fleken auch zu Trogen gehörig.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Teufen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Sentis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu beiden öffentlichen Schulen haben Kinder aus den entferntesten Häusern nicht über eine starke halbe Stunde zu gehen. Die Schulen liegen fast in der Mitte der ringsumher mehr oder weniger zerstreuten Häuser. Die Gemeinde Trogen ist in 3 Haupttheile getheilt! Sie sind 1stens der Trogner 2tens der Aügster 3tens der Strogler Bezirk. Jm Trogner Bezirk befinden sich 157 Häuser im Umkreise der ersten viertel Stunde liegen 120 Häuser der Schule nahe, und in dem der 2ten 37. Jm Aügster und Strogler Bezirk sind 169 Häuser. Jm Umkreise der ersten viertel Stunde. um die Schule in Bernbrug herum liegen 64 Häuser, und in dem der 2ten 105. Die Kinder aus dem Aügster und Strogler Bezirk besuchen meistens die Schule in Bernbrugg doch kommen auch einige zur Schule im Dorf, weil die Eltern in allen 3 Bezirken ihre Kinder schiken können, wo es ihnen am bequemsten ist

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn den öffentlichen Frey-Schulen wird Buchstabieren, Lesen auch geschriebenes lesen, Schreiben und Singen gelehrt auch lernen die Kinder den Zürcher Catechismus und Bibelsprüche u. f auswendig

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Das ganze Jahr hindurch.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lesebuch für die Jugend in Schulen und Haushaltungen Trogen 1789, die Exempl: sind verbraucht, es wird nicht wieder aufgelegt, weil man neuen Schulbüchern entgegen sieht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister machet Vorschriften

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stunden lang

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn der Buchstabierenden und Lesenden nach ihren Fähigkeiten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Wenn die Schule (es ist in beyden gleich) bey guter Witterung und wenn es wegsam ist am stärksten besucht wird, so mögen in jeder zwischen 60 und 70 Kinder seyn, meistens aber ist die Anzahl zwischen 30 und 40 Knaben und Mägdchen ||[Seite 3] beynahe in gleichem Verhältniss. Die Knaben haben ihren eigenen Plaz beysammen, und die Mägdchen ebenso

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

die Besoldung eines jeden öffentlichen Schulmeisters ist 147 fl. 40 xr. baar Geld jährlich aus dem Kirchen Gut, wohin nach dem Willen der Gemeinde anfänglich die Freywilligen Beyträge zur Stiftung der Freyschule gelegt werden und wozu nach her einige Vermächtnisse gekommen. Die Kinder zahlen nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

die Besoldung eines jeden öffentlichen Schulmeisters ist 147 fl. 40 xr. baar Geld jährlich aus dem Kirchen Gut, wohin nach dem Willen der Gemeinde anfänglich die Freywilligen Beyträge zur Stiftung der Freyschule gelegt werden und wozu nach her einige Vermächtnisse gekommen. Die Kinder zahlen nichts.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn der ersten Privat-Schule, die der Lehrer Johann Lorenz Egger hält, bezahlt ein Kind Monatlich 2 fl. und erhält. dafür in der deutschen und französischen Sprache, in dem Schön- u. Richtig-schreiben im Rechnen und Zeichnen, auf Begehren, auch in der Geographie und den Anfangsgründen der Jtalienschen Sprache Unterricht. Diese Lektionen giebt er ältern und jüngern in seinem eigenen und auch der Lernenden Häusern.
Jn der Privat-schule, die der Lehrer Johannes Bruderer hält zahlt ein Kind Monatlich 36 Bazen. Er unterrichtet in der französischen, Jtalienischen und deütschen Sprache, im Schreiben, Rechnen in der Geographie und Musik, hängt vom Zutrauen der Eltern ab, hat 20 Schüler und Schullerinen, wohnt auf seine Kosten.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus im Dorf und das in Bernbrugg ist jedes in gutem Stande, hat neben der Wohnstube geraumigen Plaz zum Schulhalten in allen Jahrszeiten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinds Vorsteher aus dem Kirchengut.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

ist bey Fr. 13 beantwortet.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bürger Johann Lorenz Egger
Trogen den 25 Febrier 1799

Fliesstextantworten
Personal

a Die Gemeinde wählt unter Competenten
b Schulmeister im Dorf, Sebastian Rechsteiner
c von Trogen.
d 23 Jahre alt.
e neülich verheurathet
f 1 1/2 Jahr
g Ein Weber
h Beschäftiget sich neben dem Schulunterricht mit weben

b Schulmeister in Bernbrug Hans Jacob Niederer
c Von Trogen
d 51 1/2 Jahre alt
e verheürathet, eine Tochter
f 25 Jahr
g Beschäftiget sich neben dem Schulunterricht nur ein wenig mit Küfern

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