Wangen an der Aare (Transkription Nr. 957)

Schulort Wangen an der Aare
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 228-229v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Wangen
Kirchgemeinde 1799: Wangen an der Aare
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Wangen an der Aare
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wangen an der Aare (Niedere Schule, reformiert)
06.03.1799

BEANTWORTUNG
des Schullehrer SAMUEL OBRECHT'S von Wangen der über den Zustand der dasigen Schule an ihne gethannen FRAGSTÜKEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Lokal

Zu Wangen in dem Städchen, als dem Ort der Kirchgemeine, und Agentschafft, und dem Hauptort des Distrikts, im Canton Bern, ist der eigentliche Schulsaz, so wohl für da, als die auf eine kleine 4tel. Stund davon entfernten Hööfe, Unterholz, Hofuhren, Breite, und Mühlefeld, ferners einen dito der Schachen, und die Gemeinde Wangenried auf eine halbe Stunde entlegen.
Von dem Ort selbst kommen Knaben 45. Mädchen 28
von den ersten Höfen Knaben 1. Mädchen 2.
von dem lezten dito Knaben 2.
Und von der Gemeinde Wangenried Knaben 18. Mädchen 14.
[Summa] Knaben 66. Mädchen 44.
Davon (von dem Schulsaz) sind die benachbarten Schullen, in folgender Entfernung; als: Wiedlisbach, Wallisweil dießeits, und Wallisweil jenseits der Aare, 1/2. Stund, item, Röthenbach, Heimhausen, Attisweil, Oberbipp, und Deitingen 1. Stunde.
NB: Unterholz enthaltet 1. Hofuhren 5. Breite 1. Mühlefeld 1. Schachen 1. und Wangenried 26. Haüser.

Oekonomie

||[Seite 3] Schulfond ist keiner vorhanden. Schulgeld dann, giebt die Bürgerschaft jährlichen aus ihrem gemeinen Guth:
dem Schulmeister kr. 9 bz. 8
Der Jugend bei dem Examen, circa kr. 12 bz. 20 [Summa] kr. 22 bz. 3
Das Schulhauß ist alt und zimmlich baufällig, enthaltet eine Schulstube, nebst einem kleinen auf dem Boden sich befindlichen feüchten — ganz bewohnungsloosen Stübchen, das die Militär und Polizey-Wacht innhat. Jst dermahlen gänzlich unbewohnbar, und die Besorgung deßelben, liegt der ganzen Gemeinde ob.
Das Einkommen des Lehrers besteht jährlich: * Aus dem Burgerguth Geld. kr. 9 bz. 8.
Von der Gemeinde Holz. Klftr. 12.
Von dem Staadt. Geld. kr. 6. Holz. Dinkel. Müt. 4. ms.
Von den Haußvätteren Geld. kr. 6. bz. 17. Holz. Klftr. Dinkel. Müt. 6. ms. 6.
[Summa] Geld. kr. 22. Holz. Klftr. 12. Dinkel. Müt. 10. ms. 6. **
Bemerkung: für den anderwärtigen Wohnungsort als in dem Schulhauß selbst, hat der Schullehrer, so wie für die Mühewaldt der Einsammlung seines Gehalts, wo Haußvätter usw. vielmahl nur 1. bazen u. d. g. zahlen nichts, als für lezteres von der Burgerschaft kr. 7; 2. xr.
Holz — für das er die Frohndienste prästiren muß, empfängt er bei 3. à 4. Klftr. nicht, was oben aus gesezt ist, und jene kr. 6. und 4. Mütt Dinkel vom ||[Seite 4] vom Staat erhaltet er nicht als Schullehrer; sondern als Vorsänger in der Kirche.

Personal

Der Schullehrer ist biß dato auf vorgegangenes Examen durch den Br. Religionslehrer, dem Amtmann vorgeschlagen, und von diesem bestätiget worden, so auch der hier unterschriebene, der von hier gebürtig, 27. Jahr alt, und frisch verheirathet ist, der circa 1. 1/2 Jahr diesem Beruf vorgestanden sich vorher bei Hause theils seinem Landbau, theils als Schumacher seiner Profession gewiedmet, und dato in der Zwischenzeit auch keine andere Verrichtung hat. Schulkinder die, die Schule besuchen, können gezählt werden,
Jm Winter Knaben 66. Mädchen 44.
Jm Sommer Knaben 8. Mädchen 6.

Unterricht

||[Seite 2] Derselbe bezieht sich bloßerdingen auf die Religion usw. dafür bißhiehin eine Winter, und des Sommers jede Woche 2. Tage eine Sommer-Schule in Übung gewesen Bücher sind keine eigene, als die dazu erforderlichen sind, und von der Jugend angeschaft werden. Zur Vorschrift dann wird hauptsächlich diejenige von Br. Roschi selig zur Hand gezogen, übrigens daurt die Schule täglich 6. Stund, und die Kinder sind in Claßen eingetheilt.

Unterschrift

Actum Wangen den 6. Merz 1799. P: Sam: Obrecht als Schullehrer.
P: S: Neben dem vorigen hat der Schullehrer noch ein kleines Gärtchen, und ein Beündchen zur Nuzung. Lesusdit

Zitierempfehlung: