Ried, Enggistein (Transkription Nr. 961)

Schulorte Ried, Enggistein
Konfession der Orte: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 40-41v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Antwort.
auf die Fragen über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

¢1216¢¢ Ried ¢/1216¢¢ und ¢2230¢¢ Enggistein. ¢/2230¢¢

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

zwey Dorfschaften und einiche Höffe.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zwey abgesönderete Gemeinden.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeind und agentschaft Worb.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum distrikt Höchstetten.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schullbezirk Gehörige Haüßer wahre Sowohl zu Ried als zu Enggistein. eine viertelstund. von Einandern Entfernd

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ried Enggistein ober. und HinderEnggistein. und Lochi

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Watenwil. Wickartswyl. Walkringen. Biglen Wyl. Richigen und Worb.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

von einer Halbstund bis auf eine Stund Entlegen.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] der Catechismus. Psalmmen. Historie Schriben. und lesen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter und einiche zeit im Sommer.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Terosia Weitenbach und Biller.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften werden von dem Schulmeister Gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Vorgesezten mit Genemigung des. Pfarrers und des Richters:

III.11.bWie heißt er?

Christen Bühlman.

III.11.cWo ist er her?

von Enggistein.

III.11.dWie alt?

37. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 3. kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

2. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Enggistein ein Leinwäber.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

64: Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

34: Knaben 30. Magendlin.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer wahre Solche nicht zu Bestimen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

es wahren keine Schulfond.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgelt. ist Keines.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

¢2230¢¢ zu Enggistein ein neües. ¢/2230¢¢

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

¢1216¢¢ zu Ried ein Schul stuben in des Niclaus Läderach wohnhaus: ¢/1216¢¢

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die dorfschaften.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. an Geld. 20. kronen. 13 bazen.
b. an Getreid. 3 Mütt.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus welchen quellen nemlich.
aus dem Kirchengut. 6. kronen. 15. bazen Von den Haußvättern an gelt. 13. kronen 23. bazen an getreid 3. müt zwey müt und ein Halben dinkel. und ein Halben Haber.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

aus welchen quellen nemlich.
aus dem Kirchengut. 6. kronen. 15. bazen Von den Haußvättern an gelt. 13. kronen 23. bazen an getreid 3. müt zwey müt und ein Halben dinkel. und ein Halben Haber.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Erstlich mus der Schullehrer zu Ried und. Enggistein allezeit das fünfte. mahl. in der kirche worb Läsen zweites. mus der Schullehrer zu Ried und. Enggistein So Lang die Schul wärt. Soll er alle Vierzehentagen weis. Kinderlehr Haben in dem Hauße wo die Schul ist.

Unterschrift

Zitierempfehlung: