Lauwil (Transkription Nr. 2224)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Lauwil (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG
DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU LAUWJL.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Lauwyl. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Er ist eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Zu Bretzwyl. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Wallenburg. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Zum Cant: Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jnnerhalb des Umkreises einer Viertelstunde, liegen, mit Einschluß des Dorfes, 61 Häuser; innert der zweyten, 3 häuser, der dritten, 3 Häuser, und der 4 ten, ein Haus. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Jm Umkreise der ersten Viertelstunde liegen: Mathias und Heinrich Gysins Häuser, die Rütj, 3 St: Romey und der Lauwylberg; innert der zweyten: die Lank, 3 Ullmatthäuser; innert der dritten: Gaiten, Bürten und Bogenthal; und innert der 4ten: der Vogelberg. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Von dem mittlern und untern St: Romey, (1/4 Stunde vom Orte) kommen 4 Kinder; von den übrigen Höfen keine, weil sie sich wegen der allzugrossen Entfernung umherstreifende und vacirende Privat-Lehrer halten. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | ||[Seite 2] Brezwyl und Regoldswyl. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | Brezwyl und Regoldswyl sind jedes eine halbe Stunde davon; doch liegt der letstere Ort etwas näher als der erste. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Nein. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Lesen und Schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Jm Winter werden sie alle Tage gehalten, mit Ausnahme des Donnerstags und Samstags Nachmittags. die Winterschulen beginnen mit Anfang des Wintermonates und endigen sich mit Ausgang des Aprils; die übrige Zeit werden die Sommerschulen gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Keine andern, als der Baslerische Catechismus, genannt: das Nachtmalbüchlein, samt der heiligen Schrift, und einigen Andachtsbüchern. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Die Kinder schaffen das nöthige Papier in eignen Kösten an; dann schreibt ihnen der Schulmeister, je nach Maasgabe ihrer Fähigkeiten, entweder das A, B, C; einzelne Worte, oder ganze Zeilen vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Morgens von 9-11 Uhr, und Nachmittags von 1-3 Uhr. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Das Deputaten-Amt der Kirchen und Schulen; Vor jeder Bestellung mußten die, sich meldenden Competenten ||[Seite 3] von dem Prediger im Lesen, Schreiben und Singen geprüft werden; hierauf wurde der Tauglichste dem erstgedachten Collegio zur Erwählung vorgeschlagen, und mehrenteils bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? | Johannes Rudy. |
III.11.c | Wo ist er her? | Von Lauwyl. |
III.11.d | Wie alt? | 72 Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Er hat einen noch ledigen Sohn, und 3 Töchtern, von welchen 2 verheürathet sind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Seit Anno 1761. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Er war immer zu Hause; er war, was er noch ist, ein Posamentirer. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Er treibt neben dem Lehramte seinen Beruf, weil er sonst verhungern müßte; in andern Verrichtungen steht er nicht. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Zwanzig bis vier und zwanzig Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben Circa Zwölf |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Knaben Circa 8 |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Keinesweges. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Er hat täglich von jedem Kinde (von welchen aber fast immer die halben aussen bleiben) einen Rappen, oder 1 ß. wöchentlich |
IV.15 | Schulhaus. | ||[Seite 4] Dieses gehört dem Schulmeister eigentümlich; der Platz ist sehr eingeschränkt und unbequem, und der Schulmeister erhält von der Gemeine keinen Hauszins. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Gelt. Er erhält ausser den obenangeführten 2 d. von jedem Kinde, täglich, welches im ganzen Jahre höchstens 40 lb. Gelts, oder 12 neue franz: Thaler ausmacht, noch jährlich ein Gratiale vom L: Deputaten-Amt von 3 Neuenthalern oder 10 lb. Sonst genießt er Nichts, und, als Schulmeister, besitzt er keines Fußbreit Landes!!! |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Anmerkung des Predigers. | |
Unterschrift | Brezwyl, den 20.n Februaris 1799. |