Gadmen (Transkription Nr. 1670)

Schulort: Gadmen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 301-302v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Innertkirchen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gadmen (Niedere Schule, reformiert)

02.03.1799

Antwort Über den zustand der Schuhle {im} Tahl-Gadmen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift
Fliesstextantworten
Gesamt

Das Ohrte wo die Schuhle ist heißt Gadem.
a. Es bestehet in Vier Dörfflein.
b. Es ist eine eigene Gemeind.
c. Jn der Kirch gemeind im Grund. gehörig
d. Districte Oberhaßli.
e. Canton Ober-Land.
Nahmen der zum schul bezircke gehorigen dörfflein
a. Obermath eine Viertelstunde von dem schuhlohrt Kinder 16.
b. Biell eine halbe Viertel stunde kinder 18.
c. Egg eine halbe Viertelstunde kinder 14.
d. Fuhren eine starcke Viertelstunde kinder 9.
DEN SCHULMEISTER. hat bißher der Pfahrer und die Vorsteher der Gemeinde bestelt.
a. der Schuhlmeister heißt Melchior Moos.
b. Er ist aus der Gleichen Gemeinde. alt 36. Jahr.
c. Verheyrath hat drey Kinder.
d. Schuhlmeister geweßen Vier Jahr.
Überhaubt besuchen die Schuhle 57. Kinder.
a. Jm Winter 34. Knaaben und 23. Mädhen.
b. die Schuhl wird im Winter gehalten Vier Monnat.
c. des Tags 7 Stund. und im Sommer alle wuchen ein Tag.
d. der Schuhlmeister hate für sein Lohn 12. kr. da zaht ihme die Land-Schafft 7 kr. und Von denen Haus Vättren wird zusamen geschoßen 5. kr. ||[Seite 2] DAS SCHUHLHAUSS ist ein altes baufelliges gebäüde eine Stuben und ein kleines Nebenkämerlein mit kuche und käller ist es nicht Versehen. das jemand darein Wohnen könte.
Weillen die Gemeind weder Allmend noch Kirchen guth noch Gemeinds kaßen noch Stifftungen hat so wird die Kirche und das Schuhl-Hauß durch anlagen und Gemeind Wercke bestriten und in bauwlichmen stande erhalten,
SCHUHL Bücher und was in der Schuhle gelehret sind dieße das ist erstlich die Biblia oder ganze Heylige Schrifft altes und Neües Thestaments. welches Neüe Thestament uns und allen wahren Christen die solches mit Gläübigen Herzn annehmen an den gekrizigten Gott und Heyland Jesum Christum, schon vor 1799. Jahren am stammen des Heyligen Crizes auf Gollgata mit seinem Theür Vergoßenen Gottes Bludt Versiglet bezeüget und bestetiget worden Weiter wird das sogenante Stuck-Buch oder Heydelbergische Chatechisemus auch gelehrt.
Wie auch die Psalter des Königlichen Propheten Davids alls er in seinen Hunder und ersten ||[Seite 3] Psallmen sagte Jch hab mir fürgesezt Vor allen dingen Von Gnad Barrmherzigkeit und recht zu Singen ein Neües Lied Jch hab gedicht zu Lob und ehr dier Gott mein Herr.
weiter wird daß sogenate Nahmen büchlein auch gelehrt zum Under richt der Jungen kindren.
Weiters bitten wir so hoch alls wir bitten könen daß wir alls Undergebeneste Bürger und frünnde weiter für uns und Unßre nach kömmlinge bey dießem Efangelium und kröfftigen und Reinnen Worthe Gottes, welches uns durch die Chirchen Lehrer und diener Gottes so zierlich Vorgelegt und gebrätig wird. wie auch bey denen zwey Heyligen Sackramenten Nahmlich der Heylig Tauff und das Heylig Abentmahl. jederzeit wohl geschizet und bewahrt zu Verbleiben damit Es Doch jmmer hin iemehr und mehr zum Lobe Gottes in Zeit und Ewigkeit und auch zu unßer Unsterblichen Seellen Heill und Seligkeit gereichen und der gepflanzet werden Möcht. den 2.ten: Mertz 1799.
Weilen der Schuhl Lohn allzu gering wer es Nöthig dem selben zu Verbößren.
weiter biten wir daß die Schuhlen wie Von alters her erhalten werden könten und auch bey unßrer Lehre zu Verbleiben.

Zitierempfehlung: