Ried, Enggistein (Transkription Nr. 961)

Schulorte: Ried, Enggistein
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 40-41v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Antwort.
auf die Fragen über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ried und Enggistein.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

zwey Dorfschaften und einiche Höffe.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zwey abgesönderete Gemeinden.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeind und agentschaft Worb.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum distrikt Höchstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schullbezirk Gehörige Haüßer wahre Sowohl zu Ried als zu Enggistein. eine viertelstund. von Einandern Entfernd

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ried Enggistein ober. und HinderEnggistein. und Lochi

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Watenwil. Wickartswyl. Walkringen. Biglen Wyl. Richigen und Worb.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

von einer Halbstund bis auf eine Stund Entlegen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] der Catechismus. Psalmmen. Historie Schriben. und lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter und einiche zeit im Sommer.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Terosia Weitenbach und Biller.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften werden von dem Schulmeister Gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Vorgesezten mit Genemigung des. Pfarrers und des Richters:

III.11.b Wie heißt er?

Christen Bühlman.

III.11.c Wo ist er her?

von Enggistein.

III.11.d Wie alt?

37. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 3. kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Enggistein ein Leinwäber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

64: Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

34: Knaben 30. Magendlin.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer wahre Solche nicht zu Bestimen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

es wahren keine Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgelt. ist Keines.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

zu Enggistein ein neües.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

zu Ried ein Schul stuben in des Niclaus Läderach wohnhaus:

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die dorfschaften.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. an Geld. 20. kronen. 13 bazen.
b. an Getreid. 3 Mütt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus welchen quellen nemlich.
aus dem Kirchengut. 6. kronen. 15. bazen Von den Haußvättern an gelt. 13. kronen 23. bazen an getreid 3. müt zwey müt und ein Halben dinkel. und ein Halben Haber.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

aus welchen quellen nemlich.
aus dem Kirchengut. 6. kronen. 15. bazen Von den Haußvättern an gelt. 13. kronen 23. bazen an getreid 3. müt zwey müt und ein Halben dinkel. und ein Halben Haber.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Erstlich mus der Schullehrer zu Ried und. Enggistein allezeit das fünfte. mahl. in der kirche worb Läsen zweites. mus der Schullehrer zu Ried und. Enggistein So Lang die Schul wärt. Soll er alle Vierzehentagen weis. Kinderlehr Haben in dem Hauße wo die Schul ist.

Unterschrift

Zitierempfehlung: