In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

25.02.1799

BEATWORTUNG DER FRAGEN. ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jrgenhausen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft Pfäffikon.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Fehr Altdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der Nächste, Viertelstunde Liegen Jrgenhausen 45. Häüser der 2ten 4tel. Stunde Pfäffikon. die 3ten 4tel. Stunde Auslikon.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oberweil 5. Häüser keine Halb viertel Stunde

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Pfäffikon 1/4 Stund Auslikon 1/2 Stund Walik. 1/2 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Aus wendig, den Catekismus, Gebeter, Psalmen u. Lieder.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martiny an gerechnet 20. wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die gewöhnlichen Namen Büchly, Lehrmeister Zeügnuß, Psalmebuch Testament — Biblische geschichten. für die kleinen Kinder Gebete für die Jugend, aus erläsne Geistliche Lieder für die Repetier Schüler, die Grund Sätze der Christlichen Religion, in aus erläsenen Sprüchen der Heiligen Schrift, Sitenlehren Erzehlungen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Denksprüche, Sitten Reglen Erzelung, Abschriften, von Liederen, u. Gestochen vor Schriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 5. bis 6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3. Haubt Klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wenn die Stelle Ledig, so wurdie Prätendenten, zu einem angezeigten Zeit — Zum Examen in das Des Obristen Pfar Haus bescheiden, und hernach, von dem. Examinater Convent einer zum Schullehrer gewehlt

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Linsi zu Jrgenhausen. 51. J. Alt.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

24. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Gewerbs Arbeyt

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gewerbs Arbeite

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 43ten Mädchen. 32ten
Jn der Repetier Schule, welche von denyenigen Knaben u. Kinder, welche der Schule entlaßen sind Wochentlich einen Halben Tag besucht wird Knaben 26ten Mädchen. 26ten

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15! Mädchen 18.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] hier nichts verhanden,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wird von den Elteren bezalt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein besonderes gebäüde aber nur eine einige Schul u. Gemeind Stuben, die vor einigen Jahren aufgebaut worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind — Holz genug.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ferner 4 fl. vom Steürgut. 30. ß. aus dem amt Rüty 2. fl. 20. ß. vom Schulfund in Zürich
am Getreide 1. Mtt. 2. Vrtl. Kernen vom amt Rüti 2. vrtl. Kernen v. Kirchengut
Bezieht von jedem Schüler für die 20. Wochen — Winter Schul 1/2 fl. von jedem der Repetier Schüler 5. ß. Für die Sing Schule 4. ß. Wird v. den Elteren, bezalt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 4] VOM BÜR: SCHULLEHRER. VON JRGENHAUSEN DEN 21.TEN HORNUNG. 1799

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