Muri bei Bern (Transkription Nr. 1089)

Schulort: Muri bei Bern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 95-100v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799: Muri bei Bern
Kirchgemeinde 1799: Muri bei Bern
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Muri bei Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Muri bei Bern (Niedere Schule, reformiert)

BERICHT
ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU MURI

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Muri

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja, eine eigne Gemeinde und Agentschafft.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Bern.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 43. Häüser, innerhalb des Umkreises der zweiten 10. allso zusamen 53. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 2] Das Dorf Muri selbst hat gegenwärtig nicht mehr als Vierundzwanzig Schulkinder 24
Mettlen Entfernung von der Schule ohngefehr 5. Minuten, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 2
Neühaus Entfernung von der Schule ohngefehr 5. Minuten, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 2.
Füllrich Entfernung von der Schule ohngefehr 10. Minuten, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 4
Großaker und Entfernung von der Schule ohngefehr 1/4 Stund, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 3
Thoraker Entfernung von der Schule ohngefehr 1/4 Stund, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 1.
Kräyigen Entfernung von der Schule ohngefehr 1/4 Stund, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 1.
Halden Entfernung von der Schule ohngefehr 1/2. Stund, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 2
Bodenaker und Mannenried Entfernung von der Schule ohngefehr 1/2. Stund, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 2.
Melchenbühl Entfernung von der Schule ohngefehr 1/2. Stund, Anzahl der Schulkinder von jedem Ort 3.
Summa, 44
ANMERKUNG
Jm Jahr 1795. besuchten diese Schule wenigstens achtzig Kinder, durch Todfähle, Wegziehung vieler Familien in andere Gemeinden ist sie bis auf obige Zahl herabgesunken.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 3] 1. GÜMLIGEN, diese Schule gehört zu hiesieger Kirchgemeinde und ist etwa eine halbe Stunde von hier entfernt.
2. RÜFENACHT eine Stund Von hier.
3. Die Schule auf dem sogenannten Aergäüer Stalden bey Bern eine Stunde weit.
4. OSTERMUNDIGEN, ebenfahls eine kleine Stund Von hier entfernt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Man lehrt die Kinder fertig buchstabieren und lesen, der Catechismo, Psalmen und Psalter werden auswendig gelehrnt, man lehrt sie allerley geschriebenes lesen und Schreiben giebt ihnen etwas Unterricht im Singen und in den Anfangs-Gründen der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] Die Winterschule fangt gewöhnlich auf Martini an, und währet bis Maria Verkündigung. Zur Sommerszeit wird Vor der Heü-Erndte Vor der Korn-Erndte und im Herbst. Vor dem Ansäen jedesmahl eine Woche Schul gehalten, doch nur des Vormittags.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der heidelbergische Katechismo, das alt und neüe Testament, Zum Unterricht {in der Rehligion} wird gewöhnlich gebraucht Joh. Gantings Unterweisungs Büchlein, AllbWyssenbachs Anleitung Zum heidelbergischen Katechismo, und Johann Delosea Christliche Landschule.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden keine besondere Vorschrifften gehalten man schreibt
1.tens den Kindern Vor.
2.tens müßen sie etwas abschreiben
3.tens selbst allerley Aufsäze Verfertigen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 5] Des Morgens Von 8. bis 11. Uhr, Nachmittags aber Von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bey Verledigung der hiesiegen Schule wird ein Examen gehalten, die für diese Stelle sich bewerbenden Canditaten werden Von dem Pfarrer und den Vorgesezten examiniert, der tüchtigste wird der Gemeinde Vorgeschlagen, wen er angenohmen worden, hat er sich Von dem ehmaligen Landgerichts Venner in dieser Stelle bestätigen laßen.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 6] Samuel Tanner.

III.11.c Wo ist er her?

Von Eriswyl, im Emmenthal.

III.11.d Wie alt?

Siebenundzwanzig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist Verheyrathet. hat aber keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem Brachmonat 1795. allso fast Vier Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Eriswyl, aber nicht als Schullehrer. Die Leinweberey.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Er besorgt das Secretariat der Munizipalität

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 7] Knaben 22 Töchter 20. gegenwärtig.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Beynahe die gleiche Anzahl.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein, so viel mir bekannt ist der Schule nichts Vergabet worden, der jeweilige Schullehrer wird aus dem Kirchengut bezahlt, außer was die zusamengelegten Gelder der Hausvätter betrifft, Von welchen weiter unten gemeldet werden wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 8] Das Schulhaus bestehet nebst der Schulstube noch in Vier andern Stuben wovon aber zwo dem jeweiligen Sigrist gehören. Verschiedene Reparationen wären sehr nothwendig.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Alles baufällige und fehlerhaffte des Schulhauses ist bis dahin aus dem hiesiegen Kirchengut bestritten worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? Vier und zwanzig Kronen für die Winter, und zwo Kronen zehen Bazen für die Sommerschule.
Getreide? Neün Mäs Dinkel für das Lesen und Vorsingen in der Kirche ||[Seite 9] Wein? Keinen.
Holz? Diß muß ich in meinen eignen Kösten kauffen und anschaffen, dafür wird mir Von der Gemeinde nicht mehr bezahlt als Vier Kronen jährlich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Vorangezeigte neün Mäs Dinkel.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Vierzehen Kronen zehen Bazen.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zwölf Kronen.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ein wenig Garten von schlechtem Ertrag Etwas weniges Land zum Anpflanzen welches aber nicht als ein bleibendes Einkommen kan angesehen werden sondern nur so lang dem Schullehrer überlaßen wird als es den Gemeinds-Bürgern gefällt auf deßen Verkauf auch schon mehrere mahl getrungen worden.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 10] BERICHT
über das im Jahr 1795. für die Schulmeister zusamen gelegte Geld der Hausvätter.
Bis in das Jahr 1794. ware das Einkommen der beyden Schulmeistern zu Muri und Gümligen sehr gering, es bestunde Erstlich in einer geringen Behausung im Schulhaus, sonst einem kleinen Gärtlein das sehr wenig abträgt.
Zweitens in Geld 14 kr. 10. bz. wovon für die Winterschule 12. kr. für die Sommerschule 2 kr. 10. bz. gerechnet waren.
Dieser Lohn beträgte allso insgesamt 360. bz. folglich nicht einmahl ein Bazen auf jeden Tag im Jahr.
Von dem Schuldienst war das Vorsingen in der Kirche eine besondere unterschiedene Arbeit, für welche einem jeden jährlich ausgerichtet wurden an Korn neün Mäs.
Den 19.ten Weinmonat 1794. erschiennen die beyden Schulmeister dieser Gemeind Bendicht Bigler zu Muri, und Rudolf Matter zu Gümligen Vor der am ||[Seite 11] erstern Orte gehaltenen Monatgemeind und hielten um Vermehrung ihrer Besoldung an, Jhr Begehren ward gegründet und billig erfunden.
Einiche Güterbesizer thaten sogleich das Anerbieten eine Summe zusamen zu schießen damit aus den davon fallenden Zinsen der Schullohn Verbeßeret werden möge andere Partikularen folgten bald diesem großmüthigen Beyspiel, und so wurde bis Ends Mayens 1795. ein Capital von 708. kr. 21. bz. 2. xr. zusamen geschoßen welches an Zins gelegt worden ist.
{Diese Stifftung befindet sich in des unterzeichneten Händen und kan auf Begehren vorgewiesen werden}
Diese Stifftung ist Von dem sel. Pfarrer von Werth in Schrifft Verfasst, und die Beyschüße aller Persohnen, Von jedem eigenhändig. darein geschrieben worden. Auf solche Weise sollte nun nach dem Willen und Endzwek der Stiffter den bey den Schulmeistern an Zinsen zu Verbeßerung ihres Lohns alljährlich ausgerichtet werden 28. kr. 8. bz. ||[Seite 12] Bis in das Jahr 1797. wurde jedem Von diesen Zinsen 8. kr. mitthin (anstatt 28. kr. 8. bz.) 16. kr. bezahlt.
Den 5.ten Wintermonat 1797. als beyde Schulmeister, Samuel Tanner zu Muri und Rudolf Matter zu Gümligen vor der Versammelten Gemeind auf die Völlige Entrichtung der Zinsen Von diesem Capital drangen, erhielten sie endlich mit Vieler Mühe noch ein jeder 4. kr. die übrigen noch restierenden 4. kr. 8. bz. die ihnen doch mit allem Recht gehörten werden zurük behalten, und zweifelsohn nie bezahlt werden, wenn nicht höhern Orts deshalb Befehle ertheilt werden.

Unterschrift

Dieser Vorstehende Bericht über den Zustand der Schule zu Muri ist nun der Warheit gemäß Verfertiget worden, wie solches bezeügt
Samuel Tanner
Schulmeister allda.

Zitierempfehlung: