Rupperswil (Transkription Nr. 2204)

Schulort: Rupperswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 272-272v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Rupperswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rupperswil (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen zu Rupperswyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Ort heißt Rupperswyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeinde aus

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

ist im distrikt Lenzburg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

gehört zum Canton Argau

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu dieser Schule gehört nichts als das dorf selbst, in deßen Mitte das Schulhaus stehet; mit Ausnahm eines einzigen Hauses, welches im Hard heißt.
dieses Haus ist ungefehr 20 Minuten vom Schulhaus entfernt. Schulkinder kommen aber biß dahin keine aus diesem Haus, weil darinnen nur 2 sind, von denen das ältere 4, das jüngere ein Jahr alt ist.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Benachbarte Schulen eine Stunde im Umkreis von Rupperswyl sind Moriken, Lenzburg Hunzischwyl. Rohr.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Moriken ist eine Stunde, Lenzburg eben so viel, Rohr eben so viel und Hunzischwyl eine halbe Stunde von Rupperswyl entfernet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule lernen die Kinder, buchstabieren, lesen, schreiben und Rechnen, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

{Winter} die Schulen dauren von Martini bis Mariä Verkündung; die Sommerschulen von Mar. Verk. bis Martini wöchentlich einmal den Samstag Nachmittag, drey Stunden.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Eingeführte Schulbücher sind der heidelbergische Catechismus, ferners ein kleinen Auszug der vornehmsten Religions-Wahrheiten, unter dem Titel: Anfänge der christlichen Lehr als eine Einleitung zum größern Catechismus, verfaßt zum Gebrauch der untern Schulen. Bern; und endlich das Bernersche Psalmenbuch, woraus die fleißigern Schulkinder auserlesene Psalmen lernen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften kenne ich keine andere, als die Schulordnung von Bern de anno 1720

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret des Winters täglich 6 Stunden, nemlich 3 Vor- und 3 Nachmittag,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden in buchstabierende, lesende, auswendig lernende und Repetierende eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullehrer wurde bis dahin von dem Pfarrer, nach geschehenem Examen mit zuziehung der Vorgesezten weltlichen und geistlichen Gerichts erwählt, und dem jeweiligen Landvogt auf Lenzburg zur Bestätigung empfohlen.

III.11.b Wie heißt er?

Der gegenwärtige Schullehrer heißt Bernhard Säüberli

III.11.c Wo ist er her?

ist von Möriken, aus der ehmaligen Herrschaft Wildegg gebürtig

III.11.d Wie alt?

ist 35 Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 5 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist sit dem Hornung 1797 hier Schulmeister

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

wohnte vorher in seiner Heimath zu Möriken,
sein Beruf war ein Jndiennedruker

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem Lehramt ist er noch Vorsinger in der Kirche

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder besuchen ungefehr 100 die Schule, nemlich im Winter, wovon die Hälfte Knaben, die andere Hälfte Mägdlin.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer sollten eigentlich eben diese Kinder alle die Schule besuchen, welches aber nicht geschieht, weil sie von den Eltern, zum Feldbau, zur Hut des Viehes gebraucht, oder aber gröstentheils in die benachbarten Fabriquen von Wildegg Niederlenz und Lenzburg geschikt werden, so daß oft nicht mehr als 4-6 Kinder am Samstag die Sommerschule besuchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner; es werde dann darunter ein kleines Capital, welches nicht völlig gl. 300 beträgt, darunter verstanden, welche Summe von einem hiesiger Burger Diggelman dazu vergebet worden, um daraus, so weit die jährlichen zinse hinreichen, den dürftigsten Kindern das Schulgeld zu bezahlen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

übrigens ist dieses Capital von dem Kirchen- und Armengut getrennt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 2] Schulgeld müßen die Schulkinder oder beßer ihre Eltern bezahlen, und zwar erstlich nach Maßgab des Vermögens eines jeden Hausvatters, und zweitens verhältnißmäßig nach der Anzahl der Kinder, die er in die Schule schikt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist noch ziemlich neü, und vor ohngefehr 25 Jahren von Holz neü erbaut worden, nachdem das alte vom Strahl angezündet und abgebrannt worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Lehrer hat freye Wohnung im Schulhaus

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

es wird von der Gemeinde im baulichen Stand unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Einkommen des Schullehrers ist ein fixes von gl. 60 für die Winterschulen, und gl. 16 für die Sommerschulen, welches Einkommen von den Hausvätern nach Maßgab ihres Vermögens und der Anzahl Kinder, die sie in die Schule schiken bezogen wird.
Über das hat der Schullehrer ein kleines Baumgärtli von 1/8 Juchart, und eine halbe Juchart Ak magers Akerland, welches erst neülich urbar gemacht worden zu nuzen.
Holz erhiält der Schullehrer so viel unentgeltlich von der Gemeinde, als er den Winter hindurch zur Feürung und Heizung nöthig hat. den Sommer hindurch so viel als ein andrer Burger, er muß aber dieses Sommerholz in seinen Kösten machen und heimführen laßen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: