Burg (Transkription Nr. 1013)

Schulort: Burg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 202-202v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Stein am Rhein)
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Stein am Rhein
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über die verrichtung der Schuhl Geschäffte auf Burg bey stein

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Burg, ein orth, wo nur die Kirchen daß Pfarr und SchuhlHauß steth. Gehört zu dem Distrikte Stein, Kanton Schaffhausen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Kinder welche in diese Schuhle gehoren sind wonhafft vor der Brugg, nur ein starken Steinwurf von dem Schuhl Hauß weg und dißmahl an der Zahl 11 Knaben, und 12. Töchteren
Fehrner von Kaltenbach und Bleüelhausen, Distrikt Stekbohren Kanton Thurgäü 1/4 Stund von dieser Schuhle entfehrnt wann die witterung gönstig und die Kinder gesund so sind es an der Zahl 20. Knaben und 18. Töchteren die die Schuhle besuchten — Weiter gehören in diese Schuhl die Kinder von Eschentz auch Distrikts Stekbohren im Kanton Thurgäü, von daher wären es dato die die Schuhle besuchten 15. Knaben und 12. Töchteren

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schuhle wird gelehrnt 1.tens die Buchstaben kennen hernach zu Buchstabieren, und dann zulesen. Den Klein und großen Catechismus auswendig zulehrnen, wann dieses geschehen so wird mit Jhnen angefangen schreiben zulehrnen. Zuerst nur ein e und i, hernach a o r m l f: und d. wan dieses in form von Jhnen gemacht werden kan so wird Jhnen ein vorschrifftlein gemacht von dem ganzen Alphabeth auch Am ym etc. und so fort zusamen gesezte worte von mehreren Sylben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schuhle dauret daß ganze Jahr hindurch, nur zur Zeit der Weinlese ist 14. Tag Höchstens 3. Wochen Ferien Schuhlbücher werden zum lesen gebraucht, der Psalter Davids die Zeugnuß oder den großen Catechismus, daß Neüe Testamenth; von denen Knaben und Töchteren ||[Seite 2] welche in benanten Bücheren fertig lesen, werden Zeitungen gegeben, und Briefe, daß sie daraus lesen müßen Zum auswendig Lehrnen, auserlesene Psalmen Davids, die 9. Sonntag als denn 40. bis zu End des 48. von den 39. ersten Sonntägen werden nur die Zertheilungen und von jedem Buchstaben 1. Vers gelehrnt; aus Waßers Schuhl Büchlein die Gebätter, und Lieder, auch Hübners Historien

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die vorschrifften Zum Schreiben werden den Knaben und Töchteren umsonst gegeben, und sind in 4 Schreib Truken gelegt, wo jeder Schühler und Schühlerin alle Monath ein anderer nehmen kan was für einen ihm beliebt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuhle währet Täglich 6 Stund, vormittag von 8. bis 11. uhr Nachmittag von 12. bis 3. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder in dieser Schuhl sind nicht in Claßen getheilt, Kleine, Mitlere und größere Knaben und Töchteren sind in gleicher Schuhle beisamen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Denn Schuhlmeister hat bisher bestellt der Pfarrer und der Kirchenstand der jezige Schuhlmeister heißt Jacob Roth und ist ein Bürger von Eschentz 52. 1/2 Jahr alt, hat eine Frau, und 3 Töchteren, und ist schon 27 Jahr dem beruff vorgestanden. Auf burg, wo die Schuhle steth gebohren seiner Profession ein Lein Weber, der jezt nach vollendeter Schuhl wegen geringer besoldung für seine Arbeit in der Schuhl, die Arbeit seines Handwerk forttreiben muß wenn er sich anderst mit den seinigen ehrlich ernähren will

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaubt kommen in diese Schuhle Kinder, eine Woche in den andern gerechnet 50. im Sommer weniger, im Winter mehr, im Somer gibt es wochen wo nur 20 Kinder in der Schuhle beysamen sind. hingegen im Winter gibt es wochen wo 60. 70. 80. 90. ja in den 4 Wochen besonders, welche zum Reptieren auf daß Examen bestimt sind 100 Kinder Knaben und Töchteren die Schuhle besucht haben

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schuhlfond ist kein vorhanden des Schuhlmeisters seine besoldung besteth darinn daß jedes Kind ihm Wochentlich 2. xr. bezahlen muß dann hat er noch aus dem so genanten Säkli oder armen Guth Jährlich 30 fl. und für daß vorsingen in der Kirchen aus dem Kirchen Guth Jahrlich 4. fl. Nebst freyer Wohnung in dem Hauß, welches der ganzen Kirchen Gemeind gehört und 2. Stuben hat wo die obere zu der Schuhl gewidmet, die untere aber ehedem dem Meßmer zu seiner Wohnung bestimt war. Welches Hauß aber Dato der jezige Schlmstr ganz inn hat, weil der Meßmer Dienst ihm zu dem Schuhldienst gegeben worden, daß Schuhl Hauß ist aber äüßerst baufällig für die REPARATION muß der Kirchen Pfleger besorgt sein, und es im Stande erhalten. Außer den schon angeführten 30 fl. aus dem Säkli Gut und denn 4 fl. aus dem Kirchen Gut hat der Schuhlmeister, kein Holz, kein Frucht kein Wein und sonst weiter nichts aber schon bemelte 2 xr. von jedem Kind daß die Schuhle besucht. Welches #bescheint## Jacob Roth Schlmstr

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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