Flaach (Transkription Nr. 175)

Schulort: Flaach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 57-59v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Flaach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Flaach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

15.02.2011

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN DES ZUSTANDS der Schulle.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schulle Flaach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Flaach ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

selbiges ist eine eigene Gemeine — und

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört eben zu derselben Kirchgemeine.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum District Andelfingen — und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Canton Zurich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu unserem Schulbezirk inerhalb 1/4 Stund 147. Häüser, und innerhalb 2/4 Stunden 3 Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Höffe sind 2. erstlich das Thurhaus, demnach die Ziegelhütten.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Beyde sind 1/2 Stund vom Schulhaus entfehrnt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Daher kommen zur Schulle 10. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Buch, Dorff, Gräßlickon, Berg, und Volcken

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheit derselben ist folgende Buch u: Dorff. 1 Stund und Gräßlickon 1/2 Stund. Volcken u: Berg 1/4. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schulle werden gelernt die Anfangs gründ zum Lesen, das Lesen, Schreiben, Rechnen, nebst dem Gesang. Zum Auswendig lernen, auserlesene Psalmen u: Lieder, Machtsprüche, besonders aus dem N: Testament, nebst dem Catechismus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schullen werden Sommer und Winnter gehalten. Winnterszeit von Mart: bis Ostern Sommerzeit sind Heü, Ernd u: Herbstzeit Ferien

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Folgende Bücher sind in der Schul eingeführt 1. der Lehrmeister 2. Psalmbuch. 3. N: Testament. 4. Gellerts Lieder 5. das N. Gsang buch 6. Millers Biblische Geschichten 7. des Lavatters Handbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften betreffend, so wurden selbige best möglich beobachtet.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle daurt täglich 6. Stund. 3 Stund Vor u: 3 Stund Nachmittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Schullehrer sind zwey.
Der erste bestellt vom Examinater Convent in Zürich, nach vorhergegangenem Examen Der zweyte von der Verwaltungs Kammer in Zürich nach vorhergangenem Examen im Antistitio.

III.11.b Wie heißt er?

Sie heißen der erste Elias Peyer. — und der zweyte Hs Jakob Peyer.

III.11.c Wo ist er her?

Beyde von Flaach

III.11.d Wie alt?

der Aeltere Nat: den 4ten Maj 1769.
Der jüngere Nat: den 19ten Octobr 1774.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Des ersteren seine Famillie ist ein Weib und zwey Knaben.
Der zweyte ist unverehlichet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der Aeltere ist Schullehrer seit dem 24ten Junii 1785.
der jüngere seit dem 6ten Nov: 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Der Aeltere ward vorher in der Lehr in Eglisau. — und
der Jüngere hat sich vorher mit der Gütter Arbeit abgegeben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Beyde haben nebst ihrem Lehramt ihre Gütter Arbeit; sonderlich Sommerszeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Überhaubt besuchen 232. Kinder die Repitier und Alltag-Schul

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Winnterzeit 129: Knaben u: 103. Töchteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerszeit gleich so viel; die meisten die Repitier u: die wennigeren die AlltagSchul.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Hier ist etwas Schulgeld eingeführt, jedes Kind bezalt Winnterszeit. wann es die Schul besucht 1. Schilling 3. Hlr Wochenlohn.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Bemerkungen des Schulhauses. Das Schulhaus ist alt; aber wohnbar.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es bestehet nur aus 1. Stube u: Holz Kammer welches vereiniget ist mit d: Gmeindhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die besorgung desselben kommt der Gmeind zu.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld. 16 fl. 20 ß.
An Getreid
Kern. 7. Mth. 2. Vrtl.
Haber. 2 Mth. —
Alles Winnterthurer Mäß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 5] Vorbemeltels fließet also. 2. Mth. 2 Vrtl Kern vom Embracher Zehenden von Volcken 3 Müth 3 Vrtl. Kern von der Kirchen Flaach 1. Mth. 1 Vrtl. Kern. von der Gmeind daselbsten 2 Mth. — Haber von eben derselben.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgeld ist Numero 16. bemerkt worden. selbiges fließet also 7 fl. 20 ß. von der Gemeind Flaach. 9 fl. — von der Kirchen daselbsten. Betragt obiges.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Jst schon beantwortet.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Desgleichen.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammen gelegtes Geld mag sein, das was im Numero 14. bemerkt. Welches ohngefähr jährlich 50 fl. betragt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 6] 1. ANMERKUNG
Dieses Hierinn bemerkte Einkommen ist bis dahin gleich unter beyde getheilt bis an 2. Viertel Kern. welche dem Aelteren (nach verordnung der Examinatoren) jederzeit vor dem jüngeren aus gebühren solle.
2. ANMERKUNG
Die im Numero 10. bey dem dem Buchstaben F: angemerkte Summ könnte ich nicht bestimmt anzeigen, weilen es abhängt ob die Kinder über den Winnter allzeit Gesund, oder die meisten Krank seyen durch den ersten Fahl kann die Summ vermehrt, und durch den zweyten stark vermindert werden.

Unterschrift

Geschrieben den 15ten Febr 1799. von Elias Peyer von Flaach.

Zitierempfehlung: