Richigen (Transkription Nr. 960)

Schulort: Richigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 38-39
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Richigen (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG
Über die fragen Von dem Zustand der Schuhle

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heist Richigen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist nicht eine Eigene Gemein, Es

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört Zu der Kirch Gemeind agentschaft Worb

I.1.d In welchem Distrikt?

Höchsteten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

der umkreis des Schuhlbezirks innerthalb einer Viertelstund, Entfernung 4 zu Sammen {32}

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Richigen, Wißgen, Rohrmos, Schluchbühl, und Zächer

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

alles Jnnerthalb einer Viertelstund

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Sind 60 Schuhlkinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Worb, Ried, Wyl, Trimstein, Rüffenacht

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Sie sind vom Schuhlort in gliecher Entpfennung von einer Halben Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

alles Erforderliche Von Buchstabieren bis zur unterwießung zum Heiligen abendmal, auch Singen Schriben, und Läßen, und Baten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martiny biß auf Maria Verkündun, und im Sommer 20 Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] der Heidelbergische Catichismus, Psalmen, Psalter die Biblischen Historien, und daß Neüe Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften werden den kinderen nach. umständen ihrer Gaben und Talenten gegeben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Fünf Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in Sechs Claßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die zu dem Schuhl bezirk gehörigen Einwoner auch der Pfarerr zu Worb

III.11.b Wie heißt er?

daniel Schüpbach, aber Wegen meiner Schwachheit und Krankheit nicht mer hab verrichten können Hab ich den Sohn dahin gesend. Hans Schüpbach.

III.11.c Wo ist er her?

Vom Thali bye Schloß Wyl daselbst da Heimmen {Bürger}

III.11.d Wie alt?

30 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Vater, Muter, Weib 1 kind 1 Junger Bruder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

1 Jahr, und der Vater 32 Jahr, g, zu Ried

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am obigem ohrt, Erwar Ein Zimmer Meister

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schuhlkinder, sind 60

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 21 Mädchen 39

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. Mädchen. obige

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein der gleichen ist nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuhlgält ist keines

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

dießen Zustand ist Baufelig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist in dem Schuhlbezirk Gemeins Schuhlhaus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] Nein Weder die Stuben ist Schier zuklein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Bursame im Schuhlbezirk

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 13 kr. Getreit. 33 Mäß, Korn 22 Mäß Haber 11 Maß

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von den Bursame

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Sechs Kronen

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von den Bursame 7 kr.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG
1. Jch Mus alle fünf Sontage in der Kirchen Läßen und im Winter in dem Schuhlhus Kindalehr Haben

Unterschrift

Zitierempfehlung: