Wald (Transkription Nr. 1284)

Schulort: Wald
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 162-163v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799: Wald
Kirchgemeinde 1799: Wald (AR)
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Wald
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wald (Niedere Schule, reformiert)

23.02.1799

BEANTWORTUNG der FRAGEN über den Zustand der Schulen An jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts, wo die hießige Schule ist, ist WALD.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorf, gehört zu der Kirchgemeine und Agentschaft Wald.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

ligt in dem distrikt Wald, im Kanton Säntis.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Diejenigen Häüser, welche zu dieser Schule gehören, und die in der ersten Viertel Stunde liegen sind 74. die welche in der zweiten Viertel stund liegen sind 24. Zusamen 98. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezircke gehorigen Flecken, sind in der ersten Viertel Stunde.
a. 1. Wald hat 27 Häüser. 2. Nageldach 8. Häüser. 3. Rechberg 14. Häüser. 4. Ebne 5. Häüser. 5. Töbeli 8. Häüser. 6. Girtannen u. Grunholz 12. Häüser. [Summa] 74. Häüser.
Jn der zweiten Viertelstund. 7. Birly hat 17. Häüser 8. Schachen u. Scheiben 7. Häüser. [Summa] 24 Häüser

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die zum Schulbezircke gehorigen Flecken, sind in der ersten Viertel Stunde.
a. 1. Wald hat 27 Häüser.
2. Nageldach 8. Häüser.
3. Rechberg 14. Häüser.
4. Ebne 5. Häüser.
5. Töbeli 8. Häüser.
6. Girtannen u. Grunholz 12. Häüser.
[Summa] 74. Häüser.
Jn der zweiten Viertelstund.
7. Birly hat 17. Häüser
8. Schachen u. Scheiben 7. Häüser.
[Summa] 24 Häüser

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die anzahl der Schul Kinder aus jedem Flecken lässt sich bey vast beständiger Wechslungen der Wohnungen u. der Witterung nicht bestimmen.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jn der Entfernung auf eine Stunde ist keine Schule diesem Bezirk, als die Schule in Fahrenschwendi in der gleichen Pfarrgemeinde WALD.
Sie ist von der hießigen Schule eine kleine halbe Stunde entfernt, aber die entlegenesten Kinder hätten dahin eine Stunde weit zu gehen, und könnten sie wegen Viele des Schnees im Winter unmöglich Besuchen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird buchstabieren, schreiben, Lesen und auf ||[Seite 2] begehren, Rechnen, gelehret.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind neben dem Nammenbüchlein, Fragstücklein, Catechismus, und etwann dem neüen Testament, keine eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften macht der Schulmeister jedem Kind selbst.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret Täglich 6. — Vormittag 3. u Nachmittag 3. — Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt, die Buchstabierenden machen eine Klaße; die, welche Lesen eine Klaße; und die Schreiber eine Klaße.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

diesen haben bis dahin nach vorgegangener Prüffung die Bürger in dem Schulbezirk selbst erwählt, und zwar durch freye Stimen und Hände.

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeister heißt Michael Aügster.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig aus der Gemeinde Wald.

III.11.d Wie alt?

Jst 58. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau u. 8 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst schon 39 Jahre Schullehrer gewesen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sein Beruff von erwachsner Jahren an, war immer das Schulhalten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben Lehramt hat er keine andern Verrichtungen als die eines Vatters von vielen Kindern, sie zur Arbeit anzuhalten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, welche die Schule besuchen sind, je nach dem Jahrszeit und Witterung ist, von 20 bis auf 70. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 15. Knaben und
15. Töchtern mehr oder weniger

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer 25. bis 30. Knaben
u 30. bis 35. Töchtern mehr oder minder

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst vorhanden, durch freywillige Beysteüren und Vermächtniße.

IV.13.b Wie stark ist er?

Er beträgt etwas und 2000 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Er hat keine andere Einkünfte, als das Intresse von dem auf Zins angelegten Kapital.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist dem Kirchen und Armen Gut abgesondertes, eigen und für ewige Zeiten für die Schul gestiftetes Eigenthum.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Geld muß weder Reiche nach Arm, weder Einheimisch nach Fremde keins bezahlen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein Schulhaus ist da, nicht gar alt, aber doch baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Wohnung und für die Erhaltung des Schulhauhauses, muß die Schul gemeinde selber sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers ist an baarem Geld, neben freyer Wohnung, die er aber so wohl für die Schul als für sich aus eignen Kosten mit Brennholz versehen muß, an baarem Geld, wochentlich 2 fl.
Sonst nichts, dieses komt aus dem Zins von dem Schulguth.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Das Einkommen des Schullehrers ist an baarem Geld, neben freyer Wohnung, die er aber so wohl für die Schul als für sich aus eignen Kosten mit Brennholz versehen muß, an baarem Geld, wochentlich 2 fl.
Sonst nichts, dieses komt aus dem Zins von dem Schulguth.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieses ist die Beantwortung der vorgelegten Fregen.
Was Vorschläge zur Verbeßerung des Schulwesens betrift, wird denenjenigen Männeren überlaßen, welche hierzu Besondere Fähigkeiten besizen. Gebe die Vorsehung ihren Segen zu der Bemühungen einer solcher nützlichen Veranstaltung.

Unterschrift

Beantwortung im Wald, distrikt Wald, Kanton Säntis den 23ten Febr. 1799.
Michael Augster Schullehr.

Zitierempfehlung: