Seengen (Transkription Nr. 2015)

Schulort: Seengen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 251-252
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Seengen
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Seengen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortung
der Fragen über den Zustand der Schulen des Kirchspiels

SEENGEN
im Hornung 1799.
Übersicht der Schüler der Pfarr Sengen.
* Seengen. Knaben. 148. Mädch. 156. Summa. 304.
Eglinschweil. Knaben. 98 Mädch. 86. Summa. 184.
Fahrwangen. Knaben. 74. Mädch. 81. Summa. 155.
Meisterschwanden. Knaben. 67. Mädch. 48. Summa. 115.
Dennweil. Knaben. 27. Mädch. 25. Summa. 52.
Niederhallweil. Knaben. 55. Mädch. 60. Summa. 115.
Bonischweil. Knaben. 59. Mädch. 49. Summa. 108.
Allischweil. Knaben. 29. Mädch. 31. Summa. 60.
Knaben. 557. Mädch. 536: Summa. 1093.
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||[Seite 2] I. II. Schulen zu Seengen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Ort, wo die zwo Schulen sich befinden, ist Seengen; ein groses dorf mit 1176 Einwohnern; ist eine eigene Gemeine und Agentschafft; gehört zur Kirchgemeine Seengen — im distrikt Lenzburg, Kanton Argau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirk gehören auserhalb des dorfs, 8. Haüser 1/4. Stund weit; und 5. Haüser 1/2. Stunde weit entlegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nemlich, die 8. Haüser auf dem Sprosenhübel, und Müllihalden 1/4. Stund entlegen; aus welchen der mal 13. Kinder die Schule besuchen. — und aus den 1/2. Stunde weit entfernten 5. Haüsern, Eichenberg, Thalhof, Gysperg, kommen 9. Kinder in die Schule.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Von Seengen ist die Schule zu Meisterschwanden eine kleine Stunde; die von Dennweil 1/2 Stund die von Eglieschweil 3/4. Stund — die von Niederhallweil eine starke 1/2 Stund — die von Bonischweil 1/2 Stund, die von Allischweil 3/4. stund, und die von Fahrwangen 5/4. Stund entfernt. alle zur Kirchgemeine Seengen gehörig.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird richtig in- und auswendig buchstabiren, Lesen und zum theil auch Schreiben gelehrt.
Nota Kaum die Helfte der Knaben lernt schreiben: Mädchen noch weit weniger. Wollten auch alle Knaben das Schreiben lernen, so wurde es einerseits in den so dicht vollgepfropften Schulstuben durchaus an Plaz, so wie, gerade zu den Schulmeisteren an Zeit manglen, wenn nicht ob den Schreibern die andern Kinder müsten eersamet werden; denn, wenn eine Schule in die andre gerechnet 100. Schuler hat; und die Schulhaltung daurt 3. Stunden; so berechne man, wie wenige Minuten der Schulmeister auf ein Kind wenden kann. daher es bynahe unbegreiflich, das die Kinder noch so viel lernen. — und denn ist die grose armuth so vieler Eltern, so wohl in absicht auf die zeitverwendung, als anschaffung der Schreibmeterialien, der Haupt Grund, warum so viele Kinder, selbst Knaben, das schreiben nicht lernen. Fonds aber, um den ärmeren die bedürfnise anzuschaffen, sind nicht vorhanden. ich wandte einmal in einem winter 1. Ris Papier, samt Federn an, den Schreib-lustigen Schreib-bücher auszutheilen. — Nun waren Schreiber die #Völle;## so wie aber das Schreibbuch überschrieben war, und keine andre unentgeldlich angeschafft wurden; so hatte bey dem weit gröseren theil das Schreiben ein Ende. — Ein beweis, das armuth hindert!

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die alle Tag Schulen werden nur im Winter, von anfangs Wintermonat bis Ostern gehalten; im Sommer wird die Schule, als repetir: übung wochenlich nur 1/2 Tag gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die eingeführte Schul bücher sind, das Berner namenbüchli; — denn verkürzter unterricht, oder Fragstükli wahrer Christlicher Religion (im ganzen ehmaligen Kanton Zürich gesezlich vorgeschrieben) — enthält 93. kleine Fragen und antworten; welche zur ersten Lesübung dienen und zugleich auswendig gelernt werden. — denn — der Heidelberger Catechismus zum auswendig lernen. — denn — das testament. — Fleisigere und ?! vermöglichere schaffen sich noch an Schul und Haus-büchlein, enthaltend Lieder (von Gellert und andern) — ausgesuchte Psalmen, Gebete, und lehrreiche Sprüche, herausgegeben von Felix Waser, Pfarrer zu Bischofszell. — woraus vieles auswendig gelernt wird.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Schulmeister schreiben im anfang ihre eigene Handschrifft vor; da denn nachher die Schuler, wenn sie die Züge inn haben, aus dem testament oder Psalmen abschreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule daurt im Winter 3. Stunde Vor- und 3. Stunde Nach-mitags.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Zu Seengen und Eglinschweil sind an jedem Ort 2. Schulen, die Obere und Untere.Jn der unteren Schule sind diejenige Kinder, beyderley Geschlechts, welche noch ein a. b. c. büchli — im sogenanten (obererwehnten) Fragstükli, und im Heidelberger lernen lesen kommen sie im lesen zu einiger Fertigkeit, so werden sie in die obere Schule befördert, wo sie den Heidelberger vollends auswendig lernen, und im testament lesen — und allenfalls das Schreiben lernen, bis zur Entlasung aus der Schule. denn ||[Seite 3] denn, ist in diesen und den andern Schulen der Pfarr noch folgende Eintheilung. a). die Kinder, welche noch nicht lesen können, sind gehalten, die Schule vor und Nach mitag zu besuchen, so lange sie gehalten wird. b). die, welche im Heidelberger und im Lesen fortgeschriten, aber noch nicht ganz vest, kommen nur die halbe Zeit, nehmlich alle Vormitag, damit sie, in Ruksicht, auf Armuth, nachmitag bey Hause spinnen, u. etwas verdienen können. c). um gleichen Grunds willen, werden denn endlich die, die ganz vest sind, der all-tag Schule entlasen, und kommen nur an den, sogenanten Fragen- oder Repetir-tagen (welche wochenlich zween halbe tage gehalten werden) um im auswendig gelernten und lesen nach zusehen, ob sie nichts vergesen oder gar Rukwerts gekommen seyen. (Vermögliche aber schiken ihre Knaben dennoch um Schreibens willen ferner in die Schule) — mit diesem Schulbesuch fahren sie fort, bis sie ad S. Coenam admittirt werden.
Nota. dieser ganze § II. bezieht sich auch auf alle übrigen Schulen der Pfarr, worauf ich mich bey denselben beziehen werde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die beyden Schullehrer zu Seengen wurden von der bisherigen Herrschaft von Hallweil gesezt. war eine Stelle vacant, so wurde es der versammelten dorf: Gemeine angezeigt, und gefragt, wer sich melde? — die Kandidaten wurden denn zum Pfarrer ins Examen hingewiesen; der der Herrschafft von dem befinden, mundlich oder schrifftlich rapportirte, die denn einen aus ihnen erwehlte.

III.11.b Wie heißt er?

der Lehrer der oberen Schule ist Jacob Santmeier — bürger von Seengen — 44. Jahre alt, ist verheirathet und hat 4. Kinder — bedient die Schule nun 10. Jahre war stets bey hause, und bearbeitete, wie jzo seine Güter; und hat sonst keine andre bedienung.
der Lehrer der unteren Schule wird bestellt wie der obere — ist Philipp Lindenmann — burger zu Seengen — 33. Jahre alt — ist verheirathet und hat 1. Kind — ist 6. Jahre Schullehrer — war stets zu Seengen, und bearbeitet seine Güter: hat ebenfalls keine andre bedienung.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die beyden Schulen werden von 304. Kindern besucht.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

nemlich 148. Knaben und 156. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

die gleichen besuchen auch die Sommerschule; wochenlich 1/2. Tag, wie oben gemeldt.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist keinerley art von Fond oder Schulstifftung — Schulgeld ist keins.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keinerley art von Fond oder Schulstifftung — Schulgeld ist keins.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist nur 10. Jahren von Grund auf neü gebaut worden, und enthält 2. obeinander gebaute, heitre und geräumige Stuben. — und dienen zu keinem andren Gebrauch, auch wohnt niemand darin; sonder die Schulmeister wohnen in ihren eigenen haüsern. — So wie das Schulhaus auf Kosten der Gemeine gebaut worden, so wird es auch von ihr in baulichem Stand erhalten: so wie sie das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das Schulhaus ist nur 10. Jahren von Grund auf neü gebaut worden, und enthält 2. obeinander gebaute, heitre und geräumige Stuben. — und dienen zu keinem andren Gebrauch, auch wohnt niemand darin; sonder die Schulmeister wohnen in ihren eigenen haüsern. — So wie das Schulhaus auf Kosten der Gemeine gebaut worden, so wird es auch von ihr in baulichem Stand erhalten: so wie sie das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

der obere Schulmeister hat an besoldung
an Gelt von der Kirche 11 1/2 Gulden. Kerne von der Kirchen aus bodenzinsen 15. viertel. Korn Fäsen aus dem nach Zürich gehörig gewesenen Zehnden 5. viertel. von der Gemeine an Gelt 25. Gl.

des unteren Schulmeisters besoldung ist.
an Gelt von der Kirche 11 1/2 Gl. — Kerne von der Kirche aus bodenzinsen 15. viertel. Kern Fäsen aus dem nach Zürich gehörig gewesenen Zehnden 5. viertel.
von der Gemeine an Gelt 15. Gl.

Nota. da oben erwehnte 10. viertel Korn Fäsen, aus dem nach Zürich gehörig gewesenen Zehnden, auf lezte Martini nicht mehr entrichtet wurden; so erwarten diese beyden Schullehrern (wie es auch in dem Schulbericht an den Schulrath bemerkt worden.) Entschädigung.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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