Regensberg (Transkription Nr. 1116)

Schulort: Regensberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 154v-156v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Regensdorf
Agentschaft 1799: Regensberg
Kirchgemeinde 1799: Regensberg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Regensberg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung über den Zustand der Schuhl auf Regensperg

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Regensperg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Stetlein

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist ein Eigne Kirchengemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

ist ein Eigne Agentschaft

I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikt Regenstorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Kanton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hat keine neben Örter in der Schuhl

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

1. Buchstabieren
2. Leßen
3. Schreyben
4. singen
5. Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schuhlen werden Sommer und Winter gehalten, im Winter 5 Stund. im Sommer 4 Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a. der Catechismus
b. daß Neüe Testament
c. daß Neüe Fest Büchli
d. oster walds Biblische geschichten und der Catechismus Lehre
e. daß waßer Büchli
f daß Neue gesang Buch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vor Schrifften werden vom Schuhlmeister wie auch vom Bürger Pfarrer geschryeben, wie auch. gedrukte vorschrifften vom Vor Schreyber Wüst

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schuhlen werden Sommer und Winter gehalten, im Winter 5 Stund. Im Sommer 4 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schuhlmeister ist auf Begehren der gemeind. und Rekomandation des Bürger Pfarrers, Von den Bürger Examinatoren Examiniert und Bestätet worden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Johanes Schwenk

III.11.c Wo ist er her?

auf Regensperg

III.11.d Wie alt?

Alter. 46 Jahr 6. Monnat

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat Eine frau u. 7. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist Schuhlmeister. 2. Jahr. 2 Monnat und wahre vorher in der Stadt Wacht und arbeitete darneben in den Gärten ist Seiner Profeßion ein Seyler

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schuhlkinder Welche Täglich in die Schull gehen, Knaben. 18. Töchteren 32. Winters
Summa 50
Sommer Schuhll Knaben 10 Töchteren 10 Biß 12.
wochentlich 2. Nacht Schuhlen des Winters

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schuhlfond ist keiner

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein Schuhlhauß welches Repparation Bedarf und die gemeind es ihn Baulichem Stand erhalten Muß

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Ein Schuhlhauß welches Repparation Bedarf und die gemeind es ihn Baulichem Stand erhalten Muß

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

1 an gelt 33 fl.
2. an Kernen. 6 Müt. groß Mäs welches die gemeind von jhrem Ehmalligen einkommen Bezahlt hate.
3. an Holtz. 8 Klafter. franco zu Hof
4. Wochentlich von jedem Kind Ein 1/2 batzen welches die Haußväter Bezahlen. daß ist seine Bezahlung

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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