Rüfenacht, Vielbringen (Transkription Nr. 959)

Schulorte Rüfenacht, Vielbringen
Konfession der Orte: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 36-37v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung
über den Zustand der Schul zu Rüfenacht

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

¢1214¢¢ Rüfenacht ¢/1214¢¢ und ¢2229¢¢ Vielbringen ¢/2229¢¢ geht im Kehr

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Sind zwey dörfer und darzugehörig höf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein Gemeins Viertel

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Worb — Worb

I.1.dIn welchem Distrikt?

Höchsteten

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

¢1214¢¢ Weil die Schul der halbe Winder zu Rüfenacht ¢/1214¢¢ ¢2229¢¢ Der ander halbe Winter zu Vielbringen ist ¢/2229¢¢ So haben Die Weiter entferten Kinder eine halbe Stund

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Vielbringen Rüfenacht holtey Weiler Neßelbanck Murmoß Wißlen Scheien Holz

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Worb eine halb Stund Gümligen eine halb Stund Klein höchsteten 3 Vierdelstund Denndenberg eine halb Stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Soweit nicht.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lesen Getrucktes und Geschribenes Singen Schriben und in den Anfangs Gründen der Religion unterrichtet

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul deß Winters von Anfang Wintermonets Bis Ends Merz gehalten des Sommers pro Wochen ein Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Heildelberger Psalmen Festlieder Psalter Hübners Biblische historien

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden vier Bögen ein quart gebunden und Vorgeschriben Je nach dem die Kinder Geschickt Sind So viel müglich Werden ihnen moralische Grundsch Saze Vorgeschriben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Fünf Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Solcher ist nach der Vorgeschribenen Schul Ordnung bestelt wrden.

III.11.bWie heißt er?

Petter Hußer

III.11.cWo ist er her?

Von Rüfenacht

III.11.dWie alt?

46. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib und 3. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Vier Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Von Rüfenacht Ein Leinweber

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst seiner Profeßion keine

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

86

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst an beiden Orten wo die Schul ist ein Schulhuß Sind nicht baufälig

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemein

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Dinckel 35 Määß Haber 14. Määß

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Neün Kronen

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

fünf Kronen

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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