Walliswil bei Niederbipp (Transkription Nr. 970)

Schulort Walliswil bei Niederbipp
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 241-242v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Niederbipp
Kirchgemeinde 1799: Niederbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Walliswil bei Niederbipp
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Walliswil bei Niederbipp (Niedere Schule, reformiert)
28.02.1799

Antwort Über die vorgegebenen Fragen. Über den Zustand der Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heist Wallisweil.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ja, Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein kleines Dörffli.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeine: &. Agentschafft Niderbipp.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Districkt Wangen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zu dieser Schul gehörigen Häüser, Sind Nahe bey der Schule. und sind 15. an der Zahl, das Schulhaus Stehet in der Mitte.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Schul gehört nichts, als das Dörfli allein.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der Schulkinder in Hiesiger Gemein belauffen sich auf 30.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Wallisweil jenseiths Arren. 1. stund.
Wangen 2/4. stund.
Wiedlischbach 3/4. stund.
Oberbipp 1. stund.
Niederbipp 1. stund.
Banweil 3/4. stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

die entlegenheit, ist oben zusehen.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klaßen keine.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schul wird gelehrt, Silbieren buchstabieren; und läsen im Psalmenbuch und im Neüen Testament. wie auch Schreiben und läsen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schullen {werden} gehalten, von Anfangs des Wintermonats, bis den 25tn Merz, oder bis auf Heilige Ostern. die Summer Schul wird von Zeit Zu Zeit gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Daß anfängli der Heidelbergische Catechismus und 22. vorgeschriebene psalmen, werden werden auswendig gelehrt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mann schreibt Buchstaben &. Silben und wörter vor Härnach dann Linnien.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist durch ein vorgegangenes Examen, durch den Amts Mann &. Pfaarer, und vorgesezte bestellt worden.

III.11.bWie heißt er?

Hans Ullerich Gruner.

III.11.cWo ist er her?

von Walliswyl dißseits der Arren.

III.11.dWie alt?

45. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ja. Er Hat 2. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

13. Jahr 13. vollejahre Hat er die Schul bedienet

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinem Vater, und hat Taglöhnet

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein nichts als Taglöhner.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder: besuchen überhaupt die schulle Täglich, von 15. bis 20. und Mehr.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 13. Mägdlein? 8.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? dito Mädchen? dito

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] ja. von der Obrigkeit, ist Ehemahl 100. Gulden, Hier in die Schul gesteürt worden. wovon die Jntresse a 5. procent an Schullohn gewendet werden,

IV.13.bWie stark ist er?

Der ganze Schullohn ist stark 15. Bern Cronen,

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

jeder Hausvater zahlt von seiner Feürstette. 5. bz. Härnach wird von jedem Maad Maten bezahlt, 1. bz. 2. xr. von jeder Jucharten acker wird bezahlt 3. kreüzer.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines.

IV.15Schulhaus.

Gehört der Gemein.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

alt: und sehr nöthig der Reperation.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstuben, und ein nebendstübli im zweyten Gemach in einem gemaureten stock.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemein soll die Schulstuben im baulichen Stande erhalten. weil der Schulmeister per jahr zwey Cronen von dem Schullohn der 15. kr. für Haus zins mus abziehen laßen, — so bleibt der Schullohn noch überig 13. Cronen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ferners kein einkommen als der geordnete Schullon. Holz für denn Schul Ofen zu heizen. aus dem Ehemahls Oberkeitlichen Wald.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

ja, zusammen gelegten geltern, wie oben zu sehen ist.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben in Wallisweil den 28tn Hornung 1799.
Schulmeister Gruner

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