Hottingen (Transkription Nr. 260)

Schulort: Hottingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 247-248v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Hottingen
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Grossmünster, Zürich, Kreuzkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen über den Zustand der Schulen beantwortet. von Hs. Jacob Duggener, Schulmeister zu Hottingen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort, wo die Schule ist, heißt Hottingen, im Kanton und Distrikt Zürich, eine viertel stunde von der Stadt Zürich gelegen, macht eine eigene Gemeinde und Agentschaft aus, welche zum Großen Münster in Zürich u. zum Kreüz kirchgenößig ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die von der Schule entlegnesten Häüser sind ohngefehr 1/4 Stunde entfernt, und heißen Adlisperg, u. Tobelhoff welches leztere ein Lehenhof vom Obmann Amt in Zürich, und erst vor einigen Jahren der Gemeinde Hottingen ist einverleibt worden, da vorher die Bewohner deßelben nach Dübendorf, einem etwas weiter entlegenen Orte oder Dorfe, nicht eigentliche Kirch und SchulGenoßen waren, aber doch dorthin zur Kirche und Schule giengen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Aus dem Adlisperg kommen dermalen keine Kinder. in die Schule. Ab dem Tobelhof kommen 3. Kinder in die Schule, nemlich 2. Knaben und ein Mädchen.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Die Gemeinden und Schulen zu Hirslanden und Diespach (welche ebenfalls zum Großen Münster und Kreüz kirchgenößig) sind 1/4 Stunde, Flunteren u. Zollikon eine 1/2 Stunde von Hottingen entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird buchstabieren, lesen, und schreiben, auch in Nebenstunden von freywilligen Schüleren rechnen gelernt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden hier Sommer u. Winter gehalten, ausgenommen 3. Wochen Erndt und 3. Wochen Herbstferien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind das Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügniß, Testament und das so genante Waser, oder Bischofzeller Büchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Anfängeren im Schreiben, wird in ihre Schreibbücher vorgeschriften, den übrigen werden Vorschriften vorgelegt und abgezeichnet.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird Vormittags von 8.-11. und Nachmittags von 1. bis 3. Uhr gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind in folgende 3. Klaßen eingetheilt.
1. A b c. Schüler, Buchstabierende.
2. Lesende in der Zeügnuß, und auswendig lernende im Lehrmeister, u. Schreib Anfänger.
3. Lesende im Testament, schreibende nach Vorschriften, und auswendig Lernende im Waser büchli.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schuldienst ist bisher von dem Examinator Collegium in Zürich bestellt worden nach vorhergegangenem Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Des jezigen Schulmeisters Name ist oben schon abgezeigt;

III.11.c Wo ist er her?

ist von Hottingen gebürtig,

III.11.d Wie alt?

geboren den 1.ten Jannuari. 1752.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheyrathet, hat aber keine Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

er ist seit November. 1781. Schullehrer, hatte vorher seinem Gütergewerb abgewartet, doch aber seinem Vorfahrer in der Schule, zwey Jahre Vikariatsdienste geleistet;

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

jezt hat er neben dem Schuldienst nur nach etwas weniges an eigenen Güteren zu bearbeiten, doch so, daß ihn das an seinem Schuldienst nicht hinderet.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Alltägliche Schüler sind 80.
nemlich 38. Knaben, und 42. Mädchen.
Repitier Schüler im ganzen 80.
nämlich 38. Knaben, und 42. Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Gemeinde hat einen besonderen, für sich bestehenden, unvermengten Schulfond, von 2820. Gulden Capital, der blos seine eintragenden Zinse, u. durch freywillige Vergabungen, oder Vermächtniße von Gemeindgenoßen geäüfnet wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld zahlen die eigentlichen GemeindsBürger keins; es ist eine so genante Freyschule. Die Hintersäßen aber bezahlen wöchentlich 2. schilling.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] Schulhaus ist eigentlich keins, aber in dem Gemeindhaus ist eine Schulstube. Schulwohnung ist auch keine: doch wohnt der jezige Schulmeister auf dem Gemeindhaus; muß aber der Gemeinde jährlich einen Hauszins von 30. Gulden bezahlen und jährlich aufs Neüjahr die Stimmfähigen Gemeindbürger mit 150. Pfund Fleisch regatiern. Dafür hat er dann die Freyheit, so lang er auf dem Gemeindhaus wohnt, (was alle 3. Jahr verliehen wird) Wein auszuschenken.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Schulstube so wie das Gemeindhaus muß die Gemeinde aus ihrem Gut in baulichem Stand erhalten. Das Gemeindhaus ist vor einigen Jahren erneüert und in guten Stand gestellet worden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters. ist folgendes.
an Geld Gulden. 100. Aus dem Schulfond.
an Kernen Mütt. 2. aus dem Obmann Amt Aus der Probstey.
an Wein nichts.
an Holz. in Natur. Klafter 1. Aus dem so genantten Zürichberg
vor 2. Klafter a. Geld. pr. 8. fl. Aus dem Gemeind Gut.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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