Irgenhausen (Transkription Nr. 318)

Schulort Irgenhausen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 271-272v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Pfäffikon
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Pfäffikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
25.02.1799

BEATWORTUNG DER FRAGEN. ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jrgenhausen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft Pfäffikon.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikte Fehr Altdorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der Nächste, Viertelstunde Liegen Jrgenhausen 45. Häüser der 2ten 4tel. Stunde Pfäffikon. die 3ten 4tel. Stunde Auslikon.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oberweil 5. Häüser keine Halb viertel Stunde

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Pfäffikon 1/4 Stund Auslikon 1/2 Stund Walik. 1/2 Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3. Haubt Klaßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Aus wendig, den Catekismus, Gebeter, Psalmen u. Lieder.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martiny an gerechnet 20. wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die gewöhnlichen Namen Büchly, Lehrmeister Zeügnuß, Psalmebuch Testament — Biblische geschichten. für die kleinen Kinder Gebete für die Jugend, aus erläsne Geistliche Lieder ¢428¢¢ für die Repetier Schüler, die Grund Sätze der Christlichen Religion, in aus erläsenen Sprüchen der Heiligen Schrift, Sitenlehren Erzehlungen ¢/428¢¢

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Denksprüche, Sitten Reglen Erzelung, Abschriften, von Liederen, u. Gestochen vor Schriften.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 5. bis 6. Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wenn die Stelle Ledig, so wurdie Prätendenten, zu einem angezeigten Zeit — Zum Examen in das Des Obristen Pfar Haus bescheiden, und hernach, von dem. Examinater Convent einer zum Schullehrer gewehlt

III.11.bWie heißt er?

Jakob Linsi zu Jrgenhausen. 51. J. Alt.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

3. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

24. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Gewerbs Arbeyt

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gewerbs Arbeite

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 43ten Mädchen. 32ten
¢428¢¢ Jn der Repetier Schule, welche von denyenigen Knaben u. Kinder, welche der Schule entlaßen sind Wochentlich einen Halben Tag besucht wird Knaben 26ten Mädchen. 26ten ¢/428¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15! Mädchen 18.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] hier nichts verhanden,

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wird von den Elteren bezalt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein besonderes gebäüde aber nur eine einige Schul u. Gemeind Stuben, die vor einigen Jahren aufgebaut worden.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind — Holz genug.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ferner 4 fl. vom Steürgut. 30. ß. aus dem amt Rüty 2. fl. 20. ß. vom Schulfund in Zürich
am Getreide 1. Mtt. 2. Vrtl. Kernen vom amt Rüti 2. vrtl. Kernen v. Kirchengut
Bezieht von jedem Schüler für die 20. Wochen — Winter Schul 1/2 fl. ¢428¢¢ von jedem der Repetier Schüler 5. ß. ¢/428¢¢ ¢429¢¢ Für die Sing Schule 4. ß. ¢/429¢¢ Wird v. den Elteren, bezalt.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 4] VOM BÜR: SCHULLEHRER. VON JRGENHAUSEN DEN 21.TEN HORNUNG. 1799

Zitierempfehlung: