Walliswil bei Niederbipp (Transkription Nr. 970)
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- Walliswil bei Niederbipp (Niedere Schule, reformiert)
Antwort Über die vorgegebenen Fragen. Über den Zustand der Schul.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Heist Wallisweil. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ja, Es ist eine eigene Gemeine. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist ein kleines Dörffli. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Zu der Kirchgemeine: &. Agentschafft Niderbipp. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Zu dem Districkt Wangen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Zum Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Die zu dieser Schul gehörigen Häüser, Sind Nahe bey der Schule. und sind 15. an der Zahl, das Schulhaus Stehet in der Mitte. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Zu dieser Schul gehört nichts, als das Dörfli allein. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Die anzahl der Schulkinder in Hiesiger Gemein belauffen sich auf 30. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Wallisweil jenseiths Arren. 1. stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | die entlegenheit, ist oben zusehen. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Klaßen keine. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Jn der Schul wird gelehrt, Silbieren buchstabieren; und läsen im Psalmenbuch und im Neüen Testament. wie auch Schreiben und läsen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schullen {werden} gehalten, von Anfangs des Wintermonats, bis den 25tn Merz, oder bis auf Heilige Ostern. die Summer Schul wird von Zeit Zu Zeit gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Daß anfängli der Heidelbergische Catechismus und 22. vorgeschriebene psalmen, werden werden auswendig gelehrt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Mann schreibt Buchstaben &. Silben und wörter vor Härnach dann Linnien. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Der Schulmeister ist durch ein vorgegangenes Examen, durch den Amts Mann &. Pfaarer, und vorgesezte bestellt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? | Hans Ullerich Gruner. |
III.11.c | Wo ist er her? | von Walliswyl dißseits der Arren. |
III.11.d | Wie alt? | 45. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | ja. Er Hat 2. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 13. Jahr 13. vollejahre Hat er die Schul bedienet |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Bey seinem Vater, und hat Taglöhnet |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Nein nichts als Taglöhner. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Schulkinder: besuchen überhaupt die schulle Täglich, von 15. bis 20. und Mehr. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben? 13. Mägdlein? 8. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Knaben? dito Mädchen? dito |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 3] ja. von der Obrigkeit, ist Ehemahl 100. Gulden, Hier in die Schul gesteürt worden. wovon die Jntresse a 5. procent an Schullohn gewendet werden, |
IV.13.b | Wie stark ist er? | Der ganze Schullohn ist stark 15. Bern Cronen, |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | jeder Hausvater zahlt von seiner Feürstette. 5. bz. Härnach wird von jedem Maad Maten bezahlt, 1. bz. 2. xr. von jeder Jucharten acker wird bezahlt 3. kreüzer. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | keines. |
IV.15 | Schulhaus. | Gehört der Gemein. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | alt: und sehr nöthig der Reperation. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Es ist nur eine Schulstuben, und ein nebendstübli im zweyten Gemach in einem gemaureten stock. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Die Gemein soll die Schulstuben im baulichen Stande erhalten. weil der Schulmeister per jahr zwey Cronen von dem Schullohn der 15. kr. für Haus zins mus abziehen laßen, — so bleibt der Schullohn noch überig 13. Cronen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Ferners kein einkommen als der geordnete Schullon. Holz für denn Schul Ofen zu heizen. aus dem Ehemahls Oberkeitlichen Wald. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | ja, zusammen gelegten geltern, wie oben zu sehen ist. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Geben in Wallisweil den 28tn Hornung 1799. |