Wattenwil (Transkription Nr. 963)

Schulort: Wattenwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 42-43v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wattenwil (Niedere Schule, reformiert)

26.03.1799

Beantwortung.
Der Fragen über den Zustand der Schul zu Wattenwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

heißt Wattenwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst zwar eine eigene Gemeinde doch nicht ein ganzer Viertel, gehört zu der Kirchhöri Worb,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschaft Worb.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Höchstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Häüser welche in den Schulbezirk Wattenwyl gehören, ligen sammtlich eine ViertelStund im Umkreis von dem Dorf entfernt, und sind derselben in allem 18. an der Zahl.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Nächstgelegene Schulen im Umkreis sind.
Worb, ein halb Stund.
Engestein ein halb Stund.
Wickhardswyl ein halb Stund.
Vechigen ein halb Stund.
Littewyl drey viertel Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

A. B. C. Buchstabieren, Lesen, Singen, Schreiben, und die Kinder werden auch in den Anfangs-Gründen der Religion unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die etc: ||[Seite 2] Die Schule wird des Winters von Martini bis den 25ten Merz, des Sommers alle Woche ein Tag gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, die Bibel, ein Testament, welches die Gemeind bezahlt hat, denne sind Namenbücher, Heidelberger, Psalmenbücher, Psalter Hübners Biblische Historien, welche die Kinder selbst anschaffen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister macht die Schriften, und schreibt den Kindern selbst vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich vier Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind zwar nach ihrer Geschicklichkeit in Klaßen eingeschrieben, aber ein jedes sizt nach seinem Belieben in der Schule

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Derselbe ist von dem damaligen Pfarrer examiniert, von Jhm, und den Vorgesezten erwählt, und von dem damaligen Oberherren zu Worb, bestätiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Christen Huser.

III.11.c Wo ist er her?

Von Rüfenacht, Gemeind Worb.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 73. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Sohn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ein und fünfzig Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu. etc: ||[Seite 3] Zu Rüfenacht, und ist ein Leinweber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeitet nebst der Schul auf seiner Profeßion

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 22. Mädchen 18. Summa 40.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sind die Gleichen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Die Einkünfte des Schullehrers, sind in etwas Wenigem mit dem Kirchenguth vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein eigenes, und ist in gutem Stand, und wird von dem Schulmeister zwar bewohnt, aber er muß der Gemeind alljährlich, 8. kr: als Hauszins davon bezahlen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind sorgt für die Schulwohnung, und erhält das Schulhaus in baulichem Stand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Daßelbe bestehet in Dinkel 28. Määs. zwey Klafter Holz. an zusammen gelegten Geld 3. kr: Aus dem Kirchenguth wird bezahlt 5. kr: 10. bz: Das ganze Einkommen belauft sich Jahr für Jahr auf 15. kr:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Daßelbe bestehet in Dinkel 28. Määs. zwey Klafter Holz. an zusammen gelegten Geld 3. kr: Aus dem Kirchenguth wird bezahlt 5. kr: 10. bz: Das ganze Einkommen belauft sich Jahr für Jahr auf 15. kr:

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Wattenwyl den 26ten Merz 1799. Christen Huser Schulmeister.

Zitierempfehlung: