Kirchberg (Transkription Nr. 1448)

Schulort Kirchberg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 220-221v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Kirchberg (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kirchberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kirchberg (Niedere Schule, reformiert)
03.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kirchberg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind, und der Hauptort der Kirchgemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Kirchberg.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Burgdorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Außert dem Dorf Kirchberg, schikt noch das Dorf Bütikofen, wie auch 6. verschidene Höfe. die Ey, der Weyer, Düttisberg, Villbringen, die Weyerrüti, und der Widenhof, schiken ihre Kinder nach Kirchberg zur Schul. Das Dorf Bütikofen enthält 13. Hüser, und ist eine halbe Stunde von der Schule entlegen, die übrigen Höff ungefer 3/4. Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kirchberg, Bütikofen, die Höf!

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Bütikofen, eine halbe Stunde, die übrigen Höf 3/4. Stund,

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jm Ganzen belauffen sich die Zahl der Schulkinder, 119. Dabey schikt Bütikoffen 15. die übrigen Höf 6. Kinder.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die übrigen Schulen sind alle bis auf eine halbe {oder eine 1/4tel} Stunde von Kirchberg entlegen, die weiteste eine Stund!

I.4.aIhre Namen.

Ersigen, Nieder Ösch, Kernenried, Lyßach, und Rüdligen,

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Ersigen, Kernenried, Lyßach, und Rüdligen, eine halbe {oder 1/4 tel} Stund Nieder Ösch eine Stund!

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. in 3. Klaßen. Die in der ersten buchstabieren, die in der 2.ter Lesen, und die Lezten lehrnen außwendig, Schreiben, Rechnen, Religion, und Musik!

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Die Kinder werden, mit in Leßen, Schreiben, Rechnen, und im Singen underrichtet, und die Älteren werden auch mit den Anfangs gründen der Religion bekannt gemacht.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen dauren gewönlich von Martini bis Osteren, in der zwischen zeit werden denn noch allemahl, im Brachmonet, 8, und Augstmonet, 8. Tag Summer Schul gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das gewöhnliche Bernerische, A b c, Buch, der Heidelbergische Catechismus, Das Neüe Testament, Biblische Historien, vom Hübner, Das Stapferische Psalmenbuch, und die Gesänge von Schmiedlin!

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Jeder Schullerrer schreibt bis dahin selbst vor.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8. bis 11. Nachmitag von 1. bis 4. uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wann eine Schulstelle verlediget wurde, so ward dieselbe öffentlich außgeschrieben, der Pfarrer Examinirte im Beyseyn der Vorgesezten des Orts, diejenigen, so sich zu dieser Stelle Meldeten, nachher schrite man zur Wahl, welche denn dem jewiligen Amtsmann zur Bestätigung vorgelegt wurde.

III.11.bWie heißt er?

Michael Kreüchi.

III.11.cWo ist er her?

Von Bärißwyll K: Hindelbank.

III.11.dWie alt?

35. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine Familie besteth nebst seiner Frau in 4. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

13. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ja. Ulmiz bey Murten 5. Jahr, und eins in Galz; Neben seiner Schulstelle treibt Er den Summer hindurch Das Leinweberhandwerk.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jim Winter, wo die Kinderlehren nicht in der Kirchen gehalten werden, verrichtet {Er} die selben in der Schulstuben auch hält Er die Leichen Gebätter! — und Singt Sonntags in der Kirchen vor.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

119.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 61. Mädchen 58.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 26. Madchen 20.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond (Schulstifftung) ist Keines vorhanden,

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Schulgelt wirt den Rechtsamen nach bezahlt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist vor ungefehr 18 Jahren neü erbauet worden, und in gutem Stand.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine aber gerümige Schulstuben, das übrige ist für die Wohnung des Schullehrers eingerichtet.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Dorfgemeind!

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Gelt, von den 42 Thauner Rechten, bezieht der jewilige Schullerer von jedem pa Jahr 5. bz. thut zusamen. 8 kr. 10. bz.
Ferner, alle Jahr auf den Sonntag nach Osteren von dem Kirchmeyer, 3 kr. NB. Dieses leztere ist eine Stifftung.
Aus der Behausung, die Er verliehen kan. 14. kr.
Jn Frucht zieht Er von 81. Schupoßen, von jeder ein Mes Dinkel, Also 6. Müt. 9. Mes! zu Gelt angeschlagen, der Müt a. 80 bz: thut. 21. kr. 15. bz. 3 xr.
An Frucht und Gelt bezieht Er also, kr. 47. xr. 3.
An Holz bezeiht der Schullerrer 400. Wedelen über das benuzt Er ein Thauner Rechte, in Holz und Weyd, mus aber auch die Beschwerden tragen, wie h: B. Einquartierung, Gemein Werk, u. d. gl. — Zu dem Haus gehört, ein keinen Garten, Ein kleines Hofstäteli, eine Bünden, 2 Rütene, zusamen 1. und 1/4. Jucharten Haltent!

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Dieses ganze Einkomen flist also, außgenomen obgemelte Stifftung, von der Dorfgemein Kirchberg, oder ihren Particularen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von abgeschaften Lehengefelten z, g. verliert er nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Kirchberg den 3.ten Merz. 1799.
Michael Kröüchi. Schullerer.

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