Nieder Grasswil (Transkription Nr. 964)
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- Nieder Grasswil (Niedere Schule, reformiert)
27.02.1799
BERICHT
Über den Zustand der Schule zu NiederGras-wyl Kirchspiels SEEBERG
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ist Nieder-Gras-wyl — welcher Ort |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorff ist. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigene Dorff gemeinde aus-macht |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirchgemeind SEEBERG, und unter die Agentschafft derselben so wie auch |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt WANGEN |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
im Kanton BERN gehört |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
a. erste Vierthelstunde faßt in sich — Häüser 54 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
A. Nieder Graß-wyl selbst — welches Hiervon abhängig ||[Seite 2] a. Regenhalden biß an die 5 hintersten Häüser ein Vierthel stund Zahl der Kinder 5 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
A. SEEBERG 1/4 Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
a. Buchstabieren und Lesen, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 3] Die Schule fängt gewöhnlich mit Anfang Wintermts: an, und währt ununterbrochen fort biß Ostern; Denne waren bißher 6 Wochen Sommerschule üblich nehmlich: — 14 Tage vor der Heüerndte. 14 Tage vor der Erndte und eben so viel Anfangs Herbstes! |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Bernersche A.B.C. Büchli: Der Heidelberger-Cattechis-mus Psalmen-bücher und, Schmidlis gesangbuch: Testament; Gellerts Geistliche Odem und Lieder und seit einiger Zeit Rochaws Kinderfründ; |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Theils schriebt der Schullehrer selbsten vor, theils waren gedrukte Täfelgen verhanden. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule fängt nach 8 Uhr deß Morgens an; und währt biß 11 Uhr; Denne deß Nachmittags währt sie vom 1 biß halb 4 Uhr; |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Klaßen sind hier keine besondern, imdem Alle Kinder unter einem Lehrer stehen der sie denn freylich je nach dem, waß sie lehrmen, beysamen sezt; |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 4] ward bißher nach einem in Beysein des Pfarrers angestellten Examen von den Vorgesezten bey der Gemeinden Ober und Nieder Grs-wyl vorläüffig Gewählt, und nachher dem ehmaligen Landvogt zu Wangen zur Bestättigung vorgeschlagen; |
III.11.b | Wie heißt er? |
Bendicht Fink |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Büetigen, Kirchgem: Dieß-bach bey Büren |
III.11.d | Wie alt? |
gebohren den 27tn: Hornung 1765. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ist verheyrathet und hat 2 Knaben; |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ward hier zum Schullehrer erwählt im Wintermtt: 1794. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher war er 3 Jahre zu Studen und eben so lang zu Jens, beydes in der Kirchgemeind Bürglen; eigenen Beruf hat er keinen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben seinem Lehramt hat er sonst weiters auch keine Verrichtung, der er absonderlich abwartete. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, so die Schule besuchen Sind 112 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 54 Mägdchen 58 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer kann nichts festgesezt werden weil da ser vieles von der Witterung und dem ländlichen geschäfften abhängt; |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 5] ist, weilen die Schule erst vor 5 jahren, frisch ist angelegt worden — keiner verhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
wen darunter verstanden wird waß all jährlich den Kindern zur Auffmunterung ihres Fleißes an dem Examen aus getheilt wird; — so wird daßelbe von den Hausvädtern zusamen gelegt; |
IV.15 | Schulhaus. |
daßelbst |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist ganz neü erst vor 4 Jahren auf gebauet worden |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
in diesem ist eine eigene geräümige Schulstube lediglich für den Unterricht und eine besondere bequeme Wohnung |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
für den Schullehrer |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
{Dieses Schulhaus wird von den beyden gemeinden Ober- und Nieder Gras-wyl, die es auf ihre Kösten hin erbauet haben, auch unterhalten.} |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jn Absicht deßen sind die beyden Gemeinden Ober- und Nieder Gras-wyl, folgenderMaßen mit einander übereingekomen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Dieses alles getreülich zusamengetragen durch Niedergras-wyl den 27.ten Hornung 1799 |