Oberburg (Transkription Nr. 1370)

Schulort: Oberburg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 186-188v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799: Oberburg
Kirchgemeinde 1799: Oberburg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Oberburg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberburg (Niedere Schule, reformiert)

23.02.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand deß Schulwesens zu Oberburg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort, wo die Schul gehalten wird, ist Oberburg selbst, ein Dorf, das aus vielen zerstreüten Haüsern besteht, und sich auf eine Viertelstund weit erstrekt; dazu gehören aber noch viele Baurenhöfe und auf Anhöhen und Hügeln in einem Umkeis von 4. Stunden zerstreüte Haüser, in allem 197. Haushaltungen, die eigene Haüser besizen, und bey 40. Haushaltungen, die zur Miete wohnen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Oberburg ist eine eigene Kirchgemeind die nebst einer Munizipalität, ihren Agenten hat, und zum Distrikt Burgdorf im Canton Bern gehört.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn Ansehen der Entfernung, der zum SchulBezirk gehörigen Haüser befinden sich
Jm Umfang von 1/4. Stund 53. Haüser
in der Entfernung von 1/2. Stund 33. Haüser
in der Entfernung von 3/4 Stund 30 Haüser
in der Entfernung von 1 Stund 10 Haüser
in der Entfernung von 1 1/2 Stund 13 Haüser
in der Entfernung von 2 Stund 7 Haüser
Summa. 146 Haüser;
Wo aber oft unter einem Dach 2. biß 3. Haushaltungen wohnen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1. Das Dorf Oberburg erstrekt sich, wie schon ||[Seite 2] bereits oben gemeldt, vom Schulhaus an, biß auf eine Viertelstund hinaus, und befinden sich in diesem Bezirk 109 Schulkinder, nemlich Knaben. 54. und Magdlein 55.
2. Jn der Entfernung von 1/2 Stund, nemlich Jm Roth, Schuppoßen, Unteroschwand und Byfäng etc. befinden sich Kinder 36. nemlich Knaben 15. Mägdlein 21.
3. Jn der Entfernung von 3/4 Stund als Rohrmoos, Zimmerberg, Hoof, OberOschwand, Dür Ägerten — befinden sich Schulkinder 24 nemlich Knaben 19. und Mägdlein 5.
4. Jn der Entfernung von 1. Stund nemlich Kernenspeicher, Gum, Zimmerberg Grub sind 15. Knaben 9. und Magdlein 6.
5. Jn der Entfernung von 1 1/2 Stund als Vorder- und Hinter-Breitenwald, Wasen, befinden sich Schulkinder 16. Knaben 11. Mägdlein 5.
6. Jn der Entfernung von 2. Stunden befinden sich S. K. 7. Knaben 4. Mägdl. 3.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen in andern KirchGemeinden, die in einer Entfernung von 1. Stunde sich befinden, sind Lauterbach, in der Kirch-Gemeind Lüzelflüh, Hasle, bey Burgdorf, und Heimiswyl.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der dißmahlige Schulmeister ward nach vorherbeschehener Prüfung in Gegenwart der Gemeinds Vorgesezten von dem diß-||[Seite 4] mahligen Pfarrer erwählt, und von dem damahls regierenden Amts mann zu Burgdorf bestäthiget.

III.11.b Wie heißt er?

Sein Name ist Johannes Walther, gebürtig von Oberburg, seines Alters 28. Jahr;

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst im September 1797. zum Schulmeister verordnet worden; Hat eine Frau und 2. Knaben; War ehedeßen Schulmeister zu Lyßach, Kirchgemeind Kirchberg, Distrikts Burgdorf; seines Berufs ein Steinhauer;

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat aber gegenwärtig neben seinem Schuldienst, der ihme alle Zeit wegnimmt, keine andere Verrichtungen, indemm sich dermahlen (da aus Mangel deß nöthigen Fonds in der Gemeind Oberburg sonst keine Schul existirt)

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Anzahl seiner Schulkinder, wenn sich sie sich alle einfinden, belauft auf 207. nemlich Knaben 112. und Mägdlein 95.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der Schulfond der Gemeind Oberburg besteht dermahlen, lauth des Schulvogts und Kirchmeyers Bericht, in einem besondern, einzig zur Schul bestimmten und in Zinsschriften liegenden Capital von 345. kr. davon die allfälligen Reparations= Umkösten des Schulhauses sollen genommen werden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jndeßen wird jährlich einmal an dem SchulExamen jedem Kind ein Pramium von etwelchen Bazen, unbestimmt wie viel, von dem Kirchmeier ausgetheilt.

IV.15 Schulhaus.

Das dißmahlige Schulhaus, so neben der Kirche||[Seite 5] steht, ist schon vor verschiedenen Jahren von der Gemeind erkauft und auch aus dem Schulfond bezahlt worden; es war das ehemahlige Pfarrhaus, ist gegenwärtig von außen neü, und inwendig alt und baufällig und soll, wie oben gemeldt, von der Gemeinde im baulichen Stande erhalten werden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Endlich was die BESOLDUNG deß SCHULMEISTERS belangt: So bestehet selbige gröstentheils aus jährlichen Schulgelderen, die von den Hausvätteren der Gemeind durch eine nach Proportion ihres Vermögens bestimmte Auflag, bezogen und sich samtlich ohngefehr auf kr. 50 belaufen; denne nebst freyer Behaussung und Gärtlein, in 1. 1/2 Jucharten Land, das nicht sonderbar fruchtbar ist, und deßen Abtrag nach abzug der Umkösten kaum auf 10. kr. sich belauft. Accidenzen gibt es wenig, hingegen wird von der Gemeind hinlänglich Brenn und Ofenholz geliefert so wohl für den Hausgebrauch deß Schulmeisters als für die Schulöfen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Oberburg den 23 Hornung 1799

Fliesstextantworten
Unterricht

a. Die Schulen werden den ganzen Winter ||[Seite 3] Hindurch gehalten, von Mitte Weinmonaths biß Ostern, so auch im Sommer bey 4. Monath lang, in verschiedenen Terminen
b. Und werden die Kinder nach dem Verhältnis ihres Alters, Fähigkeit und Fortschritten im Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Geschriebenes lesen, Rechnen und Singen unterrichtet.
c. Die bißher üblichen Schulbücher waren: Ein Elementar oder Namenbuch, der Heidelberg: Catechismus, Gantings Unterweisungsbuch, Stapfers Psalmenbuch: und zum Lesen: das N: Testament, und Hübners Kinderbibel; Und was das Schreiben betrift, so werden die Vorschriften theils von dem Schulmeister unter der Aufsicht des Pfarrers, theils von dem Pfarrer selbst besorgt. Zudem erhalten die Kinder der Schule alle Wochen 2. mahl einen Religions Unterricht nach der Anleitung des heidelb. Catechismus. Auch hat jeder Tag sein von dem Pfarrer vorgeschriebenes Pensum, und daurt die Schul die ganze Woche hindurch Morgens und Nachmittags ununterbrochen fort, und fängt Morgens um 8. Uhr an, biß nach 11 Uhr, und Nachmittags von 1. biß nach 3. Uhr.

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